Student Arbeit in den Semesterferien Umzugskosten hierfür ansetzen

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zu den Umzugskosten und hoffe Ihr könnt mir helfen.


    Im Jahr 2016 war Ich Vollzeit als Student an einer Hochschule eingeschrieben und habe diese auch besucht.


    In den Winter- und Sommersemesterferien war ich je 3 Wochen Arbeiten.


    Bei den Tätigkeiten handelt es sich um normale befristete Tätigkeiten die ich in einer 39,5 Std. Woche ausgeführt habe. Diese Einnahmen wurden ganz normal versteuert.

    Für diese Tätigkeiten bin ich für diese Dauer zu meiner Tante gezogen. Danach bin ich wieder in den Studienort gezogen. Durch den Umzug hat sich die Fahrzeit um über eine Stunde verkürzt.


    Laut dem Finanzamt darf ich hier keine Umzugskosten ansetzen, weil die Tätigkeit in den Semesterferien zu kurz ist.

    Ich hätte gesagt hier liegen 4-mal berufsbedingte Umzüge vor. 2 mal Studienort-> Arbeitsort und 2 mal Arbeitsort -> Studienort


    Gibt es tatsächlich eine Einschränkung bei den Umzugskosten die das Ansetzen in diesem Fall verhindert?

    • Offizieller Beitrag

    In den Winter- und Sommersemesterferien war ich je 3 Wochen Arbeiten.

    Laut dem Finanzamt darf ich hier keine Umzugskosten ansetzen,weil die Tätigkeit in den Semesterferien zu kurz ist.

    Allerdings, das sehe ich ebenso. Wie kann man überhaupt auf so eine Idee kommen?


    Gibt es tatsächlich eine Einschränkung bei den Umzugskosten die das Ansetzen in diesem Fall verhindert?

    Ja, denn Du hast da keinen eigenen Hausstand i.S.d. Vorschrift, sondern Du hältst Dich dort nur besuchsweise auf. Du verlegst auch nicht deshalb Deinen Lebensmittelpunkt o.ä. .

  • Hallo miwe4 vielen Dank für deine Antwort.


    Was ich vielleicht noch sagen muss ist das ich gegen Miete für die 3 Wochen in eine separate Wohnung meiner Tante gezogen bin. Ändert das etwas am Sachverhalt?


    Ansonsten setze ich die in diesem Fall die Pendlerpauschale einfach ab dem Studienort an oder?

    • Offizieller Beitrag

    Was ich vielleicht noch sagen muss ist das ich gegen Miete für die 3 Wochen in eine separate Wohnung meiner Tante gezogen bin. Ändert das etwas am Sachverhalt?

    Wenn an anderer Stelle ein eigener Haushalt vorhanden ist, könnte man über eine eventuelle doppelte Haushaltsführung nachdenken, sofern die angemietete Räume eine abgeschlossene Wohnung darstellen. Aber auf keinen Fall Umzugskosten etc., da ja wohl möbliert vermietet ist. Dann muss aber wie unter fremden Dritten ein Mietvertrag vorliegen und die Miete sollte auch, wie üblich, unbar geleistet worden sein. In jedem muss die Tante die Mieteinnahmen in ihrer eigenen Einkommensteuererklärung erklären. Dein FA wird bei Kenntnis des Sachverhaltes mit Sicherheit dem FA der Tante entsprechendes Kontrollmaterial zuleiten.


    Ich würde solche Steuersparversuche nicht überreizen. Du hast noch ein paar Jahre Steuerleben vor Dir.


    Ansonsten setze ich die in diesem fall die Pendlerpauschale einfach ab dem Studienort an oder?

    Und das nun auf gar keinen Fall. Das wären nun wissentliche falsche Angaben und somit ggf. eine (versuchte) Steuerhinterziehung.