Finanzierung eines gebrauchten PKW's und Einbuchung in Betriebsvermögen

  • Hallo Zusammen,


    es soll vom Händler (MwSt.- Ausweis erfolgt in Rechnung) eine gebrauchter PKW (Jahreswagen) finanziert werden und in das Betriebsvermögen überführt werden.


    Es wird eine Finanzierung mit Anzahlung und Restrate (sowie der Möglichkeit, das Fahrzeug zum Wert der Restrate am Ende der Laufzeit an den Händler zurückzugeben)


    Ich gehe davon aus, dass ich:


    1. den PKW zum Nettopreis der Rechnung in das Anlagenverzeichnis übernehme

    2. die ausgewiesene MwSt. der Rechnung komplett als "Vorsteuer" bei Kauf/Finanzierung geltend mache

    3. das Fahrzeug über 4,5 Jahre Abschreibe (auf Basis: Nettopreis)? Oder aufgrund der geringen Laufleistung und des jungen Alters (1,5 Jahre und 6.000 KM Laufleistung) doch eher auf 5 bzw. 6 Jahre?

    4. die Anzahlung:

    4.1 als Privateinlage verbuche (da ich das Geld erstmal privat Einsteuer)

    4.2 Wie verbuche ich die Überweisung an den Händler?

    5. die mtl. Zinsaufwendungen verbuchen

    6. Was muss ich mit dem Tilgungsanteil machen?


    Am Jahresende (Bei Fahrtenbuchmethode):


    1. Korrektur um Privatnutzung des PKW's

    1.1. Verwendung von Gegenstände für Zwecke außerhalb des Unternehmens mit MwSt. (Benzin, Wartung, etc.)

    1.2. Verwendung von Gegenstände für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne MwSt. (Versicherung, Abschreibung)


    Am Ende der Finanzierungszeit (bei angenommener Rückgabe des PKW's zum Restwert an den Händler):


    1. Entnahme aus dem Anlagevermögen

    2. Restwert (inkl. MwSt.) als Erlös verbuchen



    Kann mir hier bitte Jemand von Euch Feedback geben bzw. helfen? So ganz sicher bin ich mir nicht, habe bestimmt was vergessen.


    Danke


    Grüße


    Sascha


  • Moin,


    zum Thema Abschreibung guckst Du z. B. hier.


    Du hast den Betrag auf das betriebliche Konto überwiesen (?) (das wäre die genannte Privateinlage) und die Zahlung an den Händler dann Kfz an Bank. Die Finanzierung dann Kfz an Verbindlichkeitskonto


    Steht aber bestimmt so auch in den Links :)


    Viele Grüsse

    Maulwurf

  • Hallo zusammen,


    danke für die Links.


    Bezüglich der Abschreibung eine weitere Frage: kann ich hie in meinem Fall eigentlich nicht den Abschreibungsbetrag ganz genau ansetzen? Kaufpreis- verbriefter Restwert nach 3 Jahren und diesen Betrag linear auf 3 Jahre verteilen?


    Grüße


    Sascha

    • Offizieller Beitrag

    Bezüglich der Abschreibung eine weitere Frage: kann ich hie in meinem Fall eigentlich nicht den Abschreibungsbetrag ganz genau ansetzen? Kaufpreis- verbriefter Restwert nach 3 Jahren und diesen Betrag linear auf 3 Jahre verteilen?

    Du hast doch einen Kaufpreis und der hat rein gar nichts mit dem Restwert nach 3 Jahren zu tun. ?(

  • Ja, einen Kaufpreis und einen verbrieften Restwert (=Abschlussrate).


    So würde es ja normalerweise aussehen:


    50.000 EUR Kaufpreis (netto).


    Abschreibung auf 4,5 Jahre:


    11.111 EUR (Jahr 1-4)

    5.555 EUR (Jahr 5)


    Der Kaufpreis zu dem der Händler das KFZ nach 3 Jahren ankaufen würde liegt bei 30.000 EUR.


    Hätte ich 33.333 EUR abgeschrieben (Betriebsausgaben), das Fahrzeug ist aber nur noch 30.000 EUR Wert. Ergo müsste ich die Differenz 3.333 EUR als Erlös/Einnahme verbuchen.


    Richtig?


    Grüße


    Sascha

  • das wovon ich vorher gesprochen habe bzw. woran ich gedacht habe, war, die Abschreibung genau so anzupassen, dass der Restwert des Pkw‘s nach 3 Jahren eben genau dem Restwert entspricht, den der Händler auch für das Auto zählt. Somit wäre dann kein Erlös mehr zu verbuchen.

    • Offizieller Beitrag

    woran ich gedacht habe, war, die Abschreibung genau so anzupassen, dass der Restwert des Pkw‘s nach 3 Jahren eben genau dem Restwert entspricht, den der Händler auch für das Auto zählt.

