Freundin (mittlerweile Verlobte) Geringverdienerin im selben Haushalt

  • Hallo liebe Community,


    jetzt ist es nun so weit und ich musste mich nach stillem Mitlesen und viel Hilfe auch mal für eine Frage registrieren :)

    Zunächst aber erstmal ein großes Dankeschön, für all die Hilfe, die ich hier bisher (ohne, dass ihr davon wusstet ;)) bereits erhalten habe.


    Aktualisierung: Da ich die meisten meiner ursprünglichen Fragen bereits selbst klären konnte, lest euch doch bitte zunächst den zweiten Beitrag hier durch. Dort findet ihr dann meine verbliebene Frage, für welche ihr euch dann ggf. etwas Lesearbeit ersparen könnt :D


    Ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für 2017 und habe da ein (Verständnis)Problem, bei dem ich auch nach viel Recherche und Hin- und Herrechnen einfach nicht weiterkomme.

    Und zwar geht es um den Punkt "Außergewöhnliche Belastungen" im Sinne von Unterstützung einer bedürftigen Person im selben Haushalt.


    Ich hole mal etwas aus, um das Bild so genau wie möglich zu Zeichnen, damit der Fehler besser identifiziert werden kann.

    Also, Anfang 2017 lernte ich meine jetzige Verlobte kennen. Sie ist US-Amerikanerin, lebt hier seit 2013 und hat auch einen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis. Im Rahmen eines Falles von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz im Vorjahr hatte sie Ende 2016 einen Prozess gegen den Arbeitgeber geführt und auch gewonnen, war dann jedoch ab Januar 2017 Arbeitslos. In der Folge hatte sie Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 vom 19.01.2017 bis zum 17.07.2017, welches sie auch in Höhe von 3775€ erhielt. Für ihren zukünftigen Arbeitgeber führte sie in diesem Zeitraum im Mai einmalig einen Messejob für 2 Tage durch und erhielt dafür Brutto 450 Euro. Hiervon wurden Lohnsteuer und SV-Beiträge einbehalten. Ab dem 01.08.2017 war sie dann durchgehend Teilzeitbeschäftigt mit Brutto 600€/Monat (grundsätzlich Steuer- und SV-pflichtig). Arbeitnehmerbeiträge zu Krankenkasse und Pflegeversicherung (mit Krankengeldanspruch) im Unterstützungszeitraum betrugen insgesamt 185€

    Ab dem 01.09.2017 ist sie bei mir eingezogen und wurde auch im September bei meinem Vermieter gemeldet. Ich selbst verdiene Netto knapp 3500€ monatlich, sodass uns klar war, dass wir uns für meine Freundin bzgl. Arbeitslosengeld 2 gar nicht erst bemühen brauchen, da wir ja ab dem Zeitpunkt der gemeinsamen Haushaltsführung in einer eheähnlichen Partnerschaft als Bedarfsgemeinschaft gelten. Einen Antrag auf ALG 2 haben wir also nicht gestellt. Zu dem Zeitpunkt war mir allerdings auch nicht klar, dass eine steuerliche Absetzung als besondere Belastung überhaupt möglich ist. Nach dem, was ich im Internet gelesen habe, ist das aber glücklicherweise nicht zwingend notwendig, wenn man dem Finanzamt gegenüber glaubhaft machen kann, dass tatsächlich ein Bedarf bestand.


    So war also nun die Situation in 2017, für die ich wie gesagt nun meine Steuererklärung mache. Als Steuerprogramm nutze ich WISO steuer:Start (habe nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit).


    Folgende Eingaben habe ich nun im Programm getätigt:


    Haushalt der unterstützten Person: Haushalt von mir mit entsprechenden Adressangaben


    Unterhaltsleistungen:

    - Unterhaltszeitraum: 01.09.2017 bis 31.12.2017

    - keine Schuldentilgung

    - Ansatz von Naturalunterhalt


    Angaben zu Personen im Haushalt:

    Hier habe ich es so verstanden, dass (da wir ja im selben Haushalt leben) nur meine Verlobte eingetragen werden muss. Meine Einkünfte sind ja aus der Steuererklärung bekannt. Richtig so?


    Dann habe ich also in diesem Unterpunkt meine Verlobte als eheähnlichen Lebenspartner eingetragen. Die Frage, ob ich sie im gesamten Zeitraum (01.09. bis 31.12.) unterstützt habe, wurde bejaht. Dass öffentliche Mittel nicht gewährt wurden, habe ich jetzt einfach mal bejaht, ebenfalls für den Zeitraum vom 01.09. bis 31.12.

