Photovoltaik-Anlage / Jahre unklar

  • Hallo Foristen,


    soviel gelesen und gesucht hier, aber ein Schalter im Kopf fehlt mir noch; vielleicht kann jemand helfen.


    vorhanden Software: Sparbuch 2018 und Sparbuch 2019

    Inbetriebnahme PV-Anlage 12/2018, Verzicht auf KUR, Meldung beim FA.


    Jetzt habe ich heute die 2018/12 Ust-Voranmeldung abgegeben um mir die Vorsteuer wiederzuholen und meinen Eigenverbrauch zu versteuern.

    Zuerst habe ich alles mit Sparbuch 2019 gemacht, und zwar thematisch bei der ESt. Dort konnte man ein Gewerbe anmelden, Photovoltailk auswählen, etc.

    Es wird auch eine EÜR angelegt, alles super.

    Nur habe ich es nicht hinbekommen die Ust-VA für 12/2018 daraus zu generieren :cursing:.

    Es scheint nur für 2019 Voranmeldungen möglich zu sein?


    Nächster Anlauf: Sparbuch 2018.

    Dort habe ich das EÜR Formular gestartet, habe nicht viel verstanden, habe aber dann eine UST-Voranmeldung gefunden, die ausgefüllt und sogar abgeschickt.


    Aber wie kriege ich das jetzt zusammen? Bzw. wie wäre das richtige Vorgehen?

    Weil eigentlich habe ich Jetzt alles schön sauber im Sparbuch 2019 drin (AfA, usw.) und würde das dort gerne fortführen, so dass das Programm auch

    meine 12/2018 Voranmeldung berücksichtigt, also z.B. dass ich die Vorsteuer schon gefordert habe.


    Ideen bzw. Fehler zu meiner Vorgehensweise?


    Danke,

    mf23

  • Du musst hier fein unterscheiden.

    UStVA (Umsatzsteuervoranmeldung) ist, wie der Name sagt, eine Vorauszahlung auf die Jahressteuerschuld Umsatzsteuer. Die UStVAen werden ja nach Umfang monatlich oder quartalsweise abgegeben. Dies erfolgt immer im Jahr der Zahlung, hier also (wie du richtig gefunden hast) in der Jahresversion 2018.

    Die EÜR ist ein Teil der Einkommensteuererkärung, die erst im Folgejahr abgegeben wird. Also Jahresversion 2019. Dies gilt auch für die Umsatzsteuererklärung, auch die wird immer im Folgejahr abgegeben.


    Die Datei mit der EÜR 2018 kannst du in der Version 2019 importieren und von dort dann die Umsatzsteuererkärung erstellen (die Vorauszahlungen werden dann in der Regel aus der EÜR ermittelt) sowie das amtliche Formular EÜR mit Anlage AVEÜR. Die Einkommensteuererklärung wird dann noch gesondert erstellt und das Ergebnis der EÜR hier übernommen.

  • Dankeschön!

    Dann fülle ich mal EÜR Jahresversion 2018 so aus, wie ich das in Version 2019 gemacht habe. Und importiere später die Daten.

    Ist zwar ein kleiner Aufwand, aber wenn man einmal den richtigen Dreh raus hat, sollte das ja klappen.

    Der feine Unterschied zwischen EÜR und UST wird überall genannt, aber es ist gar nicht so einfach es gedanklich zu trennen :S