Ausbildungskosten nach §33a Abs 2 EStG

  • Hallo zusammen,


    ich habe mal ne Frage,


    meine Tochter 18 Jahre alt, macht seit 01.09. 2017 eine schulische Ausbildung auf einem naturwissenschaftlichem Technikum. Monatlich fallen dafür Studiengebühren von 252€ an.

    Meine Tochter lebt im Haushalt meiner Exfrau, ich bezahle 72% dieser Studiengebühren. in der Steuererklärung 2017 habe ich diese Kosten in der Rubrik Kinder unter Schulgeld eingetragen und auch den unterschiedlichen Anteil dieser Kosten. Von meinem Anteil 726€ waren lt. Programm 218€ als Sonderausgaben abzugsfähig.

    Das Finanzamt hat in der Steuerberechnung jedoch einen Betrag von 308€ angenommen und diesen mit meinem Anteil des Ausbildungsfreibetrag von 154€ zusammen als Ausbildungskosten nach $ 33a abgezogen.

    Da nun demnächst die Steuerberechnung 2018 ansteht möchte ich natürlich nicht die gleiche Fehleingabe machen und frage mich wie kommt das Finanzamt zum Betrag 308€ und wo muss ich das in der Software eingeben damit das korrekt erfasst wird ?


    Viele Grüße

    Gerhard

    • Offizieller Beitrag

    Das Finanzamt hat in der Steuerberechnung jedoch einen Betrag von 308€ angenommen und diesen mit meinem Anteil des Ausbildungsfreibetrag von 154€ zusammen als Ausbildungskosten nach $ 33a abgezogen.

    Alles richtige seitens des Finanzamtes nach Deinem geschilderten Sachverhalt. Das mit dem Sonderbedarf eines in Ausbildung befindlichen und auswärtig unterbrachten volljährigen Kind hatte ich Dir doch letztes Jahr schon erläutert: Kindesunterhalt für erwachsenes Kind in Schulausbildung


    Und diese 924€ gibt es zeitanteilig für 4 Monate = 308€, da nur insoweit (für diesen Zeitraum) die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Und davon bekommt wiederum jeder seinen Anteil von 50% = 154€, sofern nicht übereinstimmend eine andere Aufteilung beantragt wird.


    Meine Tochter lebt im Haushalt meiner Exfrau, ich bezahle 72% dieser Studiengebühren. in der Steuererklärung 2017 habe ich diese Kosten in der Rubrik Kinder unter Schulgeld eingetragen und auch den unterschiedlichen Anteil dieser Kosten. Von meinem Anteil 726€ waren lt. Programm 218€ als Sonderausgaben abzugsfähig.

    Die gesetzlichen Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 Nr. 9 EStG scheinen insoweit nach Auffassung des Finanzamtes nicht erfüllt zu sein, was wir hier natürlich ohne jede Info nicht beurteilen können. Es ist eben nicht jede Schule bzw. jeglicher Abschluss begünstigt. Das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ist konkret durch entsprechende Bescheinigungen nachzuweisen.


    Da nun demnächst die Steuerberechnung 2018 ansteht möchte ich natürlich nicht die gleiche Fehleingabe machen und frage mich wie kommt das Finanzamt zum Betrag 308€ und wo muss ich das in der Software eingeben damit das korrekt erfasst wird ?

    Wir können ohne Kenntnis aller entscheidungsrelevanten Besteuerungsmerkmale weder etwas abschließendes zur einkommensteuerlichen Seite sagen, noch können wir ohne bereinigte Screens etwas zu Deinen Programmeintragungen sagen.

  • Hallo danke für Deine Ausführung. Ich habe zu wenig Steuerwissen um das zu verstehen.


    Ok habe verstanden, man kann also maximal einen Freibetrag von 924€/ Jahr angerechnet bekommen. Da meine Tochter bis Ende August ein freiwilliges soziales Jahr absolviert hat waren die Voraussetzungen auch nur von Sept. - Dez. gegeben, daher die 308€.

    Wenn ich aber von den 308€ nur die Hälfte angerechnet bekomme und die andere Hälfte meine Exfrau, wieso habe ich dann 154€ + 308€ also 462€ angerechnet bekommen ?


    Du sagtest auch meine Tochter muss auswärts untergebracht sein, sie wohnt aber im Haushalt meiner Exfrau, dann dürfte doch eigentlich gar nichts angerechnet werden oder ?


    Eigentlich möchte ich nur wissen wo ich denn im Programm die Studiengebühren für 2018 angeben kann ... gebe ich das nun als eigene Ausbildungskosten an ? Unter Kinder kann ich zumindest nichts finden wo man dies angeben könnte .... sorry und bitte um Erläuterung.

    VG Gerhard

    Alles richtige seitens des Finanzamtes nach Deinem geschilderten Sachverhalt. Das mit dem Sonderbedarf eines in Ausbildung befindlichen und auswärtig unterbrachten volljährigen Kind hatte ich Dir doch letztes Jahr schon erläutert: Kindesunterhalt für erwachsenes Kind in Schulausbildung


    Und diese 924€ gibt es zeitanteilig für 4 Monate = 308€, da nur insoweit (für diesen Zeitraum) die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Und davon bekommt wiederum jeder seinen Anteil von 50% = 154€, sofern nicht übereinstimmend eine andere Aufteilung beantragt wird.

    • Offizieller Beitrag

    Du sagtest auch meine Tochter muss auswärts untergebracht sein, sie wohnt aber im Haushalt meiner Exfrau, dann dürfte doch eigentlich gar nichts angerechnet werden oder ?

    So ist es und insoweit einfach die gesetzliche Fundstelle lesen, die ich Dir in Deinem o.g. Thread genannt und verlinkt habe.


    Eigentlich möchte ich nur wissen wo ich denn im Programm die Studiengebühren für 2018 angeben kann ... gebe ich das nun als eigene Ausbildungskosten an ? Unter Kinder kann ich zumindest nichts finden wo man dies angeben könnte .... sorry und bitte um Erläuterung.

    Im Zweifel nirgends, weil ggf. mit den staatlichen Leistungen im Familienleistungsaustausch abgegolten (Kindergeld, Kinderfreibetrag, etc.). Aber das kannst nur Du selber prüfen. Deshalb schrieb ich ja:

    Die gesetzlichen Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 Nr. 9 EStG scheinen insoweit nach Auffassung des Finanzamtes nicht erfüllt zu sein, was wir hier natürlich ohne jede Info nicht beurteilen können. Es ist eben nicht jede Schule bzw. jeglicher Abschluss begünstigt. Das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ist konkret durch entsprechende Bescheinigungen nachzuweisen.

    Wir können ohne Kenntnis aller entscheidungsrelevanten Besteuerungsmerkmale weder etwas abschließendes zur einkommensteuerlichen Seite sagen, noch können wir ohne bereinigte Screens etwas zu Deinen Programmeintragungen sagen.