AfA GWG Vorjahr vergessen

  • Okay, das betrifft aber nur Anlagegüter, die auch aktiviert wurden.

    Mein Anlagegut wurde nicht aktiviert. Und in deiner Quelle (hatte ich auch schon gelesen) steht nichts davon, dass man das AG lustig einfach später aktivieren kann.


    Aber: Software für unter 410 € soll Sofortabzug sein, ohne längere Nitzungsdauer.


    Ich habe es jetzz erstmal so gelöst wie beschrieben.


    Vielen Dank für eure Zeit und Mühe!

    • Offizieller Beitrag

    Okay, das betrifft aber nur Anlagegüter, die auch aktiviert wurden.

    Wo liest Du so etwas? Zumal für EÜR?


    Aber: Software für unter 410 € soll Sofortabzug sein, ohne längere Nitzungsdauer.

    Sie kann bzw. Du darfst im Jahr der Anschaffung, aber Du musst nicht! Du kannst auch jedes 5€-Teil auf die ND abschreiben, wenn Du Spaß daran hast.


    Ich habe es jetzz erstmal so gelöst wie beschrieben.

    Wie und von wem beschrieben. Deine Formulierungen lassen immer viel Raum für Spekulationen. Ein User, der den Thread mal über die erweiterte Forumssuche findet, muss sich ja auch zurecht finden.

  • Also.


    Du findest im ersten Beitrag zwei Links, da steht, dass es ein Urteil gab und auch 4/3 Rechner erst aktivieren mpssen, bevor irgendetwas abgeschrieben wird. Versäumt man das, geht's nicht mehr.


    Du hast Recht, man darf alles in die AV packen. Ich suche den Artikel nochmal heraus, in dem steht, dass Software bis 410€ nicht in das AV muss.


    Und beschrieben habe ich es vor 3 Beiträgen, da steht ich habe es so gelöst, dass ich 2019 umgebucht habe von 0027 auf 4855 nach - mittlerweile- zwei Gesprächen mit anderen fachkundigen Leuten.


    GLG

  • Betriebsvermögen

    Bisher unterlassene AfA kann nicht nachgeholt werden, wenn ein Wirtschaftsgut des notwendigen Betriebsvermögens im
    Wege der Fehlerberichtigung erstmals als Betriebsvermögen ausgewiesen wird
    (BFH vom 24.10.2001 – BStBl 2002 II S.
    75). Dies gilt wegen des Prinzips der Gesamtgewinngleichheit entsprechend auch bei der Gewinnermittlung durch
    Einnahmenüberschussrechnung, wenn das Wirtschaftsgut verspätet als Betriebsvermögen erfasst wird
    (BFH-Urteil vom
    22.6.2010 – BStBl II S. 1035).

  • Hier zur Behandlung von Software unter den Grenzwerten GWG


    https://www.haufe.de/finance/f…sk_PI11525_HI3083356.html


    Zitat

    Anwendersoftware bis 410 EUR netto kann aus Vereinfachungsgründen als materielles Wirtschaftsgut behandelt werden. Für Anschaffungen ab dem 1.1.2018 wird der Grenzwert, bis zu dem von einem materiellen Wirtschaftsgut auszugehen ist, auf 800 EUR erhöht (Mitteilung des BMF zur Neufassung der EStR). Bis zu diesem Betrag kann die Software also auch als geringwertiges Wirtschaftsgut behandelt werden.

    Zitat

    1. Variante: Die Netto-Anschaffungskosten betragen nicht mehr als 150 EUR (ab 2018: 250 EUR)

    Die Kosten können sofort als Aufwand gebucht werden. Dabei ist unmittelbar das Konto "Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter" 4855 beim SKR 03 und 6260 beim SKR 04 zu verwenden.


    2. Variante: Die Netto-Anschaffungskosten betragen mehr als 150 EUR und nicht mehr als 410 EUR (ab 2018: mehr als 250 EUR und nicht mehr als 800 EUR)

    Bei Anwendung des § 6 Abs. 2 EStG werden die Kosten zunächst auf das Anlagenkonto "Geringwertige Wirtschaftsgüter" 0480 beim SKR 03 bzw. 0670 beim SKR 04 gebucht. Erst im Anschluss (spätestens beim Jahresabschluss) erfolgt dann die Abschreibung über das Konto "Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter" 4855 beim SKR 03 und 6260 beim SKR 04.

