WISO steuer:Sparbuch 2019: EÜR Frage zur Gewinnberechnung

  • Hallo,


    Ich habe eine Gewinnberechnung im EÜR WisoSteuerSparbuch durchgeführt, der Demonstration halber nur eine Einkaufsrechnung und eine Verkaufsrechnung:


    Einkaufsrechnung Brutto: 119,00 Euro. (Netto 100,00 Euro + USt 19,00 Euro)

    Verkaufsrechnung Brutto: 178,50 Euro. (Netto 150,00 Euro + USt 28,50 Euro)


    Wiso SteuerSparbuch EÜR rechnet nun einen "Gewinn" von 59,50 Euro (= 178,50 - 119,00). Das kommt mir merkwürdig vor, da ich vor sehr vielen Jahren einmal gelernt hatte, dass die USt für Unternehmer ein Durchlaufposten ist. USt gehört doch nicht in den Gewinn?


    Aus meiner Sicht habe ich 150 - 100 = 50 Euro Gewinn erwirtschaftet, die ich später bei der Einkommenssteuer als Einkommen anzugeben und zu versteuern habe.


    Ich bin kein Steuer-Experte. Für einen Hinweis oder Tipp wäre ich dankbar.


    Ach so: Die USt von 9,50 Euro muss ich an das Finanzamt abführen, das ist kein Gewinn.



    Danke.


    Andy :)

    • Offizieller Beitrag

    Gewinnberechnung im EÜR WisoSteuerSparbuch

    Da habe ich es dann mal hin verschoben. ;)


    Ach so: Die USt von 9,50 Euro muss ich an das Finanzamt abführen, das ist kein Gewinn.

    Aber erst im Zeitpunkt der Zahlung (§ 11 EStG) und muss dann natürlich entsprechend gebucht werden.

  • Hallo,


    erstmal Danke für's verschieben....

    Da habe ich es dann mal hin verschoben. ;)


    Ach so: Die USt von 9,50 Euro muss ich an das Finanzamt abführen, das ist kein Gewinn.

    Aber erst im Zeitpunkt der Zahlung (§ 11 EStG) und muss dann natürlich entsprechend gebucht werden.


    Demnach müsste Wiso EÜR nach einer Umsatzsteuermeldung, mit Wiso/Elster, in das neue EÜR für das aktuelle Steuerjahr (2019) dann schonmal eine Ausgabe für Umsatzsteuerzahlung buchen, wäre nett vom Programm.


    Oder ich habe es nicht richtig verstanden.


    Gruss

    Andy

  • Demnach müsste Wiso EÜR nach einer Umsatzsteuermeldung, mit Wiso/Elster,

    Umsatzsteuer(Va)-meldung für......?

    in das neue EÜR für das aktuelle Steuerjahr (2019)

    nach einer Datenübernahme in das Jahr 2019 werden (nach vorheriger Programmnachfrage) die entsprechenden Saldenvorträge gemacht.

    Auch werden im Jahr 2018 (wenn § 11 EStG erfüllt wird) die entsprechenden Beträge bei der EÜR berücksichtigt. (Zeitpunkt des Geldfluss)

    wäre nett vom Programm.

    Das Programm ist nicht "nett" sondern vergleicht intern rational (nicht emotional) die Eingaben des Bedieners mit den Gesetzen. ;)