KV-Zusatzbeitrag 2019, falsche Verteilung bei Mitarbeitern mit Entgelt in Gleitzone?

  • Hallo,


    nach Installation des Jahresupdates 2019 ist mir aufgefallen, dass die ab diesem Jahr durchzuführende Verteilung des KV-Zusatzbeitrages bei Mitarbeitern mit Entgelt innerhalb der Gleitzone anscheinend falsch berechnet wird. Entgegen den Gleitzonen-Regeln für die (ungleiche) Verteilung der Beitragsanteile wird für den Zusatzbeitrag bei Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils der selbe Betrag ausgewiesen.


    Müsste hier nicht auch -wie bei allen anderen SV-Beiträgen in der Gleitzone- der Arbeitgeberanteil höher als der Arbeitnehmeranteil ausfallen?


    Schon mal besten Dank für eine Antwort

    und viele Grüße


    Carsten


  • Hallo Maulwurf,


    danke für Deine Rückmeldung. Meine Zweifel bleiben aber leider.


    Ich lese im § 249 Abs. 3 SGB V, dass der Arbeitgeber-Anteil sowohl für KV-Grundbeitrag als auch Zusatzbeitrag sich aus dem (höheren) tatsächlichen Arbeitsentgelt berechnet.


    Und auch das Rechenbeispiel auf o. g. Seite von Lohn-Info sagt:

    Gesamtbeitrag = (14,6% + 1,1%) aus 531,54 € = 77,60 € + 5,85 Zusatzbeitrag = 83,45 €

    AG-Beitrag = (7,3% + 0,55%) aus 600,00 € = 43,80 € + 3,30 € Zusatzbeitrag = 47,10 €

    AN-Beitrag = Differenz zum Gesamtbeitrag = 33,80 € + 2,55 € Zusatzbeitrag = 36,36 €


    Auch im Gleitzonenrechner unter https://www.bkkgs.de/arbeitgeber/gleitzonenrechner/ kommt man auf diese Werte.


    Nur WISO Lohn teilt den Zusatzbeitrag in 2,92 € + 2,92 €, was meines Erachtens falsch ist. Es geht zwar beim einzelnen Mitarbeiter nur um Cent-Beträge, aber man will ja doch lieber alles richtig zu machen.


    VG

    Carsten

  • Moin!


    Ich würde Dir zustimmen, Carsten. Paritätisch aufgeteilt wird der Zusatzbeitrag in dem Sinne, dass er jetzt von AG und AN zur Hälfte getragen wird (zuvor vom AN allein). Also beispielhaft angenommen, der Zusatzbeitrag beträgt 1%, müssen nun AG und AN je 0,5% tragen. In der Gleitzone wird der AN-Teil als 0,5% vom vermind. Entgelt berechnet, der AG-Teil vom nicht vermind. Entgelt. Das sind dann aber schon zweistelligen Cent-Beträge!

    Melde das doch mal an den Support als Fehler. Die Antwort würde mich interessieren. In der Zwischenzeit kannst Du die Buchungen nur händisch korrigieren - oder auf das angekündigte Update in der dritten KW warten und hoffen, dass es dann richtig berechnet wird.

    Deine Fehlermeldung an den Support könnte einen aber hoffen lassen, dass sie die Korrektur noch ins Update einarbeiten.


    LG Chris

  • Moin,


    der Unternehmer berechnet als Zusatzbeitrag bei AG und AN den hälftigen Zusatzbeitrag vom verminderten Arbeitsentgelt. Das ist leider völlig falsch!


    Die Berechnung des Zusatzbeitrages ist übrigens genauso wie die des "normalen" KV-Beitrages durchzuführen!

    Also Gesamtprozentsatz (vom ZB) vom vermind. AE ist die Gesamtsumme des Zusatzbeitrages in €, die vom AG abzuführen ist.

    Der AG trägt den hälftigen Prozentsatz vom nicht verm. AE und der AN trägt die Differenz zum abzuführenden Zusatzbeitrag.

    Es muss also nirgendwo der hälftige Prozentsatz vom verm. AE berechnet werden!


    Da die Programmierer es geschafft haben, den normalen KV-Beitrag in der Gleitzone richtig zu berechnen, habe ich noch Hoffnung, dass sie genau dieselbe Berechnung auch beim Zusatzbeitrag hinterlegen können.


