Ordentliche Abrechnung von Allgemeinstrom und Betriebsstrom Heizung

  • Ich habe folgende Konstellation: Es gibt in dem von mir verwalteten 3-Familien-Haus neben den Stromzählern für die Wohnungen einen Allgemeinstromzähler für den ich die Abrechnung bekommen. Dazu gibt es noch 2 Unterzähler: 1 Unterzähler für eine Belüftungsanlage von 2 Wohnungen, dessen Kosten ich nach m² Wohnfläche umlegen möchte. Der 2. Unterzähler misst den von der Zentral-Heizung verbrauchten Betriebsstrom, den ich den Heizkosten (wie vorgeschrieben) zuschlagen will. Wie muss ich diese 3 Zähler anlegen, damit die Abrechnung korrekt erfolgt?

  • Allgemeinstromzähler

    Da brauchst du keinen Zähler für anlegen, sondern die Kosten laut Wohnfläche, PxT oder wenn es ein anderer ist, zu verteilen.

    Bei dem Betriebsstromzähler Heizung gehst du hin und berechnest aus der Gesamtrechnung den Anteil und ziehst es von der Gesamtsumme Allgemeinstrom ab, dies dann auch beim Buchungstext vermerkst.

    Als Konto kannst du, wenn noch nicht geschehen, z. B. 4502 "Betriebsstrom Heizung" anlegen. Dann werden diese Kosten auch korrekt zugeteilt.


    Im Prinzip dies auch für den anderen Zähler. Nur solltest du ein Konto unter wählen, denn dann kannst du den Umlageschlüssel nur auf die beiden Wohnungen machen, was ab nicht möglich ist.


    Bedeutet: ein freies Konto anlegen, dann unter Wohnungen das Konto auswählen udn den Umlageschlüssel mit z. B. Einheit nur bei den beiden Wohnungen eingeben. Denn wenn du dann buchst, werden die Kosten nur dort verteilt, wo es "Einheiten" gibt.


    Du kennst den Weg, im Notfall machen wir es wieder mit dem Teamviewer.

  • Hm. Lässt sich das aber denn nicht über die Zuordnung von Zählern abbilden? Warum ohne Zähler berechnen? Man sollte doch die Unterzähler den Allgemeinzählern zuordnen können, dann wird nämlich der Betrag des Unterzählers automatisch abgezogen und lt. Zuordnung umgelegt. Wir haben den umgekehrten Fall, wo ein Allgemeinzähler für Gartenwasser (allgemein) an einem Zähler einer Wohneinheit hängt. Das funktioniert ganz prima und wird in der Abrechnung für die Wohneinheit auch korrekt und sehr verständlich.

    In Deinem Fall müsste vermutlich der Zähler für den Strom Gesamt (vom Stromlieferanten) nicht nur als Haupt- sondern als Allgemeinzähler zusätzlich angelegt werden. Diesem kann man dann (hoffentlich) die beiden Unterzähler, ebenfalls Allgemeinzähler, zuordnen. Der Zählerstand am Hauptzähler ist für die Verteilung nicht relevant, daher braucht man den gleichen Zähler somit nochmal als Allgemeinzähler. So jedenfalls meine Vermutung.

  • errjot: Vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Das kriege ich "gebacken". Ich hatte das für den dritten Zähler auch schon mit einem eigenen Konto gemacht. Ich hatte aber gehofft, dass es einen eleganteren Weg ohne Selbstberechnung gibt. Einfach die Zählerstände eingeben und das WISO Verwalter rechnet für mich.

  • Hm. Lässt sich das aber denn nicht über die Zuordnung von Zählern abbilden? Warum ohne Zähler berechnen? Man sollte doch die Unterzähler den Allgemeinzählern zuordnen können, dann wird nämlich der Betrag des Unterzählers automatisch abgezogen und lt. Zuordnung umgelegt. Wir haben den umgekehrten Fall, wo ein Allgemeinzähler für Gartenwasser (allgemein) an einem Zähler einer Wohneinheit hängt. Das funktioniert ganz prima und wird in der Abrechnung für die Wohneinheit auch korrekt und sehr verständlich.

    In Deinem Fall müsste vermutlich der Zähler für den Strom Gesamt (vom Stromlieferanten) nicht nur als Haupt- sondern als Allgemeinzähler zusätzlich angelegt werden. Diesem kann man dann (hoffentlich) die beiden Unterzähler, ebenfalls Allgemeinzähler, zuordnen. Der Zählerstand am Hauptzähler ist für die Verteilung nicht relevant, daher braucht man den gleichen Zähler somit nochmal als Allgemeinzähler. So jedenfalls meine Vermutung.

