[gelöst] USTVA 2019: Erhaltene Sonstige Leistungen Ausland jetzt KZ 84 statt bisher 52: [gelöst: KZ 877]

    • Offizieller Beitrag

    Mit 2019 gibt es Änderungen am Formular USTVA 2019

    Betrifft Erhaltene

    Sonstige Leistungen aus dem Ausland (=Drittland) Reverse charge Fall (= Ausgabe des dt. Unternehmer)

    Konto 3125 / 5925 Sonstige Leistungen nach § 13 b Abs 2 Nr. 1

    Ab 2019 gilt Kennzahl 84 - bis Ende 2018 galt Kennziffer 52.


    Die Kennziffer 52 entfällt!

    Das alte Konto 3125 bebucht ab 2019 nichts mehr im Formular USTVA. Der Kontenplan wurde von BUHL in 2018 so belassen. Es heisst nun selber das Konto 3125 zu kopieren und dann in der Detailbearbeitung das Feld Position USTVA 52 auf 84 abzuändern.


    Sonstige Leistungen sind z.B. Dienstleistungen, elektronische von einem Unternehmen ausserhalb der EU = Drittland, der eine Nettorechnung ausstellt. Die Steuerschuld geht über an den Unternehmer mit Sitz in Deutschland. Dieser gibt den Umsatz ab 2019 in der USTVA in Kennziffer 84 mit USt in 85 an und über die Automatik hebt die Vorsteuer in Kennziffer 67 die Steuerschuld wieder auf (Nullsumenspiel)


    Hier die Änderungen im Bild sichtbar gemacht.



    Wie gesagt ab 2019 liefert Konto 3125 falsche Werte. Es darf nicht mehr benutzt werden.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Läßt sich doch nicht vollständig manuell abbilden! Es bleibt ein Fehler drinnen! Hatte in den Bildern mehr Glück wie sich jetzt herausstellt

    Der HERSTELLER muss reagieren.

    Die Vorsteuer wird nicht berechnet in KZ 85! Das Bild ist darin falsch!!

    Es muss stattdessen vorübergehend eine Kopie von 3121 genommen werden, so dass zumindest die USTVA korrekt abgegeben werden kann. Aber in der USTEKLAE kann trotz manuellem Anpassung innerhalb des Kontos auf Feld 871 nicht die USt auf 872 mitgebucht werden. Die USt bleibt verrutscht auf 878 sitzen.



    D.h. hier muß ein Automatikkonto vom Hersteller nachgeliefert werden für

    ab 2019 Leistung Unternehmer Ausland 19 % UST 19 % VorSt Feld mit

    USTVA KZ 84 USTEKLAE 871 & 872!

    Manuell geht das nicht mehr angepasst.

    Vorläufige Buchungen sollten daher markiert werden, wegen des vorprogrammierten späteren Kontenwechsel.


    • Offizieller Beitrag

    "Wir empfehlen Ihnen, die Umsatzsteuervoranmeldung Januar 2019 über Elster-Online zu übermitteln um die Meldefristen einzuhalten."

    Die Beträge werden von WISO Mein Büro korrekt berechnet, sodass Sie diese über die Software auswerten können und in das Formular übernehmen können. Lediglich die Felder in der Umsatzsteuervoranmeldung haben sich geändert. Unter folgendem Link finden Sie einen Screenshot mit den Änderungen.


    Daher ist eine Anpassung der Kontenzuweisung innerhalb der Software WISO Mein Büro erforderlich, diese Anpassung erfolgt in Kürze mittels eines Programm-Updates. Natürlich sind wir um eine schnelle Bearbeitung bemüht."


    Achtet im Moment bitte selbst auf das befüllte Formular USTVA für Januar 2019, ob ihr betroffen seid bis ein Update (ohne Datumszusage) vorliegt

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    SAMM hat es im Post #4 ja bereits geschrieben: Für die Anpassung der UVA in Bezug auf §13b (Bauleistung etc.) kommt ein Update. Zur Klarstellung hier noch einige Informationen:


    - Das Update kommt aller Voraussicht nach nicht mehr vor dem 10.02. Deshalb bleibt es bei dem Hinweis, die Umsatzsteuerdaten für den Januar 2019 direkt über Elster.de abzugeben.