    Gruß

    Chris


    P.S. Nachdem ich mich eingehender mit der Berechnung beschäftigt habe, muss ich zugeben, dass meine Darlegung in Post #4 falsch war und entschuldige mich dafür.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    der Sachverhalt zur Berechnung des Zusatzbeitrags in der Gleitzone ist schon in Bearbeitung. Laut Aussagen unserer Entwickler, war "...die Handhabung ... bis zuletzt gesetzlich nicht geklärt...". Um rechtzeitig mit den anderen notwendigen Updates zu Steuertabelle, Systemvorgaben etc. online gehen zu können, wurde dieser Punkt hintangestellt, kommt aber voraussichtlich mit dem nächsten Update oder Patch.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

  • Hi,


    das ist ja eine gar spannende Begründung der Entwickler. Besser kein Kommentar dazu...

    Schade, dass es in der Jahresaktualisierung nicht schon erwähnt wurde (..."bezüglich der Berechnung der KV-Beiträge in der Gleitzone wird in Kürze ein Update folgen..." oder so ähnlich), sondern es wird gewartet, bis die User kläglich aufschreien.


    Wir hoffen nun, dass das Update innerhalb der nächsten Woche kommt, denn dann sind die SV-Meldungen dran.


    Gruß

    Chris

  • Moin,


    leider ist auch durch das Update auf 6039 dasProblem nicht behoben!!

    Ich verweise auf meinen Post #8, da der Sachstand immer noch der gleich ist. Der KV-Zusatzbeitrag wird in der Gleitzone leider immer noch falsch berechnet.

    Es wird immer noch der gleiche Beitrag für AG und AN ausgegeben - und es ist immer noch der hälftige Prozentsatz vom vermind. AE.

    Unabhängig davon, ob man die Beitragssätze holt oder ob man sie selbst mit dem hälftigen Prozentsatz einträgt


    Ich hoffe sehr, dass diese Problem in einer Woche gelöst ist.


    LG Chris

  • Hi, Hallo und Moin (um mal alle hier bisher verwendeten Anreden zu verwenden),


    leider ist die Berechnung des Zusatzbeitrags noch nicht ganz korrekt.


    Ich habe jetzt verschiedene Bruttogehälter in der Gleitzone getestet und der Arbeitnehmeranteil ist stets um einen Cent zu niedrig, wodurch auch der Auszahlungsbetrag um einen Cent zu hoch ist.


    Bisher stimmten die Ergebnisse der Krankenkassen-Rechner immer 1:1 mit WISO Lohn&Gehalt überein ...


    Hier zwei Rechner, die identische Ergebnisse liefern, aber um einen Cent von WISO Lohn&Gehalt abweichen:


    https://www.dak.de/dak/arbeitg…haltsrechner-1620990.html

    https://www.lohnexperte.de/gehaltsrechner.html


    Beispiel mit DAK-Zusatzbeitrag von 1,5% und Bruttolohn 470 Euro ergibt laut DAK-Rechner


    AN: 1,96 € + AG: 3,53 € = Summe 5,49 €


    Laut WISO Lohn&Gehalt:


    AN: 1,95 € + AG: 3,53 € = Summe 5,48 €


    Wie gesagt, man kann auch andere Bruttolöhne eingeben, dann wird der AN-Anteil ebenfalls um einen Cent zu niedrig errechnet.


    Das müsste sich der Entwickler nochmal ansehen.


    Schönen Rest-Sonntag!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    intern testen wir gerade das Update 6041, mit dem der Sachverhalt behoben wird. Das Update befindet sich aktuell noch in der abschließenden Prüfphase. Wie immer an dieser Stelle kann ich daher den genauen Veröffentlichungstermin noch nicht nennen. Folgende Informationen möchte ich deshalb hier gerne noch anführen:


    1. Ich gehe davon aus, dass die Aktualisierung rechtzeitig vor dem Übertragungstermin (in diesem Monat der 25.) veröffentlicht wird. Wer das Update unbedingt vorher schon installieren möchte, wende sich bitte an unseren Support. Die Kollegen prüfen den Einzelfall und lassen Ihnen gegebenenfalls eine Beta-Version zukommen. Ich veröffentliche absichtlich nicht den entsprechenden Link hier im Forum, da das Update noch nicht freigegeben ist.


    2. Natürlich soll jeder Arbeitgeber seine Daten korrekt und fristgerecht melden. Sollte dennoch in einem Monat einmal ein nicht zutreffender Wert gemeldet worden sein, der dann innerhalb des Lohnprogramms per Update korrigiert wurde, wird die Lohnsoftware im Folgemonat automatisch eine Korrektur vornehmen. Mit anderen Worten: Selbst wer ohne das angekündigte Update für den Januar beim Zusatzbeitrag einen um wenige Cents abweichenden Betrag übermitteln würde, bekäme nach Installation des Updates diese Werte bei der Februarübertragung automatisch korrigiert.