    ... und wie ordne ich dann den Unterzähler den Heizkosten zu, damit die Kosten für den Betriebsstrom den Heizkosten noch aufgeschlagen und verteilt werden?

  • Zitat

    .. und wie ordne ich dann den Unterzähler den Heizkosten zu, damit die Kosten für den Betriebsstrom den Heizkosten noch aufgeschlagen und verteilt werden?

    Stimmt, jetzt erinnere ich mich wieder: Da ist tatsächlich eine funktionale Lücke. Gibt es einen Zählertyp für Heizstrom? Meine Idee mit dem Allgemeinzähler war nicht zielführend. Ich denke, dass das eine Frage für den Support ist.

    Wundert mich schon, dass dieses Standardszenario nicht abbildbar ist.

  • Zitat

    .. und wie ordne ich dann den Unterzähler den Heizkosten zu, damit die Kosten für den Betriebsstrom den Heizkosten noch aufgeschlagen und verteilt werden?

    Stimmt, jetzt erinnere ich mich wieder: Da ist tatsächlich eine funktionale Lücke. Gibt es einen Zählertyp für Heizstrom? Meine Idee mit dem Allgemeinzähler war nicht zielführend. Ich denke, dass das eine Frage für den Support ist.

    Wundert mich schon, dass dieses Standardszenario nicht abbildbar ist.

    wohnhofAtrium Dann werde ich einmal den Support kontaktieren. Ich bin nämlich auch der Meinung, dass das eine funktionale Lücke ist. Außerdem gibt es keine Möglichkeit automatisch den Rest ("Hauptzähler Allgemeinstrom" abzüglich "Betriebsstrom Heizung" und abzüglich "Betriebstrom Lüftungsanlage") automatisch als Allgemeinstrom umzulegen.

  • Die Lücke gibts glaub ich schon seit 10 Jahren. So lange verbuche ich im Haus schon die unterschiedlichen Stromzähler per Excel,

    und nur so komme ich auch zu einer halbwegs nachvollziehbaren Stromabrechnung....die Logik mit Haupt+Unterzähler ist glaube ich in

    Wiso HV nicht wirklich ausreichend gut gestaltet....

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Die Lücke gibts glaub ich schon seit 10 Jahren. So lange verbuche ich im Haus schon die unterschiedlichen Stromzähler per Excel,

    und nur so komme ich auch zu einer halbwegs nachvollziehbaren Stromabrechnung....die Logik mit Haupt+Unterzähler ist glaube ich in

    Wiso HV nicht wirklich ausreichend gut gestaltet....

    Da die Abrechnung des Betriebsstroms für die Heizung mittels eines Zählers die rechtlichen Anforderungen an eine ordentliche Nebenkostenabrechnung am besten erfüllt und Buhl damit wirbt, dass man mit Vermieter und Verwalter "sorgenfrei" die Nebenkostenabrechnung erstellen kann, sehe ich Buhl da in der Pflicht. Ich habe ein Service-Ticket aufgemacht und bleibe da hartnäckig.

  • Zitat

    Die Lücke gibts glaub ich schon seit 10 Jahren

    Wundern tut mich nur, dass es doch auch Entwicklungen gab, um die Benutzerfreundlichkeit und Performance zu verbessern. Da hätte die Abdeckung einer solchen funktionalen Lücke doch Vorrang haben müssen.

  • Vielleicht hilft der Blick in die Betriebskostenverordnung, denn dort steht kalr und unmißverständlich, dass NUR der Beleuchtungsstrom des Objektes in die Nebenkostenabrechnung eingerechnet werden darf. Stromkreise für andere Anwendungen haben dort nichts zu suchen.

    Da oftmals der Betriebsstrom für die Heizung über diesen "Allgemeinstromzähler" geliefert wird, muss man entweder die umständliche Berechnung über den Weg "Anschlusswert, Laufzeiten usw." machen, oder, man nimmt je nach Objektgröße die gesetzliche Regelung, 3-6% der reinen Brennstoffkosten mit einem anzulegenden Konto in die Heizkosten zu buchen. Der errechnete Betrag muss dann beim Allgemeinstrom=Beleuchtungsstrom abgezogen werden.


