Sehr geerte Damen und Herren,
ich arbeite in einem Einzelhandelsunternehmen als Marktleitung im Angestelltenverhältnis. Zum einzahlen des Barumsatzes fahre ich regelmäßig mit meinem privaten Pkw 13 Kilometer zu einer Bank. Die Geschäftsstelle liegt auf dem Heimweg (gesamt 43Km), bedeutet für mich also keinen Umweg.
Da ich aufgrund der Quittungen von den Einzahlautomaten genau belegen kann wie häufig ich diese dienstliche Fahrt getätigt habe, würde ich gerne die 13 Kilometer bis zur Bank von der Steuer absetzen, immerhin kommen dabei im ganzen Jahr rund 2.600 Kilometer zusammen.
Ist es möglich diese Fahrten von der Steuer abzusetzen?