Zweitausbildung wo angeben (mit und ohne nichtselbständige Tätigkeit)

  • Hallo!

    Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann, da ich auch nach langer Foren- und Googlesuche noch keine Antwort gefunden habe.

    Ich mache seit September eine schulische Ausbildung (habe vor vielen Jahren studiert und dazwischen gearbeitet - in einem völlig anderen Bereich). Bis zum Ausbildungsbeginn war ich noch Angestellte. Außerdem habe ich weiterhin Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit.
    Die Kosten für die Zweitausbildung kann man ja als Werbungskosten absetzen. Und wenn ich das richtig sehe, gibt es "Werbungskosten" nur im Formular für nichtselbständige Arbeit. Dieses muss ich ja dieses Jahr noch abgeben und würde die Ausbildungskosten dann dort unter "Werbungskosten --> Fortbildungskosten" eintragen.

    Jetzt habe ich ein paar Fragen:

    1. Ist das überhaupt die richtige Stelle? Zur Zeit des Ausbildungsbeginns war ich ja nicht mehr angestellt. Und wie sieht das nächstes Jahr aus, wenn ich die Anlage N überhaupt nicht mehr benötige? Kann ich das dann in der EÜR als Werbekosten eintragen? Oder muss ich das dieses Jahr sogar schon so machen?
    2. Woher weiß ich, ob ich "Fortbildung ohne inhaltlichen Bezug zum bestehenden Arbeitsverhältnis" oder "Fortbildung als vorweggenommene Werbungskosten" angeben muss? Ich möchte natürlich später Geld in meinem neuen Beruf verdienen. Und er hat nichts mit meinem vorherigen Job und der jetzigen selbständigen Tätigkeit zu tun.
    3. Gibt man die Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte dann unter "Wege zur Arbeit" mit an??? Und Bücher und Material für die Ausbildung unter Arbeitsmittel? Oder gehört das alles woanders hin?

    Ich bin für jegliche Hilfe dankbar!

    Grüße,

    Anya

  • Die erste Frage, die du beantworten musst, was willst du mit der Ausbildung später machen?Du willst im neuen Beruf Geld verdienen - hast du konkrete Anhaltspunkte, dass das auch funktioniert? Das musst du dem Finanzamt glaubhaft machen. Da du eine selbständige Tätigkeit aufgenommen hast, muss schon begründet werden, warum eine weitere schulische Ausbildung.


    Wenn das klar ist, ist die Anlage N (bei geplanter unselbständiger Tätigkeit), Stichwort Werbungskosten richtig. Bei einer selbständigen Tätigkeit wären es Betriebsausgaben - da müsste dann eine Einnahmenüberschussrechnung erstellt werden. Ich würde hier eine Fortbildung als vorweggenommene Werbungskosten sehen (bei Anlage N). Die Fahrten zur Ausbildungsstätte wären dann - so verstehe ich die Reisekostenrichtlinie - Wege zur Arbeit (da kein Bezug zu deiner jetzigen Tätigkeit keine Dienstreisen).