Steuererklärung 2018 - Eine Woche bei brasilianischer Firma angestellt mit Tätigkeit in Deutschland

  • Hallo.


    Branchenbedingt bin ich projektweise angestellt. Für ein Projekt war ich für eine Woche bei einer brasilianischen Firma angestellt (Ja, das war blöd und ich mache das nicht nochmal). Arbeitsort war aber Deutschland.

    Folgende Situation:

    Habe von der Bruttogage einen bestimmten Betrag abgezogen bekommen und den Nettobetrag überwiesen bekommen.

    Der Buchhalter des Projekts ist leider nicht so dolle und nach mehreren Monaten habe ich erst die Unterlagen bekommen. Ich erhielt eine "Besondere Lohnsteuerbescheinigung". Darauf stand, dass keine Lohnsteuer (Punkt 4) einbehalten wurde. Weder Brasilien noch Deutschland haben LSt von mir bekommen. Es wurden die SV-Beiträge abgezogen und das war dann mein Netto...


    Wie gebe ich das nun bei WISO Steuer Sparbuch 2019 (Windows) an? Trage ich die "Besondere Lohnsteuerbescheinigung" ein und/oder gehe ich in die Kategorie "Besonderheiten bei Arbeitnehmern"/"Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug" oder "Ausländische Einkünfte"?


    Ich danke für eure Antworten!


    Edit: Sorry, ich bin anscheinend in der falschen Forenkategorie

    • Offizieller Beitrag

    Kategorie "Besonderheiten bei Arbeitnehmern"/"Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug"

    Genau dahin, damit es in der Zeile 21 der Anlage N landet.


    Die Überschrift habe ich einmal geändert, da es ja nicht um eine Tätigkeit in Brasilien geht. ;)

  • Kategorie "Besonderheiten bei Arbeitnehmern"/"Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug"

    Genau dahin, damit es in der Zeile 21 der Anlage N landet.


    Danke! Was ist denn mit der "besonderen Lohnsteuerbescheinigung"? Wird sie nicht eingetragen? Falls doch, wird das Gehalt ja doppelt als Einnahme gezählt und somit muss ich mehr ESt zahlen...

    Oder lasse ich dann den Punkt "Bruttoarbeitslohn" (Nr.3) bei der Lohnsteuerbescheinigung leer?

    • Offizieller Beitrag

    Was ist denn mit der "besonderen Lohnsteuerbescheinigung"? Wird sie nicht eingetragen? Falls doch, wird das Gehalt ja doppelt als Einnahme gezählt und somit muss ich mehr ESt zahlen...

    Oder lasse ich dann den Punkt "Bruttoarbeitslohn" (Nr.3) bei der Lohnsteuerbescheinigung leer?

    Haben denn der AG jetzt eine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt und die Beträge dem FA elektronisch übermittelt oder hat er keine ausgestellt. Davon ist alles abhängig, wie es eben auch in Zeile 21 der Anlage N steht.

  • Haben denn der AG jetzt eine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt und die Beträge dem FA elektronisch übermittelt oder hat er keine ausgestellt. Davon ist alles abhängig, wie es eben auch in Zeile 21 der Anlage N steht.


    Ich erhielt eine "Besondere Lohnsteuerbescheinigung". Darauf stand, dass keine Lohnsteuer (Punkt 4) einbehalten wurde. Weder Brasilien noch Deutschland haben LSt von mir bekommen. Es wurden die SV-Beiträge abgezogen und das war dann mein Netto...

    Jap :), habe von der Buchhaltung eine deutsche "Besondere Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2018". Links unten stand dann einfach der Name und die Anschrift der brasilianischen Firma. Das Feld STEMPEL/UNTERSCHRIFT und FINANZAMT ist leer...

    • Offizieller Beitrag

    Jap , habe von der Buchhaltung eine deutsche "Besondere Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2018". Links unten stand dann einfach der Name und die Anschrift der brasilianischen Firma. Das Feld STEMPEL/UNTERSCHRIFT und FINANZAMT ist leer...

    Dann ist dies aber nicht wie vorgeschrieben auf elektronischem Weg an ein FA übermittelt worden. Entweder muss der AG dieses nachholen oder Du musst zwingend mit Zeile 21 der Anlage N arbeiten. Ich würde Letzteres machen. Du bist auf jeden Fall zu einer entsprechenden Erklärungsabgabe verpflichtet.

  • Alles klar. Dann trage ich die Lohnsteuerbescheinigung NICHT ein und trage die Bruttogage bei "Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug" ein. Die Abgaben für die Sozialversicherung trage ich dann manuell bei den Vorsorgeaufwendungen ein?

    • Offizieller Beitrag

    Die Abgaben für die Sozialversicherung trage ich dann manuell bei den Vorsorgeaufwendungen ein?

    Sind die denn auch auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen? Warum führen die Sozialversicherungsbeiträge ab, aber keine Lohnsteuer? Würde ich doch noch einmal mit dem AG klären.


    Dann im Zweifel doch als Lohnsteuerbescheinigung erfassen und dem FA alles belegmäßig nachweisen sowie mit gesondertem Begleitschreiben erläutern. Einen etwaigen Programmhinweis zur fehlenden Lohnsteuer dann als ok bestätigen ("ignorieren").

  • Ja, SV Beiträge sind aufgeführt und abgezogen worden, LSt nicht...der zuständige Kollege ist wie gesagt nicht so der Hammer und kaum erreichbar.


    Dann trage ich die Lohsteuerbescheinigung ein. Die fehlende Lohnsteuer wird ja sowieso gegengerechnet für die Einkommenssteuer


    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Dann trage ich die Lohnsteuerbescheinigung ein. Die fehlende Lohnsteuer wird ja sowieso gegengerechnet für die Einkommenssteuer

    Prima. Aber bitte dem FA alles belegmäßig nachweisen sowie mit gesondertem Begleitschreiben erläutern.