EÜR im Folgejahr / Arbeiten an alten Steuererklärungen nach Lizenz-update

  • Hallo,


    ich steh hier gerade auf dem Schlauch:

    Ich habe das WISO Steuer:Sparbuch und mache dafür auch die EÜR für mein Mini-Unternehmen.

    Soweit, so gut.


    Jetzt läuft bei mir aber noch die Steuer:sparbuch Version für 2017, weil ich den Steuerbescheid 2017 noch nicht erhalten habe.

    Ich habe zwar bereits eine Lizenz für 2018 in der Schublade, traue mich aber nicht die zu installieren weil ich fürchte dass ich dann weder den Bescheid für 2017 importieren / prüfen noch ggf. in der Software anfechten kann.


    Also: Frage 1:

    Kann ich die Lizenz für 2018 installieren, ohne dass ich dadurch die Funktionen für 2017 (Abruf Steuerbescheid, Anfechtung usw.) verliere?


    Und Frage 2:

    Wir sind ja nun in 2019. Man kann in Steuer:spar 2017 im EÜR-Modul zwar Buchungen für 2018 einfügen, aber eben NICHT mehr für 2019.

    Was tun? Ich würde ungerne meine Buchhaltung einfrieren solange bis der Steuerfall 2017 endgültig abgeschlossen ist - wer weiß wie lange das dauert.

    Wieso erlaubt Steuer:spar es nicht, Buchungen im aktuellen Jahr einzutragen? Und selbstverständlich dann für die Erklärungen 2018 bzw 2019 zu nutzen?


    Oder ich formuliere anders:

    Wie kann ich vom Lizenz-Jahr unabhängig mein Geschäft weiterführen?


    Kann jemand helfen?

    Danke!

  • Du kannst beide Versionen auf dem Rechner installieren. Läuft prima nebeneinander. Habe ich auch vor ein paar Jahren exerziert, als wegen eines Vorbehaltes der Nachprüfung die Jahre 2010 bis 2016 offen geblieben sind. Jetzt ist aller erledigt und ich habe die alten Versionen deinstalliert und nur noch 2018 und 2019 auf dem Rechner.

  • Ah, gut zu wissen.

    Genauer gesagt: ich schaue gerade durch mein c:\programms(x86) und sehe tatsächlich dass da für jedes Jahr eine getrennte Installation vorliegt.

    Das war mir gar nicht klar. Ich dachte es ist jedes Jahr ein und dieselbe Software, nur mit einem Update.

    Also wäre der Weg so:


    - Installation wiso 2019

    - Datenübernahme 2018 -> 2019

    - und ab da (z.B. Buchhaltung) nur noch in der 2019 weiterführen?


    Ja, das könnte klappen.

    Vorausgesetzt ich muss nichts mehr an der Buchhaltung 2018 ändern, denn wenn ich jetzt einmal 2018 -> 2019 importiere und dann in 2019 etwas ändere, dann laufen die Stände ja auseinander.


    Aber möglich ist es.


    Aber ehrlich: das ist doch ein total unsinniges Prinzip.

    Wieso machen die nicht schlicht EINE Version in der ALLE Daten drin sind und die man per Key für Jahr X freischalten kann?

    Das ist doch absurd, jedes Jahr was neues zu installieren.

    Ich meine, Änderungen z.B. an Gesetzen könnte man doch auch spezifisch für ein Jahr per update in ein bestehendes Programm einpflegen.


    Buchhaltung ist doch etwas kontinuierliches, nicht etwas mit einem "Bruch" und Wechsel des Programms an jedem 1.1.



    Aber danke für Deinen Tipp, ich installiere nachher mal die neue Version und führe meine Buchungen dann dort fort.

    • Offizieller Beitrag

    Wieso machen die nicht schlicht EINE Version in der ALLE Daten drin sind und die man per Key für Jahr X freischalten kann?

    Das haben wir schon dutzende Male erläutert.


    Das ist doch absurd, jedes Jahr was neues zu installieren.

    Ich meine, Änderungen z.B. an Gesetzen könnte man doch auch spezifisch für ein Jahr per update in ein bestehendes Programm einpflegen.

    Ist es nicht, da sich das Steuerrecht jedes Jahr ändert. Und die Änderungen gelten eben nicht immer rückwirkend für alle offenen Jahre, sondern sehr oft nur ab einem bestimmten Zeitpunkt.


    Buchhaltung ist doch etwas kontinuierliches, nicht etwas mit einem "Bruch" und Wechsel des Programms an jedem 1.1.

    Und was ist bei einem Wechsel bezüglich Kleinunternehmerregelung oder Soll-/Ist-Besteuerung?


    Und Veranlagungszeitraum ist sowieso das Kalenderjahr.


    Man kann natürlich Profi-Software wie Datev o.ä. für mehrere tausend Euro erwerben, aber ein Programm für um die 20€ im freien Handel kann so etwas nicht leisten. Und aus den o.g. Gründen hat die Profi-Software ihren Preis.


