KV-Zusatzbeitrag 2019, falsche Verteilung bei Mitarbeitern mit Entgelt in Gleitzone?

  • Moin,


    Mit dem Update #6041 kann man doch jetzt gut arbeiten. Und das sogar einen Tag vor der Deadline.

    Man kann die Gehaltsbuchungen durchführen, die Beiträge abführen, seine Mitarbeiter bezahlen und ihnen ihre Gehaltszettel ausgeben.

    Nur für das Anlegen von Daueraufträgen ab Januar reicht es nie. Dafür kommen die Updates immer etwas zu knapp.

    Das wäre dann ein Wunsch für's nächste Jahr.


    Gruß - Chris

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    da zu Jahresbeginn auch viele Neulinge im Forum lesen und es gerade im aktuellen Thread relevant ist, hier nochmal der Hinweis zu den Fristen für die Übertragung der Beitragsnachweise:


    Die Beträge als solche werden am drittletzen Bankarbeitstag des Monats fällig. Die Frist zur Übermittlung der Beitragsnachweise ist der fünftletzte Bankarbeitstag des Monats. Aber Obacht: Die Nachweise müssen bis 00:00 Uhr des fünftletzten Bankarbeitstages bei den Krankenkassen sein! Für die rechtzeitige Übertragung sind sie also am Vortag zu versenden!


    Im Januar heißt das beispielsweise: Gezahlt werden muss bis einschließlich zum 29.01.2019. Die Frist für die Übertragung ist der 25.01., was praktisch aber bedeutet, dass die Nachweise am 24.01. bis 23:59:59 h übertragen sein müssen!


    Listen zu den Fristen gibt es viele im Internet, z.B. hier: https://www.aok-business.de/ao…aelligkeit-der-beitraege/


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel