Jahr ändern in 2016 und 2017 für die Elster Abgabe

  • Guten Morgen!


    Ich bin komplett neu hier und kenne mich leider nicht sehr gut aus was die Forenbedienung angeht, Meine Frage:


    Kann mir bitte jemand von den Erfahrenen Usern sagen wie ich am besten meine Lohnsteuer 2016 und 2017

    in einem Aufwasch erledigen kann? Mein Grundprogramm ist Buhl Data "Steuer 2018". Kurz zu mir, ich habe

    die Jahre davor keine Steuer abgegeben (Ja ich weiß - Geld rausgeschmissen, mache ich nicht mehr..)bin daher auch

    nicht veranlagt worden vom Finanzamt. Nun möchte ich aber gleich für mehrere Jahre meine Steuer zurück und

    deshalb habe ich mir jetzt "Steuer 2018" von Buhl Data zugelegt, wo wir schon beim Problem wären:


    Ich habe meine Daten ja soweit eingepflegt in Buhl-Data "Steuer 2018" nur möchte ich nicht für das Jahr 2018 abgeben

    sondern einmal für 2016 und 2017. Wie kann bitte innerhalb der Software "Steuer 2018" das zu veranlagende

    Jahr ändern in 2016 und 2017 für die Elster Abgabe damit statt 2018 eben 2016 oder 2017 erscheint in der Formular

    Ansicht? Ich habe in Steuer 2018 bereits alles abgesucht, Hilfethemen durchstudiert, keinerlei Hinweise gefunden

    zum Thema "Formular ändern" oder "Abgabe Jahr ändern".


    Kann mir bitte von Euch jemand einen Tipp geben dazu wo ich das eventuell doch machen kann? Also das zu

    veranlagende Jahr ändern? Normalerweise stelle ich mich nicht dumm an aber scheinbar geht das nicht oder ich

    stelle mich Dumm an. Ich Danke herzlich.

    • Offizieller Beitrag

    Mein Grundprogramm ist Buhl Data "Steuer 2018"

    steuer:Start 2018 oder steuer:Sparbuch 2018 oder... ?

    Wie kann bitte innerhalb der Software "Steuer 2018" das zu veranlagende

    Jahr ändern in 2016 und 2017 für die Elster Abgabe damit statt 2018 eben 2016 oder 2017 erscheint in der Formular

    Ansicht?

    Garnicht. Du brauchst für jedes Steuerjahr ein separates Programm.



  • Kurz zu mir, ich habe

    die Jahre davor keine Steuer abgegeben (Ja ich weiß - Geld rausgeschmissen, mache ich nicht mehr..)bin daher auch

    nicht veranlagt worden vom Finanzamt. Nun möchte ich aber gleich für mehrere Jahre meine Steuer zurück

    Du hast hoffentlich auch geprüft, dass du wirklich nur freiwillig abgeben musst? Bei Pflichtveranlagung könnten hier sonst unerwartete Folgen auftreten. Die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung solltest du zunächst prüfen, bevor du abgibst. Vielleicht sprichst du vorher mit einem Lohnsteuerhilfeverein (ich nehme an, du hast keine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Landwirtschaft oder sonstige Bezüge).