Ausländische Rente (Beamter) - Wie in WISO eintragen

  • Hallo liebe Community,


    ich möchte für meine Schwiegereltern die Steuererklärung machen, aber es ist nicht so leicht wie ich geglaubt hatte. Ich hoffe ich finde hier eine kleine Hilfe.


    Mein Schwiegervater lebt und arbeitet seit 6 Jahren in Deutschland und bezieht gleichzeitig Rente aus Griechenland (Staat, da Beamter). Diese Rente muss, laut DBA zwischen Deutschland und Griechenland im Quellland - Griechenland - versteuert werden. Bis hier hin alles gut. Nun teilte uns der alte Steuerberater mit, dass man die Rente trotzdem hier angeben muss -> Progressionsvorbehalt.


    Das Programm sagt mir, dass Einkünfte aus dem Ausland unter "Ausländische Einkünfte - Anlage AUS" eingetragen werden müssen.

    Wo genau trage ich jetzt dort die Renteneinkünfte aus Griechenland ein.





    Vielen Dank vorab!

  • Wo du eintragen musst, steht doch oben im grauen Bereich - Renteneinkünfte aus dem Ausland müssen bei Renten eingetragen werden (es gibt dort entsprechende Eingabezeilen für Einkünfte aus dem Ausland). Von dort kommst du dann automatisch in die Anlage AUS.

  • Unter Renten kann ich ausländische Renten erfassen, die in Deutschland Steuerpflichtig sind.


    Zitat

    Hier sind die ausländischen Renten zu erfassen, die in Deutschland steuerpflichtig sind.

    Alle anderen ausländischen Renten sind im Bereich "Ausländische Einkünfte" zu erfassen.




    Der alte Steuerberater hatte diese Rente in der letzten Steuererklärung im Mantelbogen unter "96 Einkommensersatzleistungen" erfasst. Ist das so korrekt?


    Zudem hat er anstatt der knapp 15.000€ nur 9.000€ angegeben. Muss ich einen Betrag X vom Brutto Rentenbetrag abziehen?



    Vielen Dank vorab für eine kleine Hilfe/Unterstützung!

  • Versuche es doch einmal unter Ausländische Einkünfte - steuerfreie (negative) Einkünfte! Waum hier ein gekürzter Betrag eingesetzt wurde, musst du den Steuerberater fragen.

  • Hallo zusammen,


    ich habe genau das gleiche Problem mit meiner Mutter. Sie arbeitet seit 6 Jahren in Deutschland und bekommt stattliche Rente von Griechenland (sie war dort Beamterin). Laut unserer Steuerberaterin muss die Rente in der deutschen Steuererklärung angegeben werden.Ebenfalls muss die Anrechnungsmethode für die Steuer genutzt werden. Aber laut Finanzamt, muss für die Rente die Freistellungsmethode genutzt werden und somit gilt der Progressionsvorbehalt.


    Ich wollte deshalb den User soko1988 fragen, wie er das angegeben hat und wie das Finanzamt das behandelt hat?


    Entschuldigung bitte, wenn ich mich mit meiner Frage im falschen Topic bin. Aber ich suche schon seit Monaten und kann leider keine Antwort finden. Deshalb hoffe ich, da soko1988 das gleiche Problem hatte, dass er mir helfen kann, wie er es gelöst hat.


    VIelen Dank im Voraus

  • Laut unserer Steuerberaterin muss die Rente in der deutschen Steuererklärung angegeben werden.Ebenfalls muss die Anrechnungsmethode für die Steuer genutzt werden. Aber laut Finanzamt, muss für die Rente die Freistellungsmethode genutzt werden und somit gilt der Progressionsvorbehalt.

    Dann solltest Du genau diese Frage nochmals mit Eurer Steuerberaterin besprechen, denn diese scheint ja den Sachverhalt zu kennen.