Zuordnung von Wasserzählern eines 2 Fam Hauses mit zentralem Zähler für den WWasserzulauf

  • Ein 2 Familienhaus hat einen Zentralen Zähler Kaltwasseranschluß von dem

    1- die Kaltwasserversorgung einer Einliegerwohnung mit Kaltwasserzähler ( normaler Zähler-Zuordnung Einliegerwohnung)

    2- der Zulauf zum WW Boiler mit Zähler ( Typ ?? xxx mit Zuordnung - Einliegerwohnung und Hauptwohnung) der das WW sowohl für die Hauptwohnung als auch die Einliegerwohnung liefert. Die Einliegerwohnung hat einen eignen WW Zähler ( normal Zuordnung Einliegerwohnung)

    3 -der Zulauf Kaltwasser für die Hauptwohnung ( ohne Zähler.)

    liefert.

    Über eine Excel Matrix habe ich dann aus dem Gesamt Kaltwasserverbrauch- Ablauf Boiler und Subtraktion der für WW und KW vorhandenen Zähler in der Einliegerwohnung die Einzelverbräuche der Hauptwohnung KW und WW errechnet und diese errechneten Werte als Zähler m.E umständlich geführt. Mein Versuch, den Zähler des Boilerzulaufs über das Programm direkt auszuwerten scheitert, da dieser als normal Zähler auf eine Wohneinheit bezogen werden muss (versorgt ja aber beide Wohneinheiten) und wenn ich diesen Boiler Zulauf Zähler als Haupt definiere, stimmt das mit dem zentralen Kaltwasserzufluß Zähler nicht, da dieser eigentlich ein Unterzähler und daher als normal Zähler - ohne Zuordnung geführt werden müsste. Das Programm das aber mit Fehlermeldung nicht akzeptiert.

    Hat jemand eine Idee,wie man die Zuordnung der Zähler elegant gestalten kann- ohne zusätzlichen Excel Rechenaufwand zu betreiben.

    danke vorab für eine hilfreiche geniale Idee!

    a

  • Ein 2 Familienhaus hat einen Zentralen Zähler Kaltwasseranschluß von dem

    1- die Kaltwasserversorgung einer Einliegerwohnung mit Kaltwasserzähler ( normaler Zähler-Zuordnung Einliegerwohnung)

    2- der Zulauf zum WW Boiler mit Zähler ( Typ ?? xxx mit Zuordnung - Einliegerwohnung und Hauptwohnung) der das WW sowohl für die Hauptwohnung als auch die Einliegerwohnung liefert. Die Einliegerwohnung hat einen eignen WW Zähler ( normal Zuordnung Einliegerwohnung)

    3 -der Zulauf Kaltwasser für die Hauptwohnung ( ohne Zähler.)

    liefert.

    Hallo,

    die Konstellation muss ich noch einmal abfragen bzw. Hinweise geben.


    Generell darf, wenn ein Wasserzähler fehlt, die Differenz mittels Messmethode berechnet werden, dafür gibt es genaue Regelungen. Nun fehlen, wenn ich es richtig sehe, 2 Zähler.

    Und zwar für das Kaltwasser einer für die Hauptwohnung sowie ein Warmwasserzähler ebenfalls für die Hauptwohnung.


    Aufgrund dieser Situation darfs du nicht nach Verbrauch abrechnen, da eine Trennung nicht möglich ist, so sieht es der Gesetzgeber vor. Meine Frage wäre, ob es baulich möglich ist, einen der beiden Zähler (kalt/warm) noch einzubauen. Dann würde es gehen, den Weg würde ich dir zeigen.


    Kannst du noch einen Wasserzähler irgendwo einbauen, evtl. in der Heizung, da kommt man gut dran. Oder gibt es nur einen Kaltwasserstrang? Ebendso bei dem Warmwasser?

  • Vielen Dank vorab, dass du dich mit der Thematik befasst hast-

    Es fehlen 2 Zähler richtig -einer KW für die Hautwohnung und ein WW für die Hauptwohnung. Nur kann man diese exakt berechnen.

