Gewerbesteuer in GUV / Falscher Jahresüberschuss in Bilanz

  • Hallo liebes Forum,


    ich nutze WISO Buchhaltung 365. Wenn ich dort den Buchungssatz "Gewerbesteuer an Bank" eingebe, wird die Gewerbesteuer in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) als Betriebsausgabe abgezogen. Laut Gesetz scheint die Darstellung der Gewerbesteuer in der GuV notwendig zu sein.


    Das Problem dabei ist, dass dadurch der Gewinn vermindert wird. Der daraus resultierende Jahresüberschuss wird dann in die Bilanz übertragen. Damit wird allerdings ein falscher Jahresüberschuss deklariert. Es müsste ja eigentlich mehr sein. Nämlich ohne dass die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe berücksichtigt wird.


    Wie kann man dieses Problem lösen?

  • Moin,


    in der Handelsbilanz ist die Gewerbesteuer weiterhin eine Betriebsausgabe und erscheint entsprechend auch in der GuV.

    Für die Erstellung der Steuerbilanz wird sie dann wieder hinzugerechnet.

    LG Chris

  • Hi,


    Du musst in den Parametern bei der steuerlichen Gewinnermittlung die Gewerbesteuer unter "Hinzuzurechnen" oder so ähnlich zuordnen. Weiss gerade nicht genau, wie es dort genannt wird, ist aber verständlich. Bin gerade nicht am Programm...


    LG Chris

  • Hallo,


    ich konnte leider nichts entsprechendes finden. Habe das Programm erst ein paar Tage. Meinst du im Kontenplan?


    Wäre super, wenn du mir hier eine genaue Beschreibung geben könntest.


    LG

  • Moin!


    Nein - mit der Gewerbesteuererklärung hat die steuerliche Gewinnermittlung nix zu tun.


    Du gehst im Modul Buchhaltung auf Kontenanalyse und dann auf den Reiter Kontengliederungen. dort suchst Du Dir die E-Bilanz 6.0.

    Wichtige Anmerkung hierzu: für das Wirtschaftsjahr 2018 ist die Taxonomie 6.1 erforderlich! Die gibt es zwar eigentlich schon seit April 2017, wird aber von Buhl leider noch nicht zur Verfügung gestellt wird. Wir hoffen hier also auf ein weiteres Update.


    Aber zum Kennenlernen kannst Du es eben schon mal mit der alten Taxonomie durchprobieren.

    Wenn Du Dir die aufbaust, siehst Du, dass sie in mehrere Teile augebaut ist (Ordnerbaum): GCD (Allgem. Firmen- und Berichtsdaten), Bilanz, GuV, Ergebnisverwendung, Kap.Kontenentwicklung, und die Steuerliche Gewinnermittlung.

    Für alle diese Teile der E-Bilanz musst Du prüfen, ob Deine Konten richtig zugeordnet sind. Das kannst Du am besten, indem Du Dir die "normale" Bilanz und GuV aufbaust, ausdruckst und dann mit der E-Bilanz vergleichst. Warum die normale Bilanz und GuV richtig augebaut wird, aber die Konten teilweise in der E-Bilanz fehlen, ist mir ein Rätsel - aber es ist so.


    In der Steuerlichen Gewinnermittlung siehst Du den Unterordner Zurechnungen und dort gibt es den Unterordner zuzügl. Gewerbesteuer nach § 4 Abs. 5b EStG.

    Genau dort muss das Konto Gewerbesteuer eingefügt sein - oder von Dir eingefügt werden.


    Die möglichen zuzuordnenden Konten siehst Du rechts. Unter Rechtsformrelevanz kannst Du Dir Deine Rechtsform einstellen und die möglichen Konten für's Zuordnen werden auf Deine Rechtsform angepasst.


