Fahrten Wohnung/Tätigkeitsstätte/Kunde abgrenzen und buchen

  • Hallo zusammen,


    Entschuldigung, falls ich im falschen Forum bin. Vielleicht könnt ihr mir trotzdem helfen. Auch ich bin selbstständig und führe eine EÜR. Ich besitze einen Firmenwagen (aktiviert) für den ich ein Fahrtenbuch führe und möchte zum Jahresabschluss nun den Anteil der Fahrten zwischen Wohnung und 1. Arbeitsstätte berücksichtigen. Alle laufenden KFZ Kosten habe ich zu 100 % betrieblich angesetzt (SKR03 Konten 4500-4580).

    Es gibt keine Privatfahrten (weiterer PKW vorhanden). In vielen Foren habe ich mich versucht schlau zu machen, aber irgendwie blicke ich noch nicht ganz durch. Es gibt da die Konten 4678, 4679, 4680 und 8921.


    Gewerbliche Nutzung 50,62% und W-A-Nutzung 49,38%

    a) Kostenanteil W-A (Kosten je km x Entfernung-km x Anzahl Fahrten) = 1900 € Konto 4679 ? Zeile 63 in EÜR

    Pendlerpauschale (0,30 €/km x einfache Entfernung x Anzahl Fahrten) = 1220 € Konto 4678 ? Zeile 64 in EÜR


    b) Wenn ich nur die Differenz buchen möchte, also 1900 €-1220€ = 680 €, dann nur Konto 4680 oder 8921?


    Vielen Dank im Voraus.

  • Es gibt keine Privatfahrten (weiterer PKW vorhanden).

    da würde 8921 Privatnutzung -> Unentgeltliche Wertabgaben schon mal entfallen.

    Bei den Aufwendungen/Wegekosten Wohnung <-> Betriebsstätte wird es komlizierter. Daher bitte einmal hier und auch hier nachlesen.


    Nachtrag:

    Hallo - kann jemand mir helfen oder bin ich im Forum nicht mehr erreichbar?

    Hier sind auch nur freiwillige Forenteilnehmer welche nicht immer "Gewehr bei Fuß" stehen. ;)

  • Vielen Dank erstmal.


    Für die Berücksichtigung der Aufwendungen eines Selbständigen für seine Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte verweist das Gesetz auf die entsprechende Regelung für die Wege eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (§ 4 Abs. 5 Nr. 6 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Diese Fahrten sind mit der Entfernungspauschale (0,30 EUR je Entfernungskilometer, höchstens 4.500 EUR) abgegolten.


    Im Jahr 2018 hatte ich nur 3 Auftraggeber an 3 verschiedenen Orten (hintereinander), d.h. die KM-Aufteilung ist schon in a) enthalten. Da habe ich im Internet sogar ein schönes Beispiel gefunden, aber leider ohne Konto-Buchung.

    Wenn ich wie in a) buche, dann brauche ich nichts auf Konto 4680 zu buchen, weil der Differenzbetrag sich aus 4679 und 4678 ergibt. Ist das sonst nicht doppelt gebucht? Ich meine entweder a) oder b)?

    • Offizieller Beitrag

    Entschuldigung, falls ich im falschen Forum bin.

    Trotzdem bitte nicht einfach an ein nur ähnliches Thema dranhängen. Deine Frage hat rein gar nichts mit Leasing-Kfz bzw 1%-Regelung zu tun. Bon daher habe ich Dein Thema in einen neuen Thread verschoben. Die Überschrift kannst Du gerne nach Deinen Wünschen anpassen. Die genutzte Steuer-Software solltest Du noch nennen, da ich erst einmal Mac unterstellt habe, weil dort drangehängt.


    möchte zum Jahresabschluss nun den Anteil der Fahrten zwischen Wohnung und 1. Arbeitsstätte berücksichtigen

    Für die Berücksichtigung der Aufwendungen eines Selbständigen für seine Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte .....

    Hast Du denn überhaupt eine eigene Betriebstätte außerhalb Deiner Wohnung?


    Im Jahr 2018 hatte ich nur 3 Auftraggeber an 3 verschiedenen Orten (hintereinander),

    Was ja nun rein gar nichts mit Fahrten zwischen Wohnung und 1.Tätigkeitsstätte zu tun hat, sondern nach Reisekostengrundsätzen abzuhandeln ist.

  • Gehe einmal bei haufe.de auf die Suche - dort gibt es eine relativ gute Anleitung, wie Fahrten mit dem betrieblichen Pkw zu erfassen sind einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte.