Buchung von Nebenkosten erscheinen in der Hausgeldabrechnung

  • Hallo,


    ich habe da ein kleines Problem. Ich habe eine Mieter und Eigentümerverwaltung. So dass ich gewisse Kosten über das Eigentümergemeinschaftskonto buche, also alle Ausgaben, die

    im Hausgeld auch abgerechnet werden. z.B. Gartendienst.

    Dann buche ich aber für die Mieter auch die Grundsteuer. Dort gebe ich bei der Buchung das Mietkonto an, von welchem das bezahlt wird.

    Jetzt taucht in der Liste der Gesamtkosten udn auch in der Hausgeldabrechnung trotzdem die Position Grundsteuer auf. Kann man das ändern???

    Leider geht es mit den Rauchmelderwartungen ebenso. Da taucht bei den Eigenümern sogar auch der Betrag auf, obwohl das nur die Mieter bezahlen.


    Ich hoffe, ich habe das richtig beschrieben?


    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

  • trotzdem die Position Grundsteuer auf.

    Leider kann ich mit WEG nicht helfen. Doch bei der Einstellung der genannten BK-Posten denke ich, kannst du das so machen.


    Umlagekonto Grundsteuer aufrufen und Verteilerschlüssel von vermutlich Wohnfläche auf "laut Abrechnung" stellen. Dann das Konto bebuchen und beim Verlassen dieses Vorganges wirst du gefragt, es öffnet sich ein Fenster, wem du welche Kosten berechnen willst. Es erscheinen zwar alle Wohnungen, aber nur da wo du Kosten buchen willst, gibst du diese dort ein. Es wird die Gesamtsumme angezeigt, und wenn du bei einem die Kosten eingetragen hast, siehst du noch, was noch zu verteilen ist.

    So kannst du das auch mit den Rauchwarnmelder machen.

  • Zitat

    Zwar mit dem Betrag null, aber ich wollte den

    am liebsten dort gar nicht auftauchen lassen.

    Nullpositionen kann man meines Wissens nur im Wirtschaftsplan unterdrücken. In der Abrechnung kann es ja auch sein, dass Du die Gesamtabrechnung mit Buchungsliste mit ausgibst. Dann wäre es schon merkwürdig, wenn dort in der Liste Umlagekonten auftauchen, die sich gar nicht in der Abrechnung widerspiegeln. Daher bin ich ziemlich sicher, dass das so nicht vorgesehen ist.

  • Umlageschlüssel : Betrag


    Betrag EUR


    Diesen Umlageschlüssel sollten Sie nur nutzen, wenn es sich um Kosten handelt, die laut Betriebskostenverordnung nicht umlagefähig sind aber die Kostenübernahme mietvertraglich vereinbart wurde.


    Bei Rechnungsbeträgen für Positionen, die über einen Schlüssel vom Typ "Betrag" verteilt werden, muss direkt bei der Eingabe der Rechnung ausgewählt werden, welchem Mieter oder Eigentümer die Rechnung zuzuordnen ist. Bei der Abrechnung wird der Partei dann der Betrag in voller Höhe in Rechnung gestellt.


    Es wurden Reparaturen in Höhe von 75,00 € in der Wohnung eines Mieters durchgeführt. Diese Kosten bekommt er direkt zugeordnet

  • Hallo,


    ich habe die Lösung gefunden. Wenn ich bei der Buchung eingebe: Nebenkosten vom Eigentümer direkt bezahlt. Taucht die Grundsteuer z.B. nicht im Hausgeld auf, aber in der Nebenkostenabrechnung.


    Gruß


    Doreen