    Wenn wir irgendwann die Taxonomie 6.1 zur Verfügung gestellt bekommen, stellst Du Dir sie hier entsprechend fertig. Diese Datei kannst Du dann exportieren und im Bundesanzeiger (http://www.ebilanzonline.de) importieren. Die Übertragung der E-Bilanz ist nämlich aus dem Unternehmer nicht mehr möglich, hat Buhl vor einem Jahr gestrichen. Begründung oder Erklärung gab es nicht. Aber wenn Du sie trotzdem im Unternehmer fertigstellst, hast Du einen guten Importdatensatz. Denk dran, dass Du Dich bei ebilanzonline anmelden musst und plane dafür genug Zeit ein, ehe Du dort freigeschaltet wirst.


    Arbeite Dich da ruhig schon mal ein wenig ein.


    LG Chris

  • Hi,


    ah okay. Also wird die Gewerbesteuer bei dem XBRL-Export automatisch wieder zum Jahresüberschuss hinzugerechnet. Diesen Jahresüberschuss berücksichtigt dann das Finanzamt bei der Ermittlung der Steuer. Die XBRL-Datei lade ich dann einfach bei ebilanzonline.de hoch und schicke sie ans Finanzamt.


    Vielen Dank für die gute Erklärung!


    LG

  • Trotzdem musst du doch die Steuererklärungen abgeben - die eBilanz ersetzt nicht die Steuererklärungen! Deshalb ist die Erläuterung von Chris für die eBilanz richtig - es bleibt aber dabei, dass auch in den Steuererklärungen (Gewerbesteuer, Einkommen- oder Körperschaftsteuer) vom Jahresüberschuss auszugehen ist und die nicht abziehbaren Kosten hinzu gerechnet werden.

  • Gibt es denn inzwischen irgendwelche Infos wann (und ob überhaupt... :wacko:) die Taxonomie 6.1 von Buhl bereitgestellt wird?


    Den Abschluß 2017 habe ich als XBRL exportiert und mit wenig Problemen über eBilanz-online senden können.


    Ohne die neue Taxonomie 6.1 wird das für 2018 schwierig - oder hat jemand eine andere Lösung?


    LG, André

  • Die Taxonomie 6.1 steht doch schon längst bereit, bitte nicht den Wissensstand aus alten Beiträgen als ewig gültig betrachten...

    ---
    Thomas Erichsen
    WISO Kaufmann (jetzt "Unternehmer") Professional Nutzer seit 2004, Soll-versteuernd, SKR-04

  • Der Stand ist nicht alt, bei mir (Build 6054) fehlt die Taxonomie 6.1 tatsächlich in der Liste der Kontengliederungen. Bislang tauchten dort neue Taxonomien nach dem Update (soweit ich mich erinnern kann) immer automatisch auf.


    Im Changelog nachgeschaut ist die Taxonomie 6.1 aber tatsächlich drin seit Build 6049. Über Parameter->Kontengliederung->Neu->Gliederungsart:"E-Bilanz" läßt dann auch eine neue Gliederung nach Taxonomie 6.1 erzeugen.


    Danke für den Hinweis!

  • Im Changelog nachgeschaut ist die Taxonomie 6.1 aber tatsächlich drin seit Build 6049. Über Parameter->Kontengliederung->Neu->Gliederungsart:"E-Bilanz" läßt dann auch eine neue Gliederung nach Taxonomie 6.1 erzeugen.


    Danke für den Hinweis!

    Habe gerade auf Build 6222 upgedated. Die für 2019 notwendige Taxonomie 6.2 ist aber auf diesem Wege (noch?) nicht abrufbar. Gibt es da irgendwelche neueren Erkenntnisse? Wenigstens ein Zeitrahmen wäre hilfreich. Außerdem lauert ja auch bereits die Taxonomie 6.3 auf uns.

    Antwort vom Support habe ich noch nicht erhalten.

    Schon schade, dass man seit Taxonomie 6.1 die E-Bilanz nur über ebilanzonline.de an das Finanzamt schicken kann. Kostet jedes Mal 25 € (+ Steuer) extra.

  • Fantadu2 ,


    wenn Du wissen willst, wann das Jahresupdate kommt, macht das nicht so viel Sinn, dass Du diese Frage an einen Thread klemmst, der vor einem Jahr eröffnet wurde - und in dem es eigentlich um Fragen zur Gewerbesteuer in GuV und Bilanz geht.


    Meine Version tröstet mich beim Öffnen des Lohnmoduls immer, dass das Jahresupdate Mitte Januar kommen wird.

