Wiedereingliederung mit Fahrtkostenerstattung

  • Hallo. Meine Frage, wozu ich bisher keine Antwort gefunden habe lautet folgender Maßen:

    Ich bin seit längere Zeit krank geschrieben, es war ein Arbeitswegeunfall. Die BG zahlt Verletztengeld und auch das Fahrgeld für die Wiedereingliederung. Muss das in der Steuerklärung angegeben werden?

    Die BG zahlt 0,20€ je Km (Hin- und Rückweg), aber bei der Steuererklärung als Pendlerpauschale wird nur die einfache Entfernung mit 0,30€ berechnet. Somit hätte die BG ja mehr bezahlt als das FA anrechnen würde.

    • Offizieller Beitrag

    Die BG zahlt .... auch das Fahrgeld für die Wiedereingliederung. Muss das in der Steuerklärung angegeben werden?

    ja


    Die BG zahlt 0,20€ je Km (Hin- und Rückweg), aber bei der Steuererklärung als Pendlerpauschale wird nur die einfache Entfernung mit 0,30€ berechnet. Somit hätte die BG ja mehr bezahlt als das FA anrechnen würde.

    Und das ist genau so zu erklären. Für die Tage der Wiedereingliederung die Entfernungspauschale und die steuerfreien Erstattungen in tatsächlicher Höhe als Ersatz angeben/gegenrechnen.


    https://www.buhl.de/wiso-softw…earch/&q=hamburger+modell

    https://www.buhl.de/wiso-softw…ch/&q=wiedereingliederung

  • Lieber miwe4, ich will jetzt nicht ningeln, aber dieser Link führt gewissermaßen zu keinem wirklichen Ergebnis: 2 Fundstellen beinhalten jeweils nur die Frage des TE und Deine Antwort mit demselben Suchlink wie hier der erste (sozusagen sich selbst gefunden), das dritte Suchergebnis beinhaltet die Frage sowie Deine Antwort mit dem Suchlink, den Du hier auch als zweiten angegeben hast ... ;)



    Ist natürlich aus subjektiver Sicht blöde, wenn man bei einer Belastungserprobung 0,40 € Fahrtkostenerstattung bekommt und davon 0,10 € zu versteuern sind ... :|

    • Offizieller Beitrag

    Lieber miwe4, ich will jetzt nicht ningeln, aber dieser Link führt gewissermaßen zu keinem wirklichen Ergebnis: 2 Fundstellen beinhalten jeweils nur die Frage des TE und Deine Antwort mit demselben Suchlink wie hier der erste (sozusagen sich selbst gefunden), das dritte Suchergebnis beinhaltet die Frage sowie Deine Antwort mit dem Suchlink, den Du hier auch als zweiten angegeben hast ...

    Und wenn man dem immer weiter folgt, dann landet man bei den antworten. Das ist eben das Ergebnis der immer wieder gleichlautenden Fragen ohne vorherige Nutzung der erweiterten Forumssuche. Genau das wovor wir Moderatoren immer warnen.


    Und darum habe ich ja zusätzlich geantwortet:

    Und das ist genau so zu erklären. Für die Tage der Wiedereingliederung die Entfernungspauschale und die steuerfreien Erstattungen in tatsächlicher Höhe als Ersatz angeben/gegenrechnen.


    Ist natürlich aus subjektiver Sicht blöde, wenn man bei einer Belastungserprobung 0,40 € Fahrtkostenerstattung bekommt und davon 0,10 € zu versteuern sind ...

    Ist es aus subjektiver besser, gar nichts erstattet zu bekommen und dann die 0,30€ Entfernungspauschale mit persönlichen Steuersatz (ggf. 0%) ansetzen zu dürfen? Ob die Nachversteuerung überhaupt zu einer festzusetzenden ESt führt bleibt ja auch abzuwarten und ist von den individuellen Besteuerungsgrundlagen abhängig. Was aber rein gar nichts an der zutreffenden Beantwortung der Frage ändert und im Ergebnis dem Sinn der ESt nach der Besteuerung der persönlichen Leistungsfähigkeit folgt.

  • Und wenn man dem immer weiter folgt, dann landet man bei den antworten. Das ist eben das Ergebnis der immer wieder gleichlautenden Fragen ohne vorherige Nutzung der erweiterten Forumssuche. Genau das wovor wir Moderatoren immer warnen.

    Du hast mich vielleicht mißverstanden: Der erste Suchlink bringt (jetzt) 4 Suchergebnisse - 3 davon treten nur deshalb auf, weil sie genau auch diesen Suchlink enthalten, sonst aber keine weitere Information. Das 4. Suchergebnis beinhaltet nur die Frage und Deinen zweiten Suchlink als Antwort.

    Also über den ersten Suchlink findet man nichts bzw. nur den zweiten Suchlink - man kann sich den ersten Suchlink also sparen, wenn man gleichzeitig den zweiten auch bringt - nur das wollte ich zum Ausdruck bringen.

    Der zweite Suchlink liefert nach meiner Einschätzung allerdings auch keine wirkliche Antwort zur Frage des TE.

