Hallo zusammen,
ich war im Jahr 2017 öfters dienstlich für meinen Arbeitgeber (meistens im Rahmen einer AÜG) unterwegs.
Hierbei besteht die Vereinbarung mit meinem Arbeitgeber, dass er mir für Auslandsreisen grundsätzlich die Übernachtungspauschalen steuerfrei erstattet und ich mich selbst um die Unterbringung kümmere und diese auch bezahle (ich bin meistens sehr genügsam und nehme auch gerne günstige Pensionen) Die Übernachtungspauschalen sind somit höher als die tatsächlich für mich angefallenen Kosten.
Die ausgezahlenÜbernachtungspauschalen betrugen ca. 13.000 €. Diese sind auch ordnungsgemäß (?) auf der Lohnsteuerbescheinigung 2017 unter "21. Steuerfreie AG-Leistungen bei doppelter Haushaltsführung" ausgewiesen. Sind die an der richtigen Stelle ausgewiesen?
D.h. ich werde keine zusätzlichen Werbungskosten für das Jahr 2017 geltend machen können, da mein Arbeitgeber mir bereits alles steuerfrei erstattet hat.
Allerdings bin ich aufgrund des Nebenbetriebs eines Gewerbe zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.
Nun die Frage:
Muss ich im WISO Steuerbuch 2018 die Auslandsreisen gesondert aufführen und bereits angeben, wann ich wo für wie lange war? Oder reicht am Anfang einfach die Abgabe der Steuererklärung ohne die Angabe von Werbungskosten (Übernachtungspauschalen) und ich würde erst bei Rückfragen die nötigen Unterlagen zusammenstellen? Oder kommt dann sofort eine Steuernachforderung für die vom Arbeitgeber gezahlten Übernachtungspauschalen?
Beste Grüße,
wettertips