Kindesunterhalt steuerlich geltend machen / Patchwork-Familie, Stiefkinder als außergewöhnliche Belastung absetzbar?

  • Guten Morgen.

    Leider finde ich im Netz und (leider) auch hier im Forum kein brauchbares Thema, welches mein Anliegen auch nur ansatzweise trifft, des Weiteren sind Angaben in Netz mehr als schwammig formuliert.
    Situation:
    Mein Sohn, 14 Jahre - lebt bei seiner Mutter, ich zahle Unterhalt , bekomme weder Kindergeld, noch habe ich einen Freibetrag auf meiner Steuerkarte für den Jungen.
    Das gesamte Kindergeld geht an seine Mutter, sie hat ihn auch komplett auf Ihrer Karte drauf.

    Ehrlich gesagt habe ich mich mit dem Thema bisher nicht beschäftigt, aufgrund der jetzigen Situation (dazu später mehr) versuche ich mich da schlau zu lesen... blicke aber nicht durch.
    Im Netz heißt es:

    Schwierig wird die Sache allerdings dann, wenn Sie einen Anspruch auf Kindergeld beziehungsweise einen Kinderfreibetrag haben. Dann braucht das Finanzamt generell nicht Ihre in der Steuererklärung angegebenen Unterhaltszahlungen an Ihr Kind als außergewöhnliche Belastungen anerkennen.


    Aber auch:

    Ausgenommen sind Unterhaltszahlungen für Kinder, wenn der Unterhaltszahler Kindergeld bezieht oder den Kinderfreibetrag nutzt.

    Logisch klingt es für mich gedacht, dass wenn ich weder Kindergeld noch einen Freibetrag für meinen Sohn nutze, ich die Unterhaltszahlungen absetzen könnte?
    -
    Patchwork-Familie.
    Meine jetzige Ehefrau hat drei Kinder in unsere Beziehung gebracht.
    Der Kindesvater hat zuerst den Unterhalt eigenständig gekürzt, seit diesen Monat komplett eingestellt.

    Gibt es hier eine Möglichkeit die Kinder meiner Frau als außergewöhnliche Belastung anzusetzen?
    Da meine Frau seit der Heirat nicht mehr alleinerziehend ist, fallen Hilfen wie Unterhaltsvorschusskasse etc. weg.

    Vielen Dank & Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Mein Sohn, 14 Jahre - lebt bei seiner Mutter, ich zahle Unterhalt , bekomme weder Kindergeld, noch habe ich einen Freibetrag auf meiner Steuerkarte für den Jungen.
    Das gesamte Kindergeld geht an seine Mutter, sie hat ihn auch komplett auf Ihrer Karte drauf.

    Das lies mal im Forum oder im Internet unter Zahlkind nach.


    Meine jetzige Ehefrau hat drei Kinder in unsere Beziehung gebracht.
    Der Kindesvater hat zuerst den Unterhalt eigenständig gekürzt, seit diesen Monat komplett eingestellt.

    Welchen Unterhalt? Da gibt es ja verschiedene, Kind und/oder Mutter? Und für aktuelle Zeiträume sollte ja wohl erst einmal ein Anwalt aufgesucht werden.


    Gibt es hier eine Möglichkeit die Kinder meiner Frau als außergewöhnliche Belastung anzusetzen?
    Da meine Frau seit der Heirat nicht mehr alleinerziehend ist, fallen Hilfen wie Unterhaltsvorschusskasse etc. weg.

    Vielleicht einmal ein Steuerprogramm, gleich welchen Anbieters, kaufen oder zu einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe gehen. Umgehend allerdings den Weg zum Anwalt nehmen.

  • Hallo.

    Danke für die Antwort(en).

    Zahlkind habe ich überflogen, ist für mich aber (noch) nicht schlüssig was zu dem Thema geschrieben wird.
    Muss ich mir mal in Ruhe durchlesen...
    Ich habe mich derweil aber weiter hier im Forum durchgelesen und bin auf folgendes gestoßen:

    Da mir beim Kindesunterhalt das halbe Kindergeld angerechnet wird, der Einfachheit aber der komplette Betrag an die Mutter geht, bin ich laut Steuergesetz doch Empfänger von Kindergeld?
    Daher: Der Unterhalt (abzüglich 1/2 KG) ist steuerlich NICHT absetzbar?

    --

    Unterhalt für die Kinder, da meine Frau ja neu geheiratet hat, ist sie logischerweise nicht mehr unterhaltspflichtig.
    Danke für den Tipp mit dem Anwalt, aber da sind wir schon seit Oktober 2017 in der Angelegenheit.
    Deutsche Mühlen mahlen langsam... und leider nicht immer gerecht.

    • Offizieller Beitrag

    Da mir beim Kindesunterhalt das halbe Kindergeld angerechnet wird, der Einfachheit aber der komplette Betrag an die Mutter geht, bin ich laut Steuergesetz doch Empfänger von Kindergeld?
    Daher: Der Unterhalt (abzüglich 1/2 KG) ist steuerlich NICHT absetzbar?

    So ist es.