    Dass sie in meinem Haushalt lebte im entsprechenden Zeitraum wurde ebenfalls eingetragen. Es gab kein Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge und das Vermögen war ganz sicher bei deutlich unter 15550€. Wie oben genannt gab es 2017 Einkünfte, teilweise im relevanten Zeitraum vom 01.09. bis 31.12. Die 3775€ Arbeitslosengeld 1 vom 19.01.2017 bis zum 17.07.2017 habe ich entsprechend eingetragen im Feld "Steuerfreie Einkommens-, Lohn- und Entgeltersatzleistungen". Dieser Betrag wird vom Programm, so wie ich das erkennen kann, korrekterweise auch nicht in die weiteren Berechnungen einbezogen.

    Die Bruttoeinkünfte meiner Verlobten habe ich im Punkt ganz oben "Bruttoeinkünfte als Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionär" einzeln aufgeschlüsselt im Unterpunkt "Bruttoarbeitslohn" nach Zeiträumen eingetragen.


    Konkret sieht das so aus:


    16.05.-18.05. Arbeitgeber 450€
    01.08.-31.12. Arbeitgeber 3000€



    Und jetzt wird es nach meiner Auffassung etwas merkwürdig. Das Programm zeigt unter "Arbeitgeberpauschbetrag" einen Wert von 1000€ an, den ich auch nicht ändern kann. Darunter befindet sich eine Hinweisbox mit folgendem Inhalt (sinngemäß):

    Zitat

    Innerhalb des Berücksichtigungszeitraumes [hier muss wohl der 01.09.-31.12. gemeint sein] ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 667€ günstiger als die tatsächlich angefallenen Ausgaben von 0€. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird nur anteilig für den Berücksichtigungszeitraum angesetzt.

    Die Einkünfte als Arbeitnehmer werden dann mit 2450€ (3450€ minus 1000€ Werbungskosten-Pauschbetrag) vom Programm angegeben. Ich kann das nur so verstehen, dass dieser Wert für das gesamte Jahr gemeint ist, und der Berücksichtigungszeitraum hier noch nicht berücksichtigt wird. Unabhängig davon ist jedoch meiner Meinung nach der vom Programm angesetzte Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 667€ für den Berücksichtigungszeitraum viel zu hoch. Das ist mein erstes Verständnisproblem. Jetzt aber erstmal weiter.

    Vom Programm werden nämlich nach Eingabe aller Daten 1733€ als "zu berücksichtigendes Einkommen" der bedürftigen Person angegeben. Auch unter Annahme des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 667€ stimmt da meiner Meinung nach was nicht.


    Das Programm scheint wie folgt zu rechnen:

    Werbungskosten: 1000€ geteilt durch die Anzahl an Monaten, in denen Einkünfte als Arbeitnehmer erzielt wurden, multipliziert mit der Anzahl an Monaten, in denen Bedürftigkeit bestand.

    In Zahlen also 1000/6*4, ergibt gerundet die 667€.


    Dann nimmt das Programm die erzielten Einkünfte im Berücksichtigungszeitraum (2400€) und vermindert diese um den ermittelten Pauschbetrag, sodass gerundet 1733€ herauskommen.

    Aber es gibt doch noch einen Freibetrag von 624€, der müsste doch auch noch anteilig abgezogen werden, oder verstehe ich hier etwas falsch?



    Hier also zusammenfassend meine konkreten Fragen:


    1) Müsste der Anteilige Werbungskosten-Pauschbetrag nicht 1000/12*4=333€ betragen, anstatt der vom Programm vorgeschlagenen 1000/6*4=667€? Falls ich falsch liege, warum ist das so bzw. wo finde ich hierfür die Grundlage?


    2) Warum findet der Freibetrag von 624/12*4=208€ durch das Programm scheinbar keine Berücksichtigung? Was übersehe ich?


    3) Nochmal kurz die Rechnung, wie sie nach meinem Verständnis eigentlich aussehen sollte.


    Einkünfte im Unterstützungszeitraum: 2400€

    Anteiliger Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1000/12*4=333€

    Anteiliger Freibetrag: 624/12*4=208€


    Zu berücksichtigendes Einkommen: 2400-333-208=1859€


    Wo liegen meine Fehler?


    Ich weiß, das ist ein sehr langer Beitrag geworden, aber ich hoffe trotzdem, dass sich hier jemand findet der (so wie ich) Spaß an solchen Geschichten hat und mir weiterhelfen kann, denn den Fehler nicht zu finden treibt mich hier in den Wahnsinn :D

    Vielen Dank schonmal im Voraus und liebe Grüße :)

  • OK, ich nochmal. Einen Teil des "Fehlers" habe ich gefunden.


    Das Programm berechnet wie gesagt 667€ als anteiligen Werbungskosten-Pauschbetrag für den Unterstützungszeitraum vom 01.09.-31.12 und zieht diese vom erzielten Einkommen in dieser Zeit ab, also 2400€ minus 667€, ergibt 1733€. So weit waren wir ja schon.

