Hallo. Meine Frage, wozu ich bisher keine Antwort gefunden habe lautet folgender Maßen:
Ich bin seit längere Zeit krank geschrieben, es war ein Arbeitswegeunfall. Die BG zahlt Verletztengeld und auch das Fahrgeld für die Wiedereingliederung. Muss das in der Steuerklärung angegeben werden?
Die BG zahlt 0,20€ je Km (Hin- und Rückweg), aber bei der Steuererklärung als Pendlerpauschale wird nur die einfache Entfernung mit 0,30€ berechnet. Somit hätte die BG ja mehr bezahlt als das FA anrechnen würde.