Wohnungen zusammenlegen

  • Hallo Zusammen,


    ich habe in meinem Haus 2 Wohnungen zusammengelegt. Wie kann ich jetzt ab einem bestimmten Datum die eine Wohnung aus dem HAUSVERWALTER löschen.

    Ich habe schon die Whg.größe auf 0 gesetzt, kann aber die Personenzahl nicht auf 0 setzen. Es muss da einen anderen Weg geben.


    Ich würde mich sehr über eine Hilfestellung freuen.


    Bis bald


    Amadeus

  • ich habe in meinem Haus 2 Wohnungen zusammengelegt. Wie kann ich jetzt ab einem bestimmten Datum die eine Wohnung aus dem HAUSVERWALTER löschen.

    Ich habe schon die Whg.größe auf 0 gesetzt, kann aber die Personenzahl nicht auf 0 setzen. Es muss da einen anderen Weg geben.

    Im Prinzip ist das einfach. Alle Werte die du für die zu löschende Wohneinheit eingetragen hast, musst du auf die bestehende umlegen.

    Beispiel:

    Wasserzähler x auf Wohneinheit 2, dieser muss jetzt auf Wohneinheit 1 - also die weiterhin bestehen wird - umändern. Dann die Wohnungsgröße, die du sicherlich schon umgestellt hast.


    Jetzt kannst du die zu löschende Wohneinheit LÖSCHEN. Sollte noch eine Verknüpfung mit irgendeinem Zähler sein, würdest du dadrauf hingewiesen.


    Probiere es mal und melde dich, egal ob es geklappt hat oder nicht!

  • Hallo,


    leider ist die Zusammenlegung in der Mitte des Jahres (konkret am 14.5.) erfolgt. Wenn ich die Wohnung lösche, dann taucht sie in der Nebenkostenabrechnung ja wahrscheinlich gar nicht mehr auf.

  • (konkret am 14.5.) erfolgt.

    Ja das geht nicht. Würde es was bringen, den Abrechnungszeitraum 1.1.-14.5.18 zu nehmen, denn dann kannst du im Anschluss die Zusammenlegung machen. Klar, man kann nicht in einem Zeitraum aus zwei eins machen. Da man einen verkürzten Zeitraum einmalig anwenden kann, wäre das machbar.

    Was meinst du?

  • Hi,


    also Du meinst 2 Nebenkostenabrechnungen?

    1.) 1.1.18 bis 14.5.18

    2.) 14.5. bis 31.12.18


    Wenn ich die Wohnung im Programm lösche, ist sie ja definitiv weg. Also muss ich vorher die erste Abrechnung machen. Dann löschen. Dann die zweite Abrechnung.


    Meinst Du es so?


    Danke


    Amadeus

  • 2.) 14.5. bis 31.12.18

    Das müsste dann ab dem 15.5. lauten, an einem Tag aus und ein geht nicht.


    Nun weiß ich nicht wie das bei dir aussieht. Haben bis zum 14.5.18 zwei Mieter dort drin gewohnt, dann ist einer ausgezogen und der andere hat dann ALLES übernommen?

  • Hi,


    natürlich 15.5, nicht 14.5. Da hast Du Recht.

    Die eine Wohnung stand leer und die andere Wohnung stand auch leer. Dann habe ich die Wohnung zusammengelegt und ab dem 14.5. neu zusammen vermietet.

    Der Aufwand hier zwei Nebenkostenabrechnungen zu machen ist aber ziemlich groß. Ich habe Wasserzähler in jeder Wohnung, die ich aber leider nicht am 15.5. abgelesen habe. Deswegen meckert das Programm schon einmal.

    Die Kosten die ich tragen muss, wenn ich das nicht mache sind ja anteilig die Grundsteuer, Versicherungen und der Müll.

    Ich muss einmal überschlagen, ob sich das alles lohnt.


    Hast Du vielleicht noch eine andere Idee. Ich bin Dir wirklich sehr dankbar für die schnellen Antworten.


    Bis bald


    Amadeus

  • Ja wenn du beide Wohneinheiten vorher als Leerstand hattest, dann ist es ganz einfach. Klar, die Grundsteuer etc. ist auch beim Leerstand zu beachten.


    In deinem Fall würde ich folgende Schritte machen. Wie vorher bereits aufgeführt, mach aus beiden Wohneinheiten EINE. Dann kannst du die Gesamtkosten ganz normal einbuchen, es wird dann nach Leerstand und vermieteter Zeit alles korrekt aufgeteilt.


    Die Abrechnung fürdie Zeit des Mieters wird dann korrekt abgerechnet, der rest ist auf Leerstand und sind deine Kosten, die du ja auch bei der Steuer als Verlust melden kannst.


    Mit den Zählern, da gäbe es auch die eine oder andere Möglichkeit. Hast du denn wenigsten den Stand vom 31.12.17 sowie 31.12.18, denn dann kann man u. U. etwas machen.

  • Hi,


    ich glaube ich habe die Lösung. Das Programm meckert zwar, aber rechnet richtig, wenn ich Personen und Größe der Wohnung auf null setze.

    Somit kann ich ganz normal die Abrechnung machen und ab dem 1.1.19 eine Wohnung rausnehmen.

    Ich prüfe es nochmal nach, aber es scheint so (nach Vergleich mit dem lezten Jahr) zu klappen.


    Ich probiere aber auch deine Methode. Die Wohnung ab dem 1.1.18 schon löschen. Mal sehen, ob sich da ein Unterschied ergibt.


    Vielen Dank für Deine Hilfe!!

  • Somit kann ich ganz normal die Abrechnung machen und ab dem 1.1.19 eine Wohnung rausnehmen.

    Versuch es, mach aber vorher eine Sicherungskopie, wenn mal was nicht korrekt ist. Habe zwar meine Zweifel, aber dafür muss man die genaue Konstellation kennen.


    Kannst ja mal eine Rückmeldung geben. Viel Glück.

  • Deine Methode ist besser. Ich habe die Wohnung gelöscht zum 1.1.18., bei der anderen Wohnung die Wohnfläche vergrößert

    Dann Leerstand bis 14.5. eingetragen und dann die Whg. ab dem 15.5. vermietet.

    Es kann so einfach sein.


    Vielen, Vielen Dank