    3. Und schon mal als Ankündigung: Nach Installation des Updates stellen Sie bitte sicher, dass Sie über eine aktuelle Datensicherung verfügen. Anschließend klicken Sie im Bereich "Lohn" auf den Reiter "Übergeben/Auswerten > Abrechnung > Für alle Monate durchführen". Das Programm berechnet dann die Zusatzbeitragswerte gemäß der angepassten Schlüssel neu.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

  • Hallo Herr Diel,


    die genannte 1-Cent-Differenz tritt mit dem Update 6041 auf, die der Forumbenutzer maulwurf23 freundlicherweise als Vorabversion (siehe Post #9 im Thema "Zugriffsverletzung") verlinkt hat.

    Diese habe ich testweise installiert und mit verschiedenen Bruttogehältern geprüft.

    Daher müsste dieses Update noch einmal überarbeitet werden, bevor es offiziell veröffentlicht wird (dann als 6042?).


    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    zunächst einmal: Die Version 6041 mit den Anpassungen bei der Berechnungen des Zusatzbeitrags wird aufgrund einer derzeit noch andauernden Prüfung voraussichtlich nicht bis zum 25.01.2019 veröffentlicht. Demzufolge bleiben die von mir bereits in Post #14 genannten Optionen: Entweder die Januar-Übertragung vorzunehmen und die sich gegebenfalls mit dem Update ergebenden Änderungen mit der Februar-Übertragung automatisch korrigieren zu lassen. Oder sich bei unserem Support telefonisch oder schriftlich zu melden (https://www.buhl.de/support), um die Aktualisierung auf die Version 6041 vor der endgültigen Freigabe bereits als Beta-Version zu erhalten.


    Was die genaue Berechnung in der Version 6041 betrifft: Ich habe jetzt ein halbes Dutzend Gehalts- und auch explizite Gleitzonenrechner bemüht. Die Ergebnisse variieren im Bereich von 2 Cent für den Zusatzbeitrag Arbeitnehmer. Da bei der Berechnung des Betrags Rundungen vorgenommen werden (wenn ich die Informationen zur Berechnungsformel richtig verstanden habe), sieht das Ganze sehr nach Rundungsdifferenzen bzw. -varianzen aus, die sich ergeben können aus solchen Fragen wie: Wann wird gerundet (vor oder nach bestimmten Berechnungen), mit wie vielen Nachkommastellen wird gearbeitet usw.


    Wir werden den Sachverhalt weiter beobachten und ggf. eine weitere Anpassung per Update einbringen. Im Moment gehen unsere Entwickler aber davon aus, dass unsere Software den Betrag korrekt berechnet. Auch hier gilt: Sofern Berechnungen nachträglich korrigiert werden müssten, würden diese Korrekturen vom Programm im Folgemonat automatisch verrechnet werden.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

  • Moin!


    Mir bleibt da ein bisschen die Luft weg!!

    In Post #14 werden wir User noch beruhigt, dass das Update rechtzeitig veröffentlicht wird.

    Also warten wir alle bis kurz vor knapp und stellen unsere Arbeiten dementsprechend um, dass wir die Beitragsnachweise eben auf den letzten Drücker erst abgeben können.

    In Post #16 lesen wir dann (einen Tag vor Ultimatum!), dass das Update doch nicht kommen wird. Hab da plötzlich irgendwie ein Déjà-Vu-Feeling bezüglich dringend benötigter Updates! :(

    Ist dieser Vorschlag wirklich ernst gemeint, dass wir mit der Version #6039 seelenruhig falsche Beitragsnachweise übermitteln sollen, die wir dann ja später korrigieren können?

    Im Moment gehen unsere Entwickler aber davon aus, dass unsere Software den Betrag korrekt berechnet.

    Und das, obwohl Sie die Differenzen selbst finden, wenn Sie allg. gültige Gleitzonenrechner nutzen und mit der Berechnung des Programms vergleichen?

    Merkwürdig, dass dann die Gleitzonenrechner alle das gleiche Ergebnis ausgeben - nur der Unternehmer weicht in seiner Berechnung davon ab.

    Und wenn die Entwickler davon ausgehen, dass "unsere Software" korrekt rechnet, klingt das ja auch nicht nach einer Bereitschaft zur Nachbesserung.

    Warum genau sollen wir dann warten? Und worauf?


    Im Moment sollen wir also Beitragsnachweise mit ganz falscher Berechnung abgeben (weil gleicher KV-Zusatzbetrag bei AG und AN).

    Die sollen wir dann im Februar nachkorrigieren in Nachweise mit Cent-Abweichungen.

    Sorry - Aber damit schreit doch dann jeder User nach einer "freiwilligen" Betriebsprüfung der Lohnabrechnung!

    Da wär es doch besser, das Update mit den Cent-Differenzen schon jetzt freizugeben, damit wir die Beitragsnachweise dementsprechend abgeben können. Bei den Cent-Differenzen könnten wir dann auf die Milde der Einzugsstellen hoffen. Aber das wohl kaum noch nach dem Chaos, das wir im Januar mit der Version #6039 übermitteln sollen.