    Der anteilige Freibetrag von 624€/12*4=208€ wird erst ganz am Ende berücksichtigt, wenn es um die Ermittlung der zu berücksichtigenden Unterhaltszahlungen geht. Hier wird dann unter Annahme der 667€ Werbungskosten der korrekte Wert von 1593€ angezeigt.


    Dieser berechnet sich, wenn ich alles richtig verstanden habe, wie folgt:

    Der anteilige Unterstützungshöchstbetrag (4*735€) wird erhöht um den anteiligen Freibetrag (624€/12*4=208€) sowie um geleistete Beiträge zu gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung (vermindert um 4%, da Anspruch auf Krankengeld besteht, also 0,96*185€=178€). So ergibt sich ein möglicher Höchstbetrag von 3326€ für den Unterstützungszeitraum. Dieser muss dann noch um die berücksichtigten Einkünfte des Unterstützten vermindert werden, welche laut Programm 1733€ betragen, sodass 1593€ Unterhaltszahlungen steuerlich berücksichtigt werden.



    Jetzt habe ich nur noch eine letzte Frage, welche ich nicht klären konnte:


    Ist der vom Programm angesetzte anteilige Werbungskosten-Pauschbetrag von 667€ wirklich korrekt? Ich bin immer noch der Auffassung, dass eigentlich 1000€/12*4=333€ anzusetzen wären.

    • Offizieller Beitrag

    Das Programm

    Bei derartigen Fragen sollte man immer auch das Programm bzw. dessen version genau benennen. ;)


    Ist der vom Programm angesetzte anteilige Werbungskosten-Pauschbetrag von 667€ wirklich korrekt? Ich bin immer noch der Auffassung, dass eigentlich 1000€/12*4=333€ anzusetzen wären.

    Konkret sieht das so aus:

    16.05.-18.05. Arbeitgeber 450€
    01.08.-31.12. Arbeitgeber 3000€

    Also Mai-Dezember = 1.000€ x 8/12 = 667€.

  • Hallo,


    zunächst einmal vielen Dank für deine Antwort!


    Das Programm

    Bei derartigen Fragen sollte man immer auch das Programm bzw. dessen version genau benennen. ;)


    Habe ich, in der Masse an Text zugegebenermaßen etwas versteckt, doch gemacht :P

    Es ist WISO steuer:Start in der aktuellste Version/neuestes Update.



    Bzgl. der Werbungskosten habe ich jetzt etwas rumgespielt und bin so darauf gekommen, wie das Programm den Anteiligen Werbungskosten-Pauschbetrag für den Unterstützungszeitraum ermittelt. Der Pauschbetrag von 1000€ darf im Jahr vom Finanzamt nicht gekürzt werden, kann aber offenbar nur in Zeiten, in denen auch Einkünfte als Arbeitnehmer erzielt wurden, geltend gemacht werden. Habe mal als kleine Spielerei folgende Einkunftszusammenstellung im Programm eingetragen:


    01.01.-31.01. Arbeitgeber 1 400€
    01.05.-31.05. Arbeitgeber 2 450€
    01.08.-31.12. Arbeitgeber 3 3000€


    Dies führt laut Programm zu einem anteiligen Werbungskosten-Pauschbetrag für den Unterstützungszeitraum von 572€.

    Anscheinend ist das Vorgehen für die Ermittlung des anteiligen Betrages wie folgt:

    1000€ Werbungskosten-Pauschbetrag geteilt durch die Anzahl an Monaten, in denen Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit erzielt wurden (im Beispiel sind das insgesamt 7 Monate, also: 1000€/7=143€), multipliziert mit der Anzahl an Monaten, in denen Anspruch auf Unterstützung bestand (im Beispiel sind das 4 Monate, also: 143€*4=572€).


    Bezogen auf meine tatsächliche Situation lautet die Rechnung also 1000€/6*4=667€.



    Vielleicht hilft es ja dem ein oder anderen.



    Eine Frage hätte ich jetzt aber doch noch, und ich finde keine Antwort hierzu.

    Meine Verlobte ist ja am 01.09.2017 mit mir zusammengezogen, was ja den Unterstützungsanspruch begründete.

    Im Steuerprogramm gibt's ja nun den Punkt "Im Haushalt lebende Personen". Hier habe ich meine Verlobte mit all ihren Einkünften etc. eingetragen. Muss ich mich denn selber auch in diese Auflistung (als nicht unterstützungsberechtigter) eintragen? Einerseits fände ich das unsinnig, da ich ja bereits angegeben habe, dass ich als Unterstützender einen gemeinsamen Haushalt mit der Unterstützten habe. Andererseits steht aber im Programm nun unter "Anzahl der Personen im Haushalt" eine "1", und das stimmt ja nun auch nicht.

    Was ist denn hier nun richtig?


  • 1 ist richtig "Leben mehrere ... und werden unterstützt..


    Es wird nur 1 Person von Dir unterstützt.


    ((Tip am Rande: An die Krankenkassenbeiträge denken.))


    Gruß Jörg