    Die jüngste Antwort, die die gefunden wird, nicht nur aus Suchlinks besteht und mit der Frage des TE was zu tun haben könnte (was ich aber leicht bezweifle, da es um "vorab entstandene Werbungskosten" ging), ist mittlerweile bald 5 Jahre alt - beim Änderungstempo in der Steuergesetzgebung eine recht lange Zeit.

    Die nächstjüngste Antwort, die passend dazu sein könnte, hast Du vor knapp 7 Jahren wie folgt gegeben:

    Du kannst meiner Meinung nach wahrscheinlich insoweit gar keine Werbungskosten ansetzen, da Du in dieser Zeit wohl Lohnersatzleistungen bekommen hast (Krankengeld, etc.). Die Aufwendungen können allenfalls die dem Progressionsvorbehalt zu unterwerfenden Beträge kürzen.

    Das würde sich aber mit Deiner in diesem Thread gegebenen Antwort beißen:

    Für die Tage der Wiedereingliederung die Entfernungspauschale und die steuerfreien Erstattungen in tatsächlicher Höhe als Ersatz angeben/gegenrechnen.

    Also hilft die Suche hier nicht wirklich unbedingt immer weiter, wenn man sich widersprechende Aussagen findet :(


    Tante Google hat mir folgendes gezeigt:

    Nach einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit kehren Betroffene im Rahmen einer Wiedereingliederung oft stufenweise ins Arbeitsleben zurück. Und obwohl sie während dieser Zeit keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn bekommen und auch nur verkürzt arbeiten, können sie die Fahrtkosten wie gewohnt in der Steuererklärung angeben.

    ...

    Für die Fahrten zum Arbeitsplatz kann auch bei der verkürzten Arbeitszeit die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer in der Steuererklärung angesetzt werden. Liegt eine steuerliche Auswärtstätigkeit vor, gewährt das Finanzamt bei einer Pkw-Nutzung 0,30 Euro für jeden gefahrenen Kilometer. Die Fahrtkosten stehen im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit den angestrebten steuerpflichtigen Einnahmen und nicht mit den steuerfreien Lohnersatzleistungen.


    Also kann man wohl die Entfernungs- bzw. km-Pauschale (je nachdem, was zutreffend ist) ansetzen, das von der BG erhaltene Fahrgeld ist wie bei jeder anderen Erstattung freilich gegenzurechnen, wie Du ja auch angemerkt hast.


    Was aber rein gar nichts an der zutreffenden Beantwortung der Frage ändert und im Ergebnis dem Sinn der ESt nach der Besteuerung der persönlichen Leistungsfähigkeit folgt.

    ... was von mir auch mit keinem Wort angezweifelt wurde. :)

    • Offizieller Beitrag

    Du hast mich vielleicht mißverstanden

    Nein, habe ich nicht. Hamburger Modell ist der Fachbegriff für diese Wiedereingliederungen, deshalb macht es Sinn, auch diesen zu verwenden und zu verlinken, da spätestens jetzt jemand auf vergleichbare Ergebnisse stößt.


    Das würde sich aber mit Deiner in diesem Thread gegebenen Antwort beißen:

    Wie man so schön sagt, jeder lernt dazu, da ja auch unsereiner immer wieder liest. Anders geht es nun einmal nicht im Steuerrecht. Und da habe ich nun mehrere Beiträge gefunden, die mich zu meiner jetzigen Rechtsauffassung kommen lassen. Dass ich damals eine andere Meinung geäußert habe, ist mir dabei durchaus bewusst.


    Also hilft die Suche hier nicht wirklich unbedingt immer weiter, wenn man sich widersprechende Aussagen findet

    Doch tut sie, da noch früher unser früheres Mitglied Petz schon etwas ähnlich formuliert hatte, was mir durchgegangen ist. Ich kann im Nachhinein auch nicht sagen wie ich zu meiner damaligen Auffassung gekommen bin. So ist es nun einmal nach einiger Zeit. Deshalb ist es immer noch nicht falsch, neben der Beantwortung der Frage mit der (aktuellen) eigenen Meinung darzulegen und zusätzlich die entsprechenden Stichwörter in der erweiterten Suche zu verlinken und zu deren Nutzung anzuregen.

  • Nein, habe ich nicht. Hamburger Modell ist der Fachbegriff für diese Wiedereingliederungen, deshalb macht es Sinn, auch diesen zu verwenden und zu verlinken, da spätestens jetzt jemand auf vergleichbare Ergebnisse stößt.

    Wie gesagt - wenn es mal einen Beitrag mit "echten" Inhalten (also nicht nur weiteren bzw. identlischen Suchlinks) gibt, dann hilft es - derzeit ist der erste Suchlink überflüssig, der zweite reicht.

    Und den Fachbegriff "Hamburger Modell" kennt wohl auch nicht jeder ... ;)


    BTW (offtopic): Du hattest mich vor längerer Zeit mal gebeten, die damals manuell eingesetzte Signatur nicht mehr zu verwenden. Das habe ich gemacht und ich würde mir ja eine neue zulegen. Das kann ich aber nicht - kannst Du sie bitte entsperren? Danke