    Bei mir sind übrigens noch alle Sparbuch-Versionen ab 2011 problemlos nebeneinander installiert und laufen unter Win10 pro 64bit.

  • Wieso machen die nicht schlicht EINE Version in der ALLE Daten drin sind und die man per Key für Jahr X freischalten kann?

    Das haben wir schon dutzende Male erläutert.


    Also "wir" bestimmt nicht, denn ich habe mich heute - aufgrund meines Problems im Eingangsposting - hier im Forum neu angemeldet.



    Das ist doch absurd, jedes Jahr was neues zu installieren.

    Ich meine, Änderungen z.B. an Gesetzen könnte man doch auch spezifisch für ein Jahr per update in ein bestehendes Programm einpflegen.

    Ist es nicht, da sich das Steuerrecht jedes Jahr ändert. Und die Änderungen gelten eben nicht immer rückwirkend für alle offenen Jahre, sondern sehr oft nur ab einem bestimmten Zeitpunkt.


    Na und? Wäre es denn so undenkbar, dass man per update eine Änderungen einpflegt, die nur ab einem bestimmten Zeitpunkt gelten oder nur für ein bestimmtes Jahr?

    Buhl hat (vermutlich) sogar den Gegenbeweis selbst im Angebot: Steuer:web. Oder glaubst Du dass da die verschiedenen Jahre streng getrennt in verschiedenen Instanzen laufen? Ich würde doch schwer darauf tippen, dass die jahresspezifischen Teile der Berechnungen über Module ein- und ausgeschaltet werden, der Kern der Applikation aber über die Jahre gleich bleibt und zentral weiterentwickelt wird.


    Das Produkt so zu verkaufen wie es getan wird, hat ganz offensichtlich eher produktpolitische Gründe als technische.

    Und von daher: sorry wenn Dir das nicht passt, aber als zahlender Kunder erlaube ich mir hier, das Produkt zu kritisieren.


    Ich behaupte: Die Tatsache dass die EÜR-Buchungen nicht zentral, sondern für jedes Jahr getrennt gespeichert werden ist absurd und ein Designfehler:

    Will ich etwa in 4 Jahren eine konkrete Buchung aus 2017 einsehen, z.B. um zu schauen ob ein Gerät noch Garantie hat oder wie viel ich eigentlich damals für etwas gezahlt habe was mir der Lieferant morgen teurer anbietet, dann muss ich ein Archiv alter Programmversionen pflegen und aufbewahren und die 2017er Version wieder installieren. Na hoffentlich klappt das dann noch.

    Was für ein dummes Design.


    Man könnte ganz einfach alle EÜR-Buchungen in eine separate Datei auslagern, auf welche die verschiedenen Jahres-Versionen alle gemeinsam zugreifen.

    Und *puff*: Problem gelöst.


    Aber lassen wir das jetzt hier, meine ursprüngliche Frage wurde beantwortet; ich habe einen Weg gefunden wie das geht.

    Vielen Dank an @nesciens für die hilfreiche Antwort.

  • dann laufen die Stände ja auseinander.

    mit einem "Bruch" und Wechsel des Programms an jedem 1.1.

    solche Aussagen lassen mich gleich an die GoBD; Festschreibung, Jahresabschluss u. wechsel sowie Saldenvortrag denken.




    Stell Dir vor, es gibt durchaus legale Beispiele für mein Anliegen:

    Ich habe z.B. noch ein paar Rechnungen aus Dezember, die ich noch nicht in der Version für letztes Jahr eingepflegt habe (etwa weil ich einen Stapel Post noch nicht bearbeitet habe). Das ist nicht verwerflich, mein Jahresabschluss ist halt noch nicht fertig.

    Trotzdem würde ich gerne andere Dinge für's neue Jahr bereits eingeben, die ich sonst aus dem Blick verliere (etwa e-mail-Rechnungen).


    Außerdem geht es nicht nur um das Schreiben/Verändern von Daten, sondern auch um nur-lesende Recherche in alten Daten, etwa: "Was habe ich eigentlich vor 3 Jahren für diese Dienstleistung bezahlt? - Ups, kann ich gar nicht sagen, dazu müsste ich erst die alte Software wieder installieren."


    Wie ich oben schrieb: EÜR-Buchungen sollten in meinen Augen in eine zentrale Datei, welche von allen Jahresversionen zentral genutzt und gepflegt wird.

    Daten aus abgeschlossenen Jahren könnte man per hash revisionssicher "schliessen", aber trotzdem lesend zugänglich halten.


    Aber wie gesagt, das ursprüngliche Problem ist gelöst, daher von meiner Seite aus keine Notwendigkeit zu weiterem Streit.

  • Buhl hat (vermutlich) sogar den Gegenbeweis selbst im Angebot: Steuer:web

    Bist du dir da sicher? Das Steuerrecht ist viel zu kompliziert und unterliegt zuvielen Änderungen im Jahr - da wird auch steuer:web jedes Jahr ein neues Modul haben. Dies ist ja selbst bei Elster (MeinElster oder ElsterFormular) so - jedes Jahr getrennt!