    So eine kuriose Idee hattest Du doch bei Deinem anderen Thread Ausbuchung KFZ aus dem Betriebsvermögen bezüglich des Ausscheidens Deines bisherigen Pkw aus dem Unternehmensvermögen schon. Du solltest Dich einmal daran gewöhnen, dass die Regelungen des EStG und seiner Anwendungsvorschriften für alle Unternehmer gelten, auch für Dich.


    Die Art der Zahlung/Finanzierung ist für die AfA-Dauer ohne jede Bedeutung. Im Zweifel ist sogar bei einem jungen Gebrauchtfahrzeug mit niedrigem Nutzungsumfang die AfA- nach der amtlichen AfA-Tabelle zu bemessen.

  • Hi Miwe4,


    danke für den Hinweis und deine ehrlichen Worte. Ich glaube nun hab ich’s gerafft:-)


    Jetzt aber nochmal eine Frage:


    Was genau muss ich nun in MeinBüro in meinem Fall bei Einbuchung des finanzierten PKW’s mit Anzahlung tun?


    Kann mir das Jemand sagen?


    Zahlungsdialog öffnen und „Einkauf von Anlagengut auswählen


    „Neues Anlagegut“ erstellen und Kosten für PKW erfassen (mit dem Haken „Vorsteuer wurde beim Kauf geltend gemacht)


    Was mach ich mit der Anzahlung?


    Zinsen verbuche ich mtl. mittels Ausgabe (2126 Zinsen zur Finanzierung des Anlagevermögens)


    Tilgungsanteil ist nicht relevant, korrekt?


    Grüße


    Sascha

    • Offizieller Beitrag

    Schaue mal in die > Hilfe > Erste Hilfe

  • Hallo Samm,


    tausend Dank, bin wieder ein Stüch weiter.


    Ich führe also folgende Schritte durch:


    1. Zahlungsdialog öffnen und „Einkauf von Anlagengut auswählen


    „Neues Anlagegut“ erstellen und Kosten für PKW erfassen (mit dem Haken „Vorsteuer wurde beim Kauf geltend gemacht)


    2. Zinsen verbuche ich mtl. mittels Ausgabe (2126 Zinsen zur Finanzierung des Anlagevermögens)


    Tilgungsanteil verbuche ich mittels Ausgabe (Privatentnahme)


    Das Beispiel zeigt einen unabhängigen Kredit eines Kreditinstitutes zur Finanzierung eines Lieferwagens.


    Hier fließt das Geld nach Bewilligung auf das Geschäftskonto und wird anschließend an den Autohändlern überwiesen/bar gezahlt.


    Schließt man einen Kredit bei einer Autobank ab, fließt die Zahlung direkt an den Händler, der Redtbetrag in Form einer Anzahlung erfolgt durch mich an den Händler (per Überweisung vom Privatkonto).


    Was muss ich hier verbuchen. Oder ist es mit 1. und 2. getan.


    Grüße


    Sascha

  • Hallo Sawo20,

    ich gehe von Buchungs-Variante 2 aus. Nach der Anleitung von SAMM würde ich es so sehen:

    -Die Darlehensgutschrift entfählt, die ist direkt an den Händler geflossen.

    -Dann wird deine Anzahlung als Privateinlage betrachtet.

    Betriebliche Kosten sind nur die Zinsen und den Kauf(deine Anzahlung +Darlehn) hast du über Anlagenvermögen erfasst, Vorsteuer geltend gemacht.

    Bei Buchungs-Variante 3 wäre noch was zumachen.

  • Hallo,


    danke für deinen Beitrag.


    D.h. ich buche lediglich das neue Anlagegut „PKW“ mit dem Rechnungsbetrag wie vom Händler ausgewiesen ein, setze dabei den Haken „Vorsteuer wurde beim Kauf geltend gemacht“.


    Die Anzahlung an den Händler muss ich nirgends erfassen, wenn Sie vom Privatkonto erfolgt.


    Dann verbuche ich mtl. den Zinsanteil der Kreditrate als „Zinsaufwand zur Finanzierung des Anlagevermögens“


    Mehr muss ich in mein Büro nicht machen?


    Grüße


    Sascha

  • Hallo Sawo20,

    wenn du Buchungs-Variante 2 benutzt. Aus der Anleitung von SAMM, lese es noch mal genau durch.

    Der Rechnungsbetrag für dein Anlagegut=PKW ist doch gleich der Summe der Anzahlung und Darlehn, was an Händler gegangen ist.

    Darlehn kam nicht auf dein Konto und deine Anzahlung war von privaten Konto bezahlt, diese Positionen wären dann sowieso Privateinlage.

    Die Anzahlung an den Händler muss ich nirgends erfassen, wenn Sie vom Privatkonto erfolgt

    Diese ist ja im Rechungsbetrag enthalten. Hättest du es vom Privat an Geschäftskonto überwiesen, wäre es eine Privateinlage.