Schlussbilanz bei Gewerbe-Ummeldung

  • Hallo Miteinand´


    Folgendes Frage: im Jahr 2018 lagen 3 Einkommensarten vor:

    ganzjährig festangestellt, nebenbei freiberuflich bis Mitte des Jahres und dann Freiberuflichkeit umgemeldet in freie Handelsvertretung.


    Wenn nun durch die Ummeldung eine Schlussbilanz erstellt werden muss (ist eine Ummeldung als eine Aufgabe des alten und Neuanmeldung des neuen Gewerbes zu verstehen?) und keine offenen Posten, Forderungen oder Sonstiges aus der Freiberuflichkeit bestehen, ist dann eine Schlussbilanz mit Null € einzureichen oder reicht ein kleiner Dreizeiler beim Finanzamt?


    Wie sieht das mit Arbeitsmitteln (Computer etc.) aus? Diese wurden anteilig für die 3 verschieden Einkommensarten verwendet, waren also keiner Einzelnen zugeordnet. Die Besitzverhältnisse ändern sich ja nicht, müssen hier die Arbeitsmittel trotzdem als "Gewinn" aus der Freiberuflichkeit ausgebucht und in den Betrieb aufgenommen werden?


    Ich hoffe das Problem ist verständlich beschrieben worden.


    Vielen lieben Dank schonmal für die Antworten :)


    Beste Grüße!

    • Offizieller Beitrag

    Ich hoffe das Problem ist verständlich beschrieben worden.

    Bevor Dir jemand antworten kann, solltest Du vielleicht einmal schildern, ob und was sich an Deiner Tätigkeit genau ändert. Im Zweifel wäre sicherlich auch einmal eine eingehende steuerliche (Erst)beratung sinnvoll.


    Wie sieht das mit Arbeitsmitteln (Computer etc.) aus? Diese wurden anteilig für die 3 verschieden Einkommensarten verwendet, waren also keiner Einzelnen zugeordnet. Die Besitzverhältnisse ändern sich ja nicht, müssen hier die Arbeitsmittel trotzdem als "Gewinn" aus der Freiberuflichkeit ausgebucht und in den Betrieb aufgenommen werden?

    Im Zweifel sind die einfach mit den Buchwerten zu übernehmen. Wobei ich mich aktuell noch Frage, ob da überhaupt gesondert zu verfahren ist und nicht einfach die Einkunftsart geändert wird. Du wirst ja nicht gerade im ersten Jahr schon über die Gewerbesteuerfreibeträge rutschen. Kommt aber wieder auf Art und Umfang der alten und neuen Tätigkeit an, weniger auf das Papier Gewerbeanmeldung. Auch das könnte ein Steuerberater in einem eingehenden Gespräch mit Dir sicherlich besser beurteilen.