    Ich gehe davon aus, dass dann auch die Tax 6.2 enthalten sein wird.


    Von der Tax 6.3 können wir dieses Jahr bestimmt nur träumen.


    Gruß

    Chris

  • Hallo Forum, hallo proton


    die Gewerbesteuer ist doch schon seit längerem eine "Privat Steuer".

    Warum buchst Du diese dann nicht gleich (beim SKR03) auf das Konto 1810 Privatsteuern?

    Damit wäre doch die umständliche hin und her Buchung überflüssig.


    Kurz zur Taxonomie 6.2 - in dem jetzt über Hintertüren bekommene Jahresupdate 2020 ist keine neue Taxonomie dabei.


    Diese Frist ist ja noch in der Ferne :)

    Schöne Grüße

    Handwerker99

  • die Gewerbesteuer ist doch schon seit längerem eine "Privat Steuer".

    Warum buchst Du diese dann nicht gleich (beim SKR03) auf das Konto 1810 Privatsteuern?

    Damit wäre doch die umständliche hin und her Buchung überflüssig.

    Hallo Handwerker99,


    Nein, nicht doch!

    Wie Chris808 bereits schrieb, ist die GewSt nach Handelrecht eine Betriebsausgabe und gehört auch in das entsprechende Konto gebucht.

    Sie ist also mitnichten eine Privat-Steuer.

    Es hat hier nichts mit "umständlich hin und her buchen" zu tun, sondern ist - nicht nur für (E-)Bilanzierer - rechtlich und buchhalterisch unabdingbar auch als GewSt. für die verschiedenen Gewinnermittlungs- und Erklärungs-Arten gemäß Bilanzierungs-, Handels- bzw. EkSt-Steuerrecht zu behandeln (und zuzuordnen).


    LG

  • Hallo wisogehtdas


    Irgend wie gibts da ein Missverständnis?


    Zitat: https://www.betriebsausgabe.de/wiki/gewerbesteuer/

    "Wie wirkt sich die Gewerbesteuer auf andere Steuern aus?

    Seit der Unternehmensteuerreform im Jahre 2008 wurde festgelegt, dass es sich bei der Gewerbesteuer um eine nicht abziehbare Betriebsausgabe handelt (vgl. hierzu die Ausführungen in § 4 Abs. 5b EStG). Gesellschafter von Personengesellschaften und Einzelunternehmer können die gezahlte Gewerbesteuer auf die zu zahlende Einkommenssteuer anrechnen."


    Ich dachte dabei jetzt nur an ein Einzelunternehmen. Nicht das Deine Auskunft sich auf andere Gesellschaftsformen bezieht.

    Natürlich möchte ich als einfacher Handwerker auch keine falschen Informationen verbreiten!

    Mich ärgert es nur schon seit Jahren, das ich quasi privat eine Gewerbesteuer bezahlen muss, die es ohne ein Gewerbe ja gar nicht gäbe.

    Ein kleiner Trost ist die Anrechnung auf die Einkommensteuer.

    So wurde mir das schon vor Jahren, vermuttlich seit 2008, mittgeteilt.

    Schöne Grüße

    Handwerker99

  • Hallo Handwerker99,


    jetzt versuchst Du vermutlich gerade "zwei linke Schuhe" irgendwie passend anzuziehen...

    Kein Wunder, denn die Satz-Formulierung in dem zitierten Beitrag ist zum einen unvollständig und zum anderen auch didaktisch wenig wertvoll!


    1.

    Der von Dir zitierte Beitrag trägt die Überschrift: "Wie wirkt sich die Gewerbesteuer auf andere Steuern aus?"

    Die Auswirkung auf die ESt und die Berechnung der GewSt selbst wird hier nur ansatzweise und zudem noch missvertändlich angerissen.
    Also nicht, ob die GewSt rein betrieblich (k)eine Betriebsausgabe ist.

    Sie ist aber definitiv eine Betriebsausgabe nach Handelsrecht und damit auch in der betrieblichen Gewinnermittlung als solche zu buchen.