  • Ich wollte es nämlich gleich mit 4855 buchen, im Zustand geistiger Umnachtung habe ich aber dann 0027 bebucht.

    Wollte das so clean wie möglich erledigen und von 0027 weg haben, ohne dabei in 4855 herumbuchen zu müssen (ich buche nicht gern manuell in die AfA Konten).


    Von daher war drive Lösung mit dem Backup sehr elegant. Für alle, die kein Backup haben oder wie ich noch ein anderes Programm nebenbei bebuchen: 4855 an 0027 mit dem Nettowert, denn die VSt. habt ihr - wie in meinem Fall - bereits durch die Behandlung als Eingangsrechnung gezogen.


    GLG

    • Offizieller Beitrag

    Betriebsvermögen

    Bisher unterlassene AfA kann nicht nachgeholt werden, wenn ein Wirtschaftsgut des notwendigen Betriebsvermögens im Wege der Fehlerberichtigung erstmals als Betriebsvermögen ausgewiesen wird (BFH vom 24.10.2001 – BStBl 2002 II S.75). Dies gilt wegen des Prinzips der Gesamtgewinngleichheit entsprechend auch bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung, wenn das Wirtschaftsgut verspätet als Betriebsvermögen erfasst wird (BFH-Urteil vom 22.6.2010 – BStBl II S. 1035).

    Ja und. Genau das schreibe ich doch. Was aus vorherigen (bestandskräftigen) Veranlagungszeiträumen weg ist, das ist weg. Aber ab dem noch nicht bestandskräftigen Zeitraum kannst Du die noch verbleibenden restlichen Beträge ganz normal abschreiben (s.o.).


    Immer auch das "kann" und das "können" mitlesen. ;)

  • Ich wollte es nämlich gleich mit 4855 buchen, im Zustand geistiger Umnachtung habe ich aber dann 0027 bebucht.

    4855 benötigt aber vorher eine Buchung auf einem Anlagenkonto (hier wäre also z.b.480 GWG zu buchen gewesen. 27 ist eine Aktivierung mit einer Nutzungsdauer von über einem Jahr - das sind die Lexware-Lizenzen nicht, da du jährlich (wie auch hier bei Buhl) neu erwerben musst. Es sind Nutzungsrechte für ein Jahr, also entweder GWG 480 oder gleich in den Aufwand 4964 (auch möglich 4806).

  • Ich wollte es nämlich gleich mit 4855 buchen, im Zustand geistiger Umnachtung habe ich aber dann 0027 bebucht.

    4855 benötigt aber vorher eine Buchung auf einem Anlagenkonto (hier wäre also z.b.480 GWG zu buchen gewesen. 27 ist eine Aktivierung mit einer Nutzungsdauer von über einem Jahr - das sind die Lexware-Lizenzen nicht, da du jährlich (wie auch hier bei Buhl) neu erwerben musst. Es sind Nutzungsrechte für ein Jahr, also entweder GWG 480 oder gleich in den Aufwand 4964 (auch möglich 4806).

    Ja natürlich, ich habe den ganzen Vorgang hier nicht dargestellt.

    • Offizieller Beitrag

    Es sind Nutzungsrechte für ein Jahr, also entweder GWG 480 oder gleich in den Aufwand 4964 (auch möglich 4806).

    Nein, aber doch nicht im Falle versehentlicher unterlassenem Ansatzes. Da geht es nur und ausschließlich über die AfA! Und dies auch bei Trivialsoftware. Der Möglichkeit des Sofortabzugs ist immer nur ein "kann" und eben nur eine der möglichen Optionen.

    • Offizieller Beitrag

    Ja ich glaube babuschka hat den korrekten Fall beschrieben, den man eigentlich hätte gehen müssen in 2018.

    Nicht müssen, sondern können. ;)