Dienstreise - Übernachtungspauschalen - Kosten angeben?

  • Hallo zusammen,


    ich war im Jahr 2017 öfters dienstlich für meinen Arbeitgeber (meistens im Rahmen einer AÜG) unterwegs.


    Hierbei besteht die Vereinbarung mit meinem Arbeitgeber, dass er mir für Auslandsreisen grundsätzlich die Übernachtungspauschalen steuerfrei erstattet und ich mich selbst um die Unterbringung kümmere und diese auch bezahle (ich bin meistens sehr genügsam und nehme auch gerne günstige Pensionen) Die Übernachtungspauschalen sind somit höher als die tatsächlich für mich angefallenen Kosten.

    Die ausgezahlenÜbernachtungspauschalen betrugen ca. 13.000 €. Diese sind auch ordnungsgemäß (?) auf der Lohnsteuerbescheinigung 2017 unter "21. Steuerfreie AG-Leistungen bei doppelter Haushaltsführung" ausgewiesen. Sind die an der richtigen Stelle ausgewiesen?


    D.h. ich werde keine zusätzlichen Werbungskosten für das Jahr 2017 geltend machen können, da mein Arbeitgeber mir bereits alles steuerfrei erstattet hat.


    Allerdings bin ich aufgrund des Nebenbetriebs eines Gewerbe zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.


    Nun die Frage:

    Muss ich im WISO Steuerbuch 2018 die Auslandsreisen gesondert aufführen und bereits angeben, wann ich wo für wie lange war? Oder reicht am Anfang einfach die Abgabe der Steuererklärung ohne die Angabe von Werbungskosten (Übernachtungspauschalen) und ich würde erst bei Rückfragen die nötigen Unterlagen zusammenstellen? Oder kommt dann sofort eine Steuernachforderung für die vom Arbeitgeber gezahlten Übernachtungspauschalen?


    Beste Grüße,


    wettertips

    • Offizieller Beitrag

    Muss ich im WISO Steuerbuch 2018 die Auslandsreisen gesondert aufführen und bereits angeben, wann ich wo für wie lange war?

    Würde ich bei dem Umfang mal mit eindeutig ja beantworten wollen.


    Oder reicht am Anfang einfach die Abgabe der Steuererklärung ohne die Angabe von Werbungskosten (Übernachtungspauschalen) und ich würde erst bei Rückfragen die nötigen Unterlagen zusammenstellen? Oder kommt dann sofort eine Steuernachforderung für die vom Arbeitgeber gezahlten Übernachtungspauschalen?

    Würde ich nicht darauf ankommen lassen.


    Lohnsteuerbescheinigung Zeile 20 - steuerfreie Verpflegungszuschüsse - Verpflegungsmehraufwand - steuerfreie Erstattungen Arbeitgeber

    • Offizieller Beitrag

    Du siehst eigentlich immer, was passiert, wenn Du mit den Eingaben Zeile für Zeile vorgehst. Da gibt Dir das Programm auch entsprechende Hinweise zur weiteren Verfahrensweise.


    Was mich jetzt wundert ist der Eintrag des AG hinsichtlich der steuerfreien Erstattungen in diesem Zusammenhang in Zeile 21 der Lohnsteuerbescheinigung. Geht es wirklich um doppelte Haushaltsführung und welche Einzelbeträge beinhaltet dieser dort bescheinigte Betrag?


    Im Zweifel vielleicht auch einmal Rücksprache mit dem Chef bzw. der entsprechenden Abteilung oder/und dem FA halten.

    • Offizieller Beitrag

    Im Zweifel vielleicht auch einmal Rücksprache mit dem Chef bzw. der entsprechenden Abteilung oder/und dem FA halten.

    Kannst Du ja mal klären und den Thread netter Weise insoweit auf dem Laufenden halten. ;)

  • Du siehst eigentlich immer, was passiert, wenn Du mit den Eingaben Zeile für Zeile vorgehst. Da gibt Dir das Programm auch entsprechende Hinweise zur weiteren Verfahrensweise.


    Was mich jetzt wundert ist der Eintrag des AG hinsichtlich der steuerfreien Erstattungen in diesem Zusammenhang in Zeile 21 der Lohnsteuerbescheinigung. Geht es wirklich um doppelte Haushaltsführung und welche Einzelbeträge beinhaltet dieser dort bescheinigte Betrag?


    Im Zweifel vielleicht auch einmal Rücksprache mit dem Chef bzw. der entsprechenden Abteilung oder/und dem FA halten.

    In der Zeile 21 stehen nur die Übernachtungspauschalen. Meistens China (Peking) mit 142€. Hierzu gab es einen Entsendungsvertrag (auf 3 Monate) seitens der Firma, der über die Lohnbuchhaltung erfasst und auch ausgezahlt worden ist.

  • Die vom Arbeitgeber ausgezahlten und über die Lohnsteuerbescheinigung angegebenen Pauschalen stehen dann automatisch am Schluss der Eingaben zum Abzug.

    miwe4 hat nur gefragt, warum der Eintrag in Zeile 21 erfolgt ist - das ist etwas ungewöhnlich, denn es zwar ja wohl keine doppelte Haushaltsführung, sondern Ersatz von Übernachtungsaufwendungen.