    Das Zitat lässt aber auch leider eine völlig andere Schlußfolgerung zu, wenn man denn überliest, dass es hier um das EStG geht und auch weil der Satzbestandteil "um eine nicht abziehbare Betriebsausgabe " nicht mit der Ergänzung "ausserhalb der betrieblichen Gewinn- bzw. Kostenrechnung" ergänzt wurde.

    Lies das mal mit diesem Nachsatz und der Verständnis-Nebel lichtet sich vermutlich...


    Hätte dieser Fakt in Deiner betrieblichen Buchführung und Deinen Steuerklärungen der letzten Jahre nämlich keinen Niederschlag gefunden, wären die seit 2008 also allesamt falsch gewesen. Die Tatsache, dass Du von dem "Heilungsfaktor" der Gewerbesteuerlast innerhalb der EkSt. weißt, lässt aber den Schluß zu, dass das schon alles richtig gelaufen ist. Das macht Dein Steuerberater für Dich, richtig?

    Du bist aber bisher also auch kein "Selbstbucher" gewesen, nicht wahr?


    2.

    Du bezahlst diese Steuer ja auch nicht privat, sondern als gewerblich tätiger Einzel-Unternehmer, sonst hättest Du ja keinen Gewerbesteuer-Bescheid erhalten.

    Deine Steuerklärung gibst Du also quasi in "Personalunion" als natürliche Person, wie auch als Einzelunternehmer ab. Im diesem Leben bist Du also auch beides.

    Den einkommenserhöhenden Fakt der darin wieder hinzugerechneten Gewerbesteuer (falls auch tatsächlich korrekt dort eingetragen) wird Dir mit einem "Heilungsfaktor" (2.8 3,8) auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet. Das hattest Du ja als "Trost" auch erwähnt.

    **[allerdings abhängig von dem kommunalen Gewerbesteuer-Hebesatz bundesweit damit längst nicht mehr vollständig, ist also ortsabhängig auch teils doppelt besteuert und somit ESt-schädlich im Vergleich zu einem nicht GewSt-Pflichtigem]**

    Eine vermutete Ungleichbehandlung gegenüber nicht Gewerbesteuerpflichtigen Steuerzahlern beschränkt sich aber hierbei letztlich "nur" auf **

    Das ist in der Tat alles seit der letzten GewSt.-Reform 2008 genau so.


    Und daraus ergeben sich die in diesem Thread aufgeworfenen Buchungs- und Steuer-Erklärungstechnischen Sachzwänge, wobei die Bilanz-pflichtigen Unternehmen und die jusitischen Personen ein paar Schritte mehr zu gehen haben.

    Dass Unternehmer -egal ob "natürlich" oder "jusitisch"- für den Fiskus hingegen unbezahlte Steuereintreiber seiner USt. sind, sollte denn also eigentlich mehr "Frustration" auslösen. Und dass die Kammer-Zwangsmitgliedschaft mit sich bringt, dass genau diese Kammern mit der letzten GewSt.-Reform und dessen Beitrags-Berechnungsgrundlage auf durch die GewSt erhöhtes Einkommen auch gleich mal 10% mehr Einnahmen haben, hat "bestimmt niemand beabsichtigt" (?). Hier hat der Gestzgeber einen Heilungsfaktor auf Kammerbeiträge nämlich komplett "vergessen".

    Und Künstler, Freiberufler, Ärzte und Anwälte sind mindestens nicht vom Gewerbesteuer-Joch betroffen. Warum das? Keiner weiß es so genau und auch keiner hat es bisher geschafft dieses Novum auf Gleichbehandlung hin zu ändern.

    Und generell hat ein Unternehmer sich ja um vieles intensiver um seine eigenen organisatorischen Lebens-Belange und seine (steuer-)gesetzlichen Verpflichtungen zu kümmern, als ein Angestellter.


    Aber auch ich habe mich nun einmal irgendwann dazu entschieden "mein eigener Chef" zu sein. Zu diesem Zeitpunkt wusste ich aber auch noch nichts von einer drohenden "Staats- bzw. Selbstversklavung".

    Aber nu is es eben auch für mich zu spät für den Katzenjammer...


    LG