UG Stammkapital erhöhen

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier und habe leider auf den ersten Blick keinen passenden Bereich zu meiner Frage gefunden - villeicht kann mir ja doch jemand weiterhelfen:


    Ich blicke beim Stammkapital einer UG noch nicht so ganz durch und hätte folgende Fragen:


    1) Die UG würde mit 5000€ gegründet. Die 5000€ werden nun für Rechnungen ausgegeben. Nun soll eine kapitalerhöhung auf 10.000€ erfolgen. Müssen nun 5000 oder 10.000€ dafür eingezahlt werden (nach notarieller Beurkundung usw.).?

    Was ich bei der Sache noch nicht so ganz verstehe - das Stammkapital darf ja für Firmenzwecke verwendet werden, von daher bietet die Eintragung mittels Notar doch kaum eine Sicherheit oder liege ich da falsch? Was ist dann der Sinn einer notariellen Beurkundung bzw. Eintragung des Stammkapitals?


    2) Kann die Gesetzliche Rücklage durch eine Stammkapitalerhöhung erhöt werden? Sprich das Stammkapital wird erhöht, dies dann als Rücklage gebucht. Also um schneller das Ziel der Umfirmierung zu erreichen.


    3) Sofern 2) möglich ist - dürfte aus dieser freiwilligen Rücklage dann etwas entnommen werden falls es benötigt würde?


    Schöne Grüße


    Peter

    • Offizieller Beitrag

    und hätte folgende Fragen:

    welche hier jedoch nicht beantwortet werden dürfen.


    solche Fragen am besten an einen Notar oder Angehörigen der Steuerberatenden Berufe stellen.

    So ist es. Davor steht das StBG. Deshalb hier geschlossen.