    1. Schritt: KW Hauptwohnung ( Verbrauch immer delta der Zählerstände) istgleich KW Zähler Gesamtgebäude minus KW Einliegerwohnung minus WW Zulauf (am Boiler) der Einliegerwohnung und Hauptwohnung versorgt.

    2.Schritt WW Hauptwohnung: ist gleich Zulauf Boiler WW minus den Zähler (Verbrauch ) der Einliegerwohnung.

    Somit sind alle Verbräuche über eine Excel matrix darstellbar. Der Trick ist, dass ich im Zulauf zum WW Boiler einen Zähler habe und von diesem dann nur den Zähler in der Einliegerwohnung abziehen muss um aus dem Delta dann den Verbrauch WW der Hauptwohnung zu ermitteln. Und bei KW zieht man hat den Zufluß zum Boiler ab sowie den Wert des KW Zählers in der Einliegerwohnung. Der einzige Pferdefuß ist der nicht erfasste Gartenwasseranteil der halt dann kompeltt der Hauptwohnung zugeordnet wird. sowie der Excel Berechnungsaufwand- deshalb die Frage ob das irgendwie durch Zählerdefinition automatisch gleich berechenbar ist.

  • Der Trick ist, dass ich im Zulauf zum WW Boiler einen Zähler habe und von diesem dann nur den Zähler in der Einliegerwohnung abziehen muss um aus dem Delta dann den Verbrauch WW der Hauptwohnung zu ermitteln.

    Du hast leider unrecht, was die Summenbildung angeht. Dazu folgender Hinweis: der Hauptwasserzähler fängt bei ca. 7 Liter / Stunde an zu zählen. Ein Wohnungswasserzähler der waagrecht eingebaut ist bei ca. 12 L/h und einer der senkrecht eingebaut ist bei ca. 20 L/h.

    Daher kannst du keine einfache Summenbildung machen, die ist grundsätzlich falsch.

    Der Gesetzgeber hat daher für diese Messdifferenzen 20% "genehmigt". Das bedeutet, dass zwischen Summe Hauptwasserzähler zu Gesamtsumme Wohnungswasserzähler eine Differenz von maximal 20% sein dürfen. Der Verwalter wird diese Messdifferenzen auf die einzelnen Wohnungswasserzähler addieren. Das einmal dazu, wie du siehts, bitte keine gewagte Exceltabelle erstellen.


    Ein weiterer Punkt ist, dass du das Warmwasser ja korrekt richtig abrechnen kannst. Denn du hast einen Zähler der vor dem Warmwasserspeicher die Gesamtmenge Warmwasser misst, korrekt? Wenn ja, dann musst du diesen Zähler als dein Warmwasserzähler einsetzen, und den Wohnungswasserzähler davon abziehen. Wie das geht kannst du in der Beschreibung nachlesen, füge ich bei. Damit kannst du das gesamte Warmwasser ermitteln, welches ja für den Energieaufwand wichtig ist.


    Und nun hast du noch einen fehlenden Kaltwasserzähler. Da gibt es eine Berechnungsmethode, die du dann anwenden kannst. Auch dazu versuche ich ein Bild beizufügen, damit du siehst was dazu alles erforderlich ist, auf keinen Fall eine Summenbildung.


    Wenn du das alles beachtest, wird das sauber udn nachvollziehbar rund rechtssicher sein.


    Beschreibung anlegen Wasserzähler: https://www.buhl.de/faqs?article=379


    Bild Messdifferenz:

  • Der einzige Pferdefuß ist der nicht erfasste Gartenwasseranteil der halt dann kompeltt der Hauptwohnung zugeordnet wird.

    Hier noch ein Hinweis:


    Gartenwasserverbrauch wird auf die Wohnfläche verteilt, die Summe wird also nicht so umgelegt wie ein normaler Zähler sondern nach der WF.

    Weiterhin, wenn du einen geeichten Gartenwasserzähler hast, solltest du den u. U. beim Wasserlieferanten anmelden, dann brauchst du keine Abwassergebühr für den Verbrauch zu zahlen.