Firmenwagen - VST-Abzug?

  • Hallo,

    ich habe habe mir einen neuen Firmenwagen gekauft. Lieferung ca. 3/2019. Meine UST-Erklärung mache ich jährlich. Meine Fragen:


    1. Kann ich trotzdem mit einer Voranmeldung im laufenden Jahr die VST sofort zurück holen?
    2. Nach ca. 1-2 Jahren will ich mein Geschäft aufgeben aus Altersgründen. Den Firmenwagen will ich dann privat fahren. Muss ich dann die erstattete VST teilweise wieder zurück zahlen? Muss ich für die Übernahme als Privatwagen MWST an's FA zahlen?


    Danke

  • 1. Nein. Wenn du nur eine jährliche Erklärung machen musst, wird das Finanzamt eine irgendwie geartete Voranmeldung zurückweisen.

    2. Ja - lies einmal hierzu § 15a UStG, Vorsteuerberichtigung. Ausserdem handelt es sich dann um eine Privatentnahme, die mit dem dann geltenden Teilwert (Marktwert) zu bewerten ist, so dass dann unter Umständen auch ein Entnahmegewinn zu versteuern ist.

  • Vielen Dank für die Antwort!


    §15a USTG

    Zitat

    Ändern sich bei einem Wirtschaftsgut, das nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet wird, innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse, ist für jedes Kalenderjahr der Änderung ein Ausgleich durch eine Berichtigung des Abzugs der auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten entfallenden Vorsteuerbeträge vorzunehmen.

    Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe müsste ich für 3 Jahre die Erstattung wieder zurückzahlen, wenn er 2 Jahre als Firmenwagen läuft? Also bei 10.000,- Erstattung müsste ich 6.000,- wieder zurückzahlen?