Muss ich Erlöse unbedingt als "Forderung" buchen?

  • Hallo,


    soweit ich weiß, müssen Rechnungen mit Umsatzsteuer (die ich an einen Kunden schicke) für die Buchhaltung gebucht werden, sobald die Rechnung an einen Kunden erstellt wurde. Also zum Beispiel "Forderungen an Umsatzerlöse". Der Grund ist wohl, dass die Umsatzsteuer dann direkt im Folgemonat an das Finanzamt gezahlt werden soll.


    Wie ist das aber nun bei umsatzsteuerfreien Erlösen? Wenn mir ein Geschäftspartner zum Beispiel Provisionen gutschreibt und auf der Abrechnung steht, dass das Geld in 3 oder 7 Tagen überwiesen wird. Muss ich hier auch erst an "Forderungen" buchen oder kann ich direkt an "Bank" buchen?


    Ich möchte den Buchungsaufwand möglichst gering halten.


    LG

  • Moin,


    bilanzierst Du - dann wäre die Buchung über Personenkonten (zwecks Übersichtlichkeit), also die Aufteilung der Forderungen sinnvoll. Machst Du "nur" eine EÜR, ist dies nicht erforderlich und Du buchst beim Zahlungseingang auf das Konto "Erlöse 19 % UST).

    Muss ich hier auch erst an "Forderungen" buchen oder kann ich direkt an "Bank" buchen?

    Unbeachtet, ob diese tatsächlich steuerfrei sind, kannst Du direkt an Bank buchen - die Forderungen als solche haben keine Gewinnauswirkung - nur die dahinterstehenden Erlöse.


    Viele Grüße

    Maulwurf