EÜR Reverse Charge

  • Ich habe gerade folgendes Problem: Wir vermieten eine FeWo hier in D. Die FeWo wird u.a. über das Portal booking_com angeboten. Es wird die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UstG) in Anspruch genommen. Umsätze, die über dieses Portal generiert werden (Sitz in den NL) unterliegen der Ust. hier in D und ebenso die Kommissionsbeträge (Reverse Charge). Diese kann natürlich nicht mit Vorsteuer verrechnet werden. Eine UstId.-Nr. liegt uns vor, so dass auf die Umsätze der ermäßigte Steuersatz (7% Ust.). anzuwenden ist. So weit, so unschön. Frage: Auf welche Konten buche ich die Umsätze und die 7% Ust.? Auf welche Konten buche ich die Kommission/Provision und die 19% Ust.? Habe einiges simuliert (Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuererklärung), komme aber nicht zum gewünschten Ergebnis und bei mir kommt der Verdacht auf, dass dieser Fall von der EÜR nicht abgebildet werden kann. Vielen Dank für jede Hilfe.

  • Eine UstId.-Nr. liegt uns vor, so dass auf dieUmsätze der ermäßigte Steuersatz (7% Ust.). anzuwenden ist.

    Was hat das mit dem ermäßigten Steuersatz zu tun? Das ist nur der Nachweis, dass Reverse Charge generell in Anspruch genommen werden kann. Aber ob das bei Euch als Kleinunternehmer in Frage kommt, solltet Ihr einen Steuerberater fragen - es gibt da eine Ausnahmeregelung.

  • Was hat das mit dem ermäßigten Steuersatz zu tun?

    Ja, klar. Ich nutze die Kleinunternehmerregelung. Bei Nichtvorliegen der Ust.-ID müßte ich 19% Ust. abführen - so eben "nur" 7%. Das ist so in diesem Fall, War aber auch nicht in 1. Linie die Frage. Die Frage war, wie verbuche ich das in der EÜR (wohlgemerkt als Kleinunternehmen), so dass das korrekt in der Ust.-Erklärung automatisch übernommen wird. Bei Unternehmen, die Umsatzsteuerpflichtig sind, ist das vom Programm her kein Problem. Aber Egal, kann das auch manuell machen.


    Trotzdem Danke.


    Grüße

  • Es gibt in § 13b UStG aber eine Ausnahme bei Kleinunternehmern - hier musst du nachlesen. Häufig müssen/können Kleinunternehmer eben Reverse Charge nicht buchen, sonden haben dann eine Nettorechnung ohne Umsatzsteuer. Bevor du buchst, solltest du daher erst einmal klären, ob überhaupt entsprechend gebucht werden muss! Das wollte dir babuschka damit sagen.

    Nur, wenn du eine eigene UStID beantragt hast, musst du abführen. Wie das dann einzugeben ist, ist eine berechtigte Frage, denn du kannst wohl in den Stammdaten die UStID nicht eintragen. Da muss dann Buhl antworten über ein Ticket.

  • @nesciens 


    HerzlichenDank für den Kommentar. Ich bin mir eigentlich einigermaßen sicher, was die steuerliche Seite angeht. Mir ist auch klar, wie letztlich die Ust.-Erklärung und gfs. die UstVA auszusehen hat. Mir ist nur nicht klar, auf welche Konten zu buchen ist, damit das automatisiert in die UstEr. korrekt einfließt. Eine UstID-Nummer kann man übrigens in den Stammdaten problemlos eintragen. Ich glaube fast, dass das Programm nicht damit klar kommt, dass jemand, der § 19 (UstG) in Anspruch nimmt, überhaupt USt. abführt. Ich werde mich nochmal genauer mit der Angelegenheit befassen.


    Beste Grüße

  • Ich hab meine reverse Charge Rechnungen so, das ich bei den Kundenstammdaten die VAT eintrage und "Kunde erhält eine Nettorechnung" anklicke. Hilft dir das weiter? Dann wird die Rechnung mit 0% ausgewiesen, und später für die Zusammenfassende Meldung berücksichtigt.

    In die EK-St-Erklärung musst du das ja eh nochmal extra packen.

  • ooooooooooooooh.... warum bin ich denn ins falsche Forum gerutscht. Uiui, ja, du hast recht! Vermutlich weil ich oben nur "Büro" angeklickt habe, und mir dann alle Beiträge da angezeigt worden sind. Hm.

    Aber ... äh.. MB ist eine super Software ;)