Häusliches Arbeitszimmer - Ende der Tätigkeit - Renovierungskosten

  • Hallo,


    zum Ende des ersten Halbjahres 2017 habe ich eine langjährige selbständige Tätigkeit beendet, für die ich über Jahre hinweg die Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers beim FA geltend machen konnte. Wie in den Jahren zuvor sind auch 2017 für das Haus, in dem sich das Arbeitszimmer befindet, Betriebs- und auch Renovierungskosten angefallen, die in den Jahren zuvor immer anteilig für das Arbeitszimmer absetzbar waren. 2017 hat nun das FA die Betriebskosten anteilig für das erste Halbjahr anerkannt, die Renovierungskosten jedoch komplett gestrichen, da die meisten Rechnungen/Belege aus dem zweiten Halbjahr 2017 datieren, in dem die selbständige Tätigkeit nicht mehr bestand.

    Ich bin immer davon ausgegangen, dass sich Betriebs- und Renovierungskosten auf den gesamten Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr 2017) beziehen und somit von den Gesamtkosten der Anteil für das erste Halbjahr berücksichtigt werden muss. Oder liege ich da falsch? Leider habe ich bei der Online-Suche zu dem Thema keine passenden Antworten dazu gefunden.

    Bin für jeden Hinweis dankbar!

    Gruß

    K.L.

  • eine langjährige selbständige Tätigkeit beendet,

    hallo,

    ist das "selbständig" nur das synonym für Gewerbetreibend oder handelte es sich um eine selbständige-(freiberufliche Tätigkeit) Abmeldung über´s Finanzamt


    Bei Gewerbetreibend (selbständig) muss doch eine Aufgabebilanz erstellt, und das Gewerbe bei der Gemeinde abgemeldet werden.

    Auch die Abmeldegebühren sind noch Betriebsausgaben welche in den Aufgabegewinn/Verlust mit einfließen.