    Wir können ja noch nicht mal auf SV-Net ausweichen und dort die korrekten Nachweise übermitteln, weil wir sie niemals mit mit der Lohnberechnung des Programms abgleichen können. Leider kann man da nicht händisch eingreifen und die korrekten Beträge hinterlegen.


    Dazu kommt noch, dass auch keine Lohnzettel an die Mitarbeiter ausgegeben werden können, was übrigens auch zu den Pflichten eines AG gehört!


    Ganz schlechte Prognosen - und das einen Tag vor Deadline!

    Chris

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    dass die Situation nicht optimal ist, ist mir bewusst. Deshalb möchte ich dazu gerne noch einmal Stellung nehmen:


    1. Das Zurückziehen des Updates kam kurzfristig; In meinem Post vom Montag war das noch nicht absehbar. Üblicherweise stellen wir Links zu Vorabversionen nicht ins Forum, sondern verweisen die Kunden auf unseren Support. Hintergrund: Die Kollegen hier können dann mit den Kunden besprechen, ob es Alternativen zum Voarb-Update gibt, und welche Auswirkungen die Installation einer solchen Beta-Version haben kann.


    Wir haben uns jetzt entschieden, in diesem speziellen Fall ausnahmsweise den Updatelink zur Vorabversion 6041 hier online zu stellen. Deshalb noch einmal der ausdrückliche Hinweis: Es handelt sich bei dem nachfolgend verlinkten Update um eine noch nicht abschließend getestete Aktualisierung!


    https://update.buhl.de/faq-ima…/6041/BpNexT_UPD_WiSo.bpu


    2. Zur genauen Berechnung der Werte der Zusatzbeiträge kann ich persönlich nichts sagen, weil ich mir die Formel im Detail nicht angeschaut habe. Nachdem hier im Forum geschrieben worden war, die Werte würden auch mit der Version 6041 nicht zutreffend berechnet, habe ich wahllos einige Gehaltsrechner herangezogen (u.a., aber nicht nur https://www.lohn-info.de/gletz…/gleitzonenrechner_js.php ). Wie berichtet, variieren die Ergebnisse im Bereich von 2 Cent. Will sagen: Auch die online verfügbaren Rechner sind sich nicht einig! Wir behalten das selbstverständlich im Auge und passen, falls tatsächlich notwendig, die Berechnung im Programm an.


    3. Und natürlich wollte und will ich niemanden verleiten, eine falsche Abrechnung abzugeben! Um entsprechenden Nachfragen vorzubeugen wollte ich lediglich aufzeigen, wie die Vorgehensweise im eventuellen Fall einer nachträglich korrigierten Abrechnung aussieht, und dass die Software solche Berichtigungen automatisch im Korrekturmonat vornimmt und überträgt.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

  • Guten Tag Herr Diel,


    ich erinnere mich, dass das Problem mit den Cent-Abweichungen vor Jahren schon auftrat. Seinerzeit wurden die Regeln der Rundung schlicht nicht beachtet.

    Diesbezüglich wäre eine Prüfung der Formel wohl doch unerlässlich.


    @MT-Entwickler

    Alles inkl./ab 0,5 muss aufgerundet werden, sei es die erste oder alle anderen Nachkommastellen.

    Darunter abrunden.


    Es hätte aber auch erst gar nicht zu dem Fehler mit der grundsätzlich falschen Berechnung der KV-Zusatzbeiträge kommen dürfen, denn der war doch wohl offensichtlich nachdem ch2019 im ET und nachfolgende Beiträge darauf aufmerksam gemacht hatte/n.

    Trotzdem hatte man diesen Bolzen dann erneut in die V6039 übernommen.

    Da wird mir schummrig und langsam chronisch misstrauisch bei so viel Sorgfalt.


    LG

  • ...

    Im Moment sollen wir also Beitragsnachweise mit ganz falscher Berechnung abgeben (weil gleicher KV-Zusatzbetrag bei AG und AN).

    ...


    Hallo Chris,


    die für die Beitragsnachweise erforderliche Berechnung des Gesamtzusatzbeitrages stimmt doch, bis auf die im vorstehenden Post erwähnten Rundungsdifferenzen im Cent-Bereich. Eine Aufteilung in Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil ist beim Beitragsnachweis nicht erforderlich.


    Der eigentlich ursprüngliche Fehler liegt doch nur in der falschen Verteilung des Gesamt-ZB auf AN und AG, was sich dann beim Lohnschein und der Abrechnung gegenüber dem Mitarbeiter bemerkbar macht.


    Gruß, Carsten