    Will ich etwa in 4 Jahren eine konkrete Buchung aus 2017 einsehen, z.B. um zu schauen ob ein Gerät noch Garantie hat oder wie viel ich eigentlich damals für etwas gezahlt habe was mir der Lieferant morgen teurer anbietet, dann muss ich ein Archiv alter Programmversionen pflegen und aufbewahren und die 2017er Version wieder installieren. Na hoffentlich klappt das dann noch.

    Was für ein dummes Design.

    Dann solltest du dir vielleich überlegen, das Programm zu wechseln. Du kannst nicht von einem Programm für 30 (bzw. 35 Euro ohne Abo) erwarten, dass es alle Funktionen einer ausgereiften Buchhaltung beinhaltet. In WISO EÜR & Kasse hast du die jahresübergreifenden Buchungen, auch in WISO Mein Büro (oder dem größeren WISO Unternehmer).

    Ich habe z.B. noch ein paar Rechnungen aus Dezember, die ich noch nicht in der Version für letztes Jahr eingepflegt habe (etwa weil ich einen Stapel Post noch nicht bearbeitet habe). Das ist nicht verwerflich, mein Jahresabschluss ist halt noch nicht fertig.

    Das ist doch aber auch machbar - du kannst das Buchungsjahr doch wechseln und im alten Jahr nachtragen. Nur hast du das dann nicht in der früheren Version vom Steuersparbuch mehr. Da du aber auch das Jahr (EÜR, UStE etc.) nur über die Version 2019 abgeben kannst, hast du dann die endgültige Version der Buchungen für 2018 in der Version steuer:sparbuch 2019.


    Man kann es auch kompliziert machen, wenn es einfach geht. Vielleicht beschäftigst du dich in den nächsten Tagen einmal etwas ausführlicher mit dem Handbuch und der Hilfe zum Modul Einnahmenüberschussrechnung.

    • Offizieller Beitrag

    Also "wir" bestimmt nicht, denn ich habe mich heute - aufgrund meines Problems im Eingangsposting - hier im Forum neu angemeldet.

    Das mit wir die hier üblicherweise antwortenden anderen User gemeint ind, dürfte ja wohl offensichtlich sein.


    Das Produkt so zu verkaufen wie es getan wird, hat ganz offensichtlich eher produktpolitische Gründe als technische.

    Und von daher: sorry wenn Dir das nicht passt, aber als zahlender Kunder erlaube ich mir hier, das Produkt zu kritisieren.

    Mal ganz abgesehen, dass mir etwaige produktpolitische (?) Gründe seitens des Herstellers absolut fremd sind, da ich selber auch nur ein User wie alle anderen Forumsmitglieder bin, habe ich oben auch schon etwas zur in meinen Augen durchaus angemessenen Preisbildung gesagt. Alles andere kannst Du ebenso wenig beurteilen wie ich es kann.


    Man könnte ganz einfach alle EÜR-Buchungen in eine separate Datei auslagern, auf welche die verschiedenen Jahres-Versionen alle gemeinsam zugreifen.

    Und *puff*: Problem gelöst.

    Wenn es so einfach ist, dann programmiere doch ein Steuerprogramm und Du musst nicht dafür zahlen, sondern verdienst sogar noch. Wäre doch etwas, oder?


    Aber lassen wir das jetzt hier, meine ursprüngliche Frage wurde beantwortet; ich habe einen Weg gefunden wie das geht.


    Vielen Dank an nesciens für die hilfreiche Antwort.

    ?(

    Du kannst beide Versionen auf dem Rechner installieren. Läuft prima nebeneinander. Habe ich auch vor ein paar Jahren exerziert, als wegen eines Vorbehaltes der Nachprüfung die Jahre 2010 bis 2016 offen geblieben sind. Jetzt ist aller erledigt und ich habe die alten Versionen deinstalliert und nur noch 2018 und 2019 auf dem Rechner.

    Bei mir sind übrigens noch alle Sparbuch-Versionen ab 2011 problemlos nebeneinander installiert und laufen unter Win10 pro 64bit.



    Ansonsten wurden Dir diverse Gründe genannt, warum es so zu handhaben ist und es alle Anbieter für Gebrauchssoftware in diesem Preisrahmen so handhaben (müssen). Dir steht es frei Profisoftware für 250€ (monatlich) zu erwerben. Aber selbst da kommst Du um gewisse Erfordernisse aufgrund rechtlicher Vorgaben nicht herum.


  • Sehr gute Argumente, womöglich habe ich die Komplexität tatsächlich unterschätzt.
    Und wie Du sagst, ist die EÜR ja eigentlich wirklich nu die "kleinstmögliche" Variante einer Buchhaltung. Da kann man nun auch nicht zu viel erwarten.

    Danke.

  • eine von 2 Möglichkeiten der Finanzbuchhaltung

    genau das ist eine EÜR eben nicht - es ist eine geordnete Aufzeichnung von Einnahmen und Ausgaben. Du musst nicht einmal die Doppik berücksichtigen.