Fernbeziehung 2 Wohnungen

  • Hier mal eine Frage, die eher von einem Steuerberater beantwortet werden sollte. Vielleicht kann mir hier trotzdem jemand helfen.


    Folgende Situatiion:


    Ich habe letztes Jahr geheiratet. Meine Frau und ich führen eine Fernbeziehung. Meine Frau lebt mit Ihrer 18jährigen Tochter in einem Einfamilienhaus ca. 150 km von mir entfernt. Meine Frau ist 100% schwerbehindert und bekommt Rente, sie arbeitet für 450 Euro pro Monat 3 Tage in der Woche.


    Meistens fährt sie am Mittwoch abend oder am Donnerstag zu mir und wir leben dann zusammen in meinem Haus. Am Sonntag oder Montag fährt sie dann wieder zu Ihrer Tochter und geht 3 Tage zum arbeiten. Hin und wieder fahre ich auch am Freitag zu Ihr, weil wir das Wochenende dann in Ihrem Haus verbringen.


    Ich fahre jeden Tag ca. 55 km ins Büro und zurück. Meine Frau hat keine Fahrtkosten, weil sich Ihre Arbeitsstelle am Wohnort befindet.


    Wir haben getrennte Wohnsitze, jeder in dem Ort in dem er bisher gewohnt hat.


    Meine Frau möchte Ihre Tochter noch nicht alleine lassen und Ihren Wohnsitz behalten.


    Können wir irgendwelche Kosten, die uns durch die Fernbeziehung entstehen steuerlich geltend machen?

  • Da deine Frau zu dir fährt, sie aber keine anzusetzenden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat (430 Euro-Job wird ja nicht eingetragen), hat sie auch keine Möglichkeit, Werbungskosten anzusetzen.

    Lies dich einmal zum Thema "doppelte Haushaltsführung" und den Voraussetzungen zum Ansatz in der Steuererklärung ein - insbesondere auch die Entscheidungen des BFH hierzu. Du findest einiges schon in der Hilfe des Steuersparbuchs, anderes kannst du www suchen und finden (viele Steuerberater bieten hier allgemeine Hilfe).

  • Hallo Nesciens,


    danke für die schnelle Antwort.


    Ich habe für 2019 das Steuersparbuch schon bestellt, bin gespannt wie mir der Interviewmodus da hilft.


    Meine Frau musste bisher auch schon für die Rente Steuern bezahlen. Ich habe vor den Lohnsteuerjahresausgleich jetzt für uns beide zu machen. Ich hatte gedacht, daß unsere zusätzlichen Kosten vielleicht irgenwie als Sonderausgaben berücksichtigt werden können.

    • Offizieller Beitrag

    Hier mal eine Frage, die eher von einem Steuerberater beantwortet werden sollte.

    Das würde ich allerdings auch so sehen.


    Ich hatte gedacht, daß unsere zusätzlichen Kosten vielleicht irgenwie als Sonderausgaben berücksichtigt werden können.

    Als Sonderausgaben schon einmal gar nicht.


    Bei Deinem Kenntnisstand in Sachen Einkommensteuerrecht solltest Du wirklich die Hilfe eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe in Anspruch nehmen. Das wird sich für Dich sicherlich rechnen.

  • Ich habe vor den Lohnsteuerjahresausgleich jetzt für uns beide zu machen.

    Den gibt es schon seit Jahren nicht mehr!

    Seit Ihr denn nicht verheiratet? Sonst würde ja auch eine Zusammenveranlagung in Betracht kommen - aber das sagt Euch alles ein Steuerberater (oder auch Lohnsteuerhilfeverein, wenn neben der Rente und den nichtselbständigen Tätigkeiten keine anderen Einkünfte).