    - Die vom Programm ermittelten Werte, auch das hat SAMM ja schon geschrieben, stimmen. Die von der Software angezeigten Beträge können Sie also für die Übermittlung auf Elster.de nutzen, sofern sie in den korrekten Feldern eingetragen werden. Eine Darstellung der neuen Feldzuordnungen finden Sie unter diesem Link: https://update.buhl-finance.co…e/MeinBuero/Aenderung.png


    - Nicht möglich ist der manuelle Eintrag der Werte in die korrekten Felder der UVA im Programm WISO Mein Büro 365 für die anschließende Übertragung. Zwar besteht in unserer Software die Möglichkeit, Werte in der UVA händisch anzupassen und in den korrekten Feldern einzutragen. Diese manuell angepasste UVA kann aber nicht direkt aus dem Programm heraus übertragen werden. Hier bleibt also die Notwendigkeit der Abgabe der UVA über Elster.de.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    das Update auf die Version 19 ist gerade im Test. Neben den vielen großen Neuerungen ist dabei auch die korrekte Ausweisung der §13b-Buchungen drin.


    Wie immer gilt: Der taggenaue Veröffentlichungstermin des Updates steht noch nicht fest. Sofern wir jetzt keine schwerwiegenden Dinge mehr feststellen, wird es aber nicht mehr lange auf sich warten lassen.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

  • "Wir empfehlen Ihnen, die Umsatzsteuervoranmeldung Januar 2019 über Elster-Online zu übermitteln um die Meldefristen einzuhalten."

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    alles per Hand, auszufüllen, oder gilbtes ein XML - Export. Ich habe kein Export gefunden. Elster-online, hat ein XML Import.


    PS: ich habe von Finanzamt schon eine Mitteilung, wegen fehlerhafte USTVA für Januar und Februar bekommen.X(

  • Wann passiert endlich was? Auch mein Finanzamt akzeptiert die Meldungen für Januar und Februar nicht und und fordert Nachzahlungen.


    Wie kann so etwas sein, dass so ein wichtiges Feature nicht zum Jahresbeginn rechtzeitig implementiert wird, die Preise für die Software jedoch einfach mal erhöht werden....


    Was in aller Welt muss denn da wochenlang dran getestet werden? Stellen Sie das Feature doch bitte endlich zur Verfügung.


    Vielen Dank

  • Ich bin auch betroffen, habe nette Post vom Finanzamt bekommen wegen unplausibler Meldung... Außenprüfung wird angedroht.


    @Buhl/Diel: Wenn der Fehler dem Hersteller bekannt ist, sollte man vorab informiert werden, dass das Programm derzeit nicht genutzt werden darf für die Voranmeldung, sofern ausländische Positionen verbucht worden sind... und das am besten vor dem 10. Februar oder 10. März. Anscheinend war zu der Zeit das Problem ja schon bekannt.


    Schade dass man sich auf die Software anscheinend nicht immer verlassen kann.

    Immerhin wurde das Thema im Forum angepinnt, so dass das Problem leicht auffindbar war... ist man jetzt verpflichtet, hier alle Probleme und Fehlermeldungen von anderen Nutzern ständig zu verfolgen, damit man beim Finanzamt nicht "ins Messer läuft", wie es oben so schön geschrieben wurde?

    Es ist ja bis heute keine offizielle Warnung von Buhl vorhanden, auch nicht im Buhl Kunden-Account, dass dieser Fehler mit unschönen Auswirkungen beim Finanzamt (man möchte ja lieber unter dem Radar fahren), existiert.

  • Mein Finanzamt hat jetzt die Nachzahlung wegen mangelhafter Voranmeldung vom Konto eingezogen und einen Aufschub bis zu einem eventuellen irgendwann mal verfügbaren Software-Update abgelehnt.


    Frage an Buhