Buchung von Kapitalertragsteuern

  • Hallo Susanne,


    Wenn Du die Zinserträge per Assistent in die Instandhaltungsrücklage buchst, gibt es dafür Eingabefelder. In der Abrechnung erhältst Du dann diesen Beleg für‘s Finanzamt, in der die Steuern anteilig für die jeweilige Wohneinheit ausgewiesen sind.

    Ich kann Dir aber nur sagen, wie es funktioniert, wenn Du alle Zinserträge der Rücklage zuführst. Wenn Du also Zinserträge auf dem Girokonto hast, müsstest Du die in dem Fall einmal in die IHR umbuchen; natürlich nur den Betrag, der abzüglich der von der Bank automatisch entrichteten Quellensteuer gezahlt worden ist, also der Netto-Zinsertrag. Nachdem Du diese Umbuchung von Konto zu Konto und im Programm vorgenommen hast, müsstest Du den Zinsbetrag noch der Rücklage buchhalterisch zuführen. Dabei kannst Du die Kapitalertragssteuer ja angeben. Wenn man das gewissenhaft durchzieht, kommt am Ende der richtige Steuerbeleg in der Abrechnung heraus.

    Allerdings war mir der damit verbundene Aufwand, um hier Sub-Euro-Beträge in der Niedrigzinsphase hin- und herzubuchen einfach zu groß. Daher führe ich nur diejenigen Zinserträge, die auf dem IHR-Konto anfallen, der Rücklage zu, so dass der Steuerbeleg am Ende nicht mit der Steuerbescheinigung der Bank übereinstimmt. Das ist kein Problem, denn meistens fallen auf dem Girokonto ja so wenig Zinsen an, dass sich in der Steuererklärung der Eigentümer hier eh nichts ändern würde.

    Am Ende frage ich mich auch, ob man Kapitalertragssteuer nur bei die Rücklagenbuchung angeben kann, oder ob es eine Möglichkeit gibt, sie auszuweisen, auch wenn man die Zinsen als Einnahme verteilt.

    Noch ein Nachtrag: Die Antwort auf Deine Frage wäre dann, dass ich die Kapitalertragssteuer unter dem Umlagekonto „Kontoführung“ verbuche, wobei ich jetzt gerade die Kontonummer nicht weiß.