Tägliche Fahrt nach Ladenschluss zum Bargeld einzahlen absetzbar?

  • Sehr geerte Damen und Herren,


    ich arbeite in einem Einzelhandelsunternehmen als Marktleitung im Angestelltenverhältnis. Zum einzahlen des Barumsatzes fahre ich regelmäßig mit meinem privaten Pkw 13 Kilometer zu einer Bank. Die Geschäftsstelle liegt auf dem Heimweg (gesamt 43Km), bedeutet für mich also keinen Umweg.


    Da ich aufgrund der Quittungen von den Einzahlautomaten genau belegen kann wie häufig ich diese dienstliche Fahrt getätigt habe, würde ich gerne die 13 Kilometer bis zur Bank von der Steuer absetzen, immerhin kommen dabei im ganzen Jahr rund 2.600 Kilometer zusammen.


    Ist es möglich diese Fahrten von der Steuer abzusetzen?

    • Offizieller Beitrag

    Zum einzahlen des Barumsatzes fahre ich regelmäßig mit meinem privaten Pkw 13 Kilometer zu einer Bank. Die Geschäftsstelle liegt auf dem Heimweg (gesamt 43Km), bedeutet für mich also keinen Umweg.

    Ist es möglich diese Fahrten von der Steuer abzusetzen?

    Was willst Du da denn noch zusätzlich absetzen, ohne weitere Kosten zu haben?


    Da ich aufgrund der Quittungen von den Einzahlautomaten genau belegen kann wie häufig ich diese dienstliche Fahrt getätigt habe, würde ich gerne die 13 Kilometer bis zur Bank von der Steuer absetzen, immerhin kommen dabei im ganzen Jahr rund 2.600 Kilometer zusammen.

    Die Geschäftsstelle liegt auf dem Heimweg (gesamt 43Km), bedeutet für mich also keinen Umweg.

    Ja was denn jetzt? Wie gesagt. Wenn Du so freundlich bist und das für Deinen AG auf dem Heimweg erledigst, bei dem Du doch ohnehin an dem Automaten der Bank vorbei kommst, dann ist es doch ok und nett von Dir. Aber warum soll Dir diese freundliche Geste Deinem AG gegenüber die Allgemeinheit "finanzieren", obwohl Dir keine zusätzlichen Kosten entstehen?


    Mir stellt sich da eher die Frage des Versicherungsschutzes. ?(

  • Ich mache die Einzahlungen auf das Firmenkonto nicht aus Freundlichkeit sondern aus vertraglicher Verpflichtung täglich die Umsätze einzuzahlen.


    Die Pendlerpauschale gilt nach meinem Wissen nach nur für die Fahrt IN die Arbeit NICHT für den Heimweg.


    Das die Bank zufällig auf der Strecke liegt ist in diesem Fall mein Glück, meine Kollegen müssen dafür unentgeltlich Umwege in Kauf nehmen.


    Für mein empfinden als LAIE ist es eine Dienstfahrt mit dem privaten Pkw.


    Ich danke Ihnen allen aber für die Antworten und das Sie sich die Zeit genommen haben meine Frage zu lesen.

  • Dann lies ganz einfach einmal die Gesetze, die Richtlinien, die Reisekostenverordnung etc. Dienstliche Umwegfahrten werden nun einmal etwas anders gehandhabt als ein Stop auf der Heimfahrt.

    Die Rechnung wäre auch recht kompliziert - denn du müsstest die Pauschale entsprechend kürzen!

    • Offizieller Beitrag

    Die Pendlerpauschale gilt nach meinem Wissen nach nur für die Fahrt IN die Arbeit NICHT für den Heimweg.

    Das stimmt so nicht. Die gilt für die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstrecke. Damit sind Hin- und Rückfahrt abgedeckt.


    P.S.: Bitte Großschreibungen nur, wenn es sich um gebräuchliche Abkürzungen handelt. Das wird unter sonst normalerweise als Schreien gedeutet. Wir sind aber durchaus in der Lage, kurze Texte ohne besondere Hervorhebungen zu erfassen. ;)

    Ich danke Ihnen allen aber für die Antworten und das Sie sich die Zeit genommen haben meine Frage zu lesen.

    Mag sein, daß mich mein Eindruck täuscht, aber wenn man mit den Antworten nicht zufrieden, weil nicht das gewünschte Ergebnis dabei rauskommt, so sollte man das den Hilfestellern in einem Anwender-helfen-Anwender-Forum nicht anlasten. Aber wie gesagt, vielleicht täuscht mich mein Eindruck.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Du so freundlich bist und das für Deinen AG auf dem Heimweg erledigst, bei dem Du doch ohnehin an dem Automaten der Bank vorbei kommst, dann ist es doch ok und nett von Dir.

    Na ja, da ich Bekannte in ähnlichen Berufsfeldern habe, weiß ich, daß das nicht ganz so freiwillig geschieht. In der Praxis sieht es öfter anders aus wie in den Gesetzen und Vorschriften vorgegeben und niemand der Betroffenen würde es sich antun, an der Stelle das Recht durchsetzen zu wollen. Da verliert man nur. Insofern verstehe ich die Beweggründe des TEs sehr gut. Aber leider leider...

  • P.S.: Bitte Großschreibungen nur, wenn es sich um gebräuchliche Abkürzungen handelt. Das wird unter sonst normalerweise als Schreien gedeutet.

    Verzeihung bitte, der Eindruck täuscht Sie tatsächlich. :S


    Mein Dank an alle die sich die Zeit genommen haben meine Frage zu lesen und darauf zu antworten ist tatsächlich ernst gemeint und keineswegs zynisch. Wenn ich eine Frage stelle freue ich mich über eine Antwort, auch wenn sie nicht meiner Hoffnung entspricht.

  • Mir stellt sich da eher die Frage des Versicherungsschutzes.

    Der sollte gegeben sein, da er diese Fahrten ja im Auftrag des Arbeitgebers macht.

    Die Frage der steuerlichen Betrachtung ist hier recht gut beschrieben - nur der Umweg darf mit der Dienstreisepauschale von 30 Cent (oder den tatsächlichen Km-Kosten) zu den Werbungskosten gerechnet werden. Ebenso eindeutig ist ein Informationsblatt für Arbeitnehmer vom Ministerium der Finanzen Brandenburg im Abschnitt "4. Verbindung von Familienheimfahrt mit einer Dienstreise"

    • Offizieller Beitrag

    Verzeihung bitte, der Eindruck täuscht Sie tatsächlich.


    Mein Dank an alle die sich die Zeit genommen haben meine Frage zu lesen und darauf zu antworten ist tatsächlich ernst gemeint und keineswegs zynisch. Wenn ich eine Frage stelle freue ich mich über eine Antwort, auch wenn sie nicht meiner Hoffnung entspricht.

    Dann entschuldige bitte meine Fehldeutung. :beer: