Geschieden - Kind bei Mutter

  • Hallo zusammen,


    nun habe ich mich auch mal registriert und prompt die erste Frage bei Eingabe der Daten ... ich glaube/hoffe das diese für Euch simple zu beantworten ist


    Folgende Konstellation:

    geschieden bin ich seit Ende 2017

    Mein Sohn ist an Wochenenden bei mir, unter der Woche bei meiner Ex Frau. Wir beide haben den Kinderfreibetrag zur Hälfte auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Meine Ex Frau erhält das Kindergeld und das Kindes Unterhalt.


    Wenn ich in Steuer Start meinen Sohn anlege und entsprechend die Daten richtig eintrage - sprich wohnhaft bei der Mutter, weißt mich das System daraufhin, daß meine Adresse nicht mit der meines Sohnes übereinstimmt. Lege ich meinen Sohn nicht bei mir an bzw. ziehe nur die Adresse der Mutter heran, verschwindet mein doch nicht so kleiner Steuervorteil.


    Wie kann ich dies umgehen bzw was mache ich denn falsch?!


    LG hgomespere

  • es gibt keinen großen Vorteil bei einem halben Kind, wenn Sie nicht gerade sehr viel verdienen) und jedes Programm muss die richtigen Eingaben annehmen und getrennte Eltern kommen sehr häufig vor: es feht!

  • Hallo zusammen, vielen Dank für die Antworten... lialia ich gehe davon aus, das du "es geht" meintst ... von daher, super :)


    Kurze Frage noch... muss dann trotzallem das Kind bei mir ebenfalls gemeldet sein? Sprich ist das eine Voraussetzung dafür das ich das geltend machen kann?

    Derzeit ist mein Sohn nur bei der Mutter (Luftlinie 500 m) gemeldet


    Grüße

  • so habe eben mit dem Finanzamt gesprochen. Mein entlastungsbetrag für alleinerziehende wird vermutlich nicht angerechnet (wurde so allerdings von der Software eingestellt) weil die Mutter das Kindergeld bezieht und bei ihr gemeldet ist. Somit wäre mein doch sehr erhebliche Vorteil nicht gegeben. Ist das richtig so?

    • Offizieller Beitrag

    Mein entlastungsbetrag für alleinerziehende wird vermutlich nicht angerechnet (wurde so allerdings von der Software eingestellt) weil die Mutter das Kindergeld bezieht und bei ihr gemeldet ist. Somit wäre mein doch sehr erhebliche Vorteil nicht gegeben. Ist das richtig so?

    ja



    Kurze Frage noch... muss dann trotzallem das Kind bei mir ebenfalls gemeldet sein? Sprich ist das eine Voraussetzung dafür das ich das geltend machen kann?

    Derzeit ist mein Sohn nur bei der Mutter (Luftlinie 500 m) gemeldet

    u.a.


    nicht ganz richtig, jedes Wochenende ist das Kind bei mir und ab und wann unter der woche

    vgl. Tz. 17-20 des BMF-Erlasses: 2017-10-23-entlastungsbetrag-fuer-alleinerziehende.pdf

  • Ist das Kind annähernd gleichwertig in den beiden Haushalten der geschiedenen Eltern aufgenommen, können die Eltern- unabhängig davon, an wen das Kindergeld ausgezahlt wird - untereinander bestimmen, wer den Entlastungsbetrag bekommt. Ohne Bestimmung wird der Entlastungsbetrag bei demjenigen berücksichtigt, an den das Kindergeld ausbezahlt wird. ( BGH-Urteil v.28.4.2010 III R 79/08, BStBl. II 2011 S.30


    Eine Aufteilung des Freibetrags oder eine einvernehmliche Übertragung zwischen den Elternteilen ist nicht möglich.

    • Offizieller Beitrag

    Ist das Kind annähernd gleichwertig in den beiden Haushalten der geschiedenen Eltern aufgenommen, können die Eltern- unabhängig davon, an wen das Kindergeld ausgezahlt wird - untereinander bestimmen, wer den Entlastungsbetrag bekommt. Ohne Bestimmung wird der Entlastungsbetrag bei demjenigen berücksichtigt, an den das Kindergeld ausbezahlt wird. ( BGH-Urteil v.28.4.2010 III R 79/08, BStBl. II 2011 S.30


    Eine Aufteilung des Freibetrags oder eine einvernehmliche Übertragung zwischen den Elternteilen ist nicht möglich.

    Steht doch alles im verlinkten BMF-Erlass aus 2017. ?(