Gewerbesteuer in GUV / Falscher Jahresüberschuss in Bilanz

  • Ja, Danke arnsteiner für die Korrektur.

    Natürlich: 3.8


    Auch in meiner kleinen Land-Kommune sind es bereits 440% Hebesatz. Die A-Karten sind also recht gut übers Land verteilt.

    Allerdings gibt es ja auch noch einige Kommunen mit Hebesätzen ≤ 380% (die mit den vielen Briefkästen vor den Scheunen und an den Dorfstaßen!).

    Auf und los nach Zossen!


    LG

  • Hallo wisogehtdas

    wäre es den eigentlich dann nicht eine einfache gute Lösung, die Gewerbesteuer auf ein neu angelegtes Konto, beim SKR03 z.B.

    Kto 1811 für Gewerbesteuer

    unter das

    Konto 1810 Privatsteuer

    anzuhängen?

    Es würde damit die Gewerbesteuer im Jahresabschluss stehen und sich aber nicht auf die Betriebsausgaben auswirken.

    Kann man das vielleicht bei Datev "beantragen"?

    (unter 1810 Privatsteuern gebucht hat unser zuständiges Finanzamt die Gewerbesteuer seit Jahren nicht beanstandet)

    Vielleicht wäre das aber zu einfach. :)

    Schöne Grüße

    Handwerker99

  • Das ist aber definitiv falsch, denn die Gewerbesteuer ist keine private Steuer, die über die Privatentnahmen (1810) zu buchen wäre. Es handelt sich um eine betriebliche Steuer und die von DATEV vorgegebenen Konten werden auch richtig ausgewiesen.

    Ausserdem stehen diese Konten nicht in der EÜR! Gerade weil es private Ausgaben sind, stehen diese Konten nicht in der EÜR (ausser im Formular EÜR als ergänzende Angaben über die Höhe der Privatentnahmen und -einlagen, diese werden aber nicht in den Gewinn eingerechnet).

  • Hallo @nesciens

    vielen Dank für die Antwort.

    Wenn man weiß das die Kontenzuordnung im Programm "automatisch" die Gewerbesteuer 4320 (beim SKR 03) unter der "Steuerlicher Gewinn" wieder

    hinzu gerechnet wird, dann kann man natürlich die Gewerbesteuer wieder auf das so genannte Konto buchen.

    Bei den Vorjahres Gewerbesteuer Zahlungen funktioniert das auch auf dem Konto 2281 Gewerbesteuer Nachzahlungen (SKR 03).


    Danke auch allen anderen für die Tipps und Hinweise.

    Schöne Grüße

    Handwerker99

  • Handwerker99


    du musst aber immer unterscheiden zwischen den Vorauszahlungen auf Konto 4320 und den Nachzahlungen oder Erstattungen anhand von Bescheiden für die Vorjahre, dafür ist dann 2281 zuständig. Nur die Vorauszahlungen 4320 werden bei Ermittlung der Jahressteuerschuld angerechnet, die Nachzahlungen aber nicht.

  • Hallo @ babuschka

    Danke Dir für die Hilfe.

    Nur die in diesem Jahr vorausbezahlte Gewerbesteuer aus dem Konto 4320 kommt da zum Ansatz (im aktuellen Abschlussjahr).

    Jetzt überleg ich aber, wenn da eine (höhere) Nachzahlung fürs Vorjahr (Konto 2281, SKR03) gezahlt wird, ist dieser Betrag dann wirklich "verloren", obwohl

    es doch eigentlich (bis max. 3,8 fachen Satz, bei uns "nur 310% Hebesatz") voll abzugsfähig von der persönlichen Einkommensteuer sein müsste.

    Vielleicht hat dafür noch jemand einen Hinweis dazu.


    Schöne Grüße

    Handwerker99