    Sollten noch zusätzliche Zähler irgendwo rumschlummern, dann können die auch in die BK rein, nur muss dann mit dem Verteilschlüssel "Betrag" dieser weiterberechnet werden, gleichzeitig den Haken setzen, dass für diese Kosten eine separate Rechnung erstellt wird, was das Programm natürlich macht.


    Alle anderen Vermutungen hin und her, was ich hier gelesen habe, dürfte m. E. reine Spekulationen sein. Daher wird auch Buhl keine solche Einbimndungen machen, außer, es ändern sich die Gesetze.

  • Und genau das ist doch der Punkt!

    Ich habe z.B. einen Hauptzähler Strom, dem ist ein Zähler für Heizstrom und ein "virtuellen" Zähler für Allgemeinstrom nachgeschaltet.

    Es müsste doch möglich sein, diese alltägliche Konstellation vernünftig abzubilden.

    Bei der Anlage eines Stromzählers müsste es möglich sein zu sagen, dass es sich dabei um einen Zähler für Heizstrom handelt und das dieser Verbrauch in die Heizkostenabrechnung als Heizstrom gehört?

    Nein, statt dessen muss ich die Beträge selbst von Hand ausrechnen und auf die Konten verteilen.


    Ich hoffe das viele eine entsprechende Anfrage an Buhl stellen, damit es dort endlich ein Einsehen gibt, dass das eine zu schließende Funktionslücke ist.

  • Vor der PRoblematik stehe ich auch. Verwalte 2 Mehrfamilienhäuser die eine gemeinsame Heizanlage haben. Den Betriebsstrom habe ich mit einem Umlagekonto erfasst. Die Kosten muss ich ja irgendwie vom Allgemeinstrom abziehen. Aber wie? Über ein Verrechnungskonto und buche es als Gutschrift auf das Konto 4080 Allgemeinstrom?

  • Die Kosten muss ich ja irgendwie vom Allgemeinstrom abziehen. Aber wie? Über ein Verrechnungskonto und buche es als Gutschrift auf das Konto 4080 Allgemeinstrom?

    Ich gehe davon aus, dass in dem Objekt ein separater Stromzähler für den Allgemeinstrom gibt, dort auch der Betriebsstrom der Heizung "abgezweigt" wird.

    Damit der Betriebsstrom bei dieser Konstellation auch korrekt zugebucht werden kann, gibt es zwei Wege, die der Gesetzgeber dafür vorsieht. Bei dem einen müsstest du die verbrauchte Energie aus vier verschiedenen Faktoren berechnen, was aufwendig ist. Daher gibt es eine bessere Art und zwar:


    Brennstoffkosten mal 3-6% ergibt den Heizstrom. Je nach Anzahl der Mietwohnungen kannst du das verteilen. Bei einem Haus mit 4 Wohneinheiten reichen 3%, bei mehr Wohneinheiten dann halt bis 6%. Da kann man ohne Probleme mit arbeiten.


    Beispiel: Allgemeinstromkosten gesamt 1.000,-, Brennstoffkosten € 5.000,-


    Betriebsstrom Heizung 4% der Brennstoffkosten = € 200,-, diese ziehst du von der Gesamtsumme Allgemeinstromkosten ab, also € 800,-.


    Die Kosten Allgemeinstrom auf Konto 4080 mit € 800,- buchen.


    Für den Heizstrom musst du ein neues Konto wie z.B. 4502 anlegen und dort dann die € 200,- einbuchen. Damit werden die Heizstromkosten in die Heizkostenabrechnung eingerechnet.


    Damit hast du alles korrekt und nachvollziehbar berechnet, dies ist in den entsprechenden Zusammenfassungen der Kosten sauber zu erkennen.

    Nur, und das ist auch eine Pflicht, solltest du beim Buchen des Allgemeinstromes in der Buchungszeile angeben, dass dort der Heizungsstrom abgezogen wurde. Ich mache es so: Beleuchtungsstrom ./. 4% der Brennstoffkosten. Beleuchtunsgstrom deshalb, denn nur der darf in einer Nebenkostenabrechnung reingerechnet werden.


    "Fertig":)

  • Danke, damit kann ich arbeiten.

  • Denke, dass das recht einfach und übersichtlich ist und zudem den entsprechenden Verordnungen entspricht.


    Natürlich muss mal das eine oder andere manuell ausgerechnet werden. Daher ist das Thema doch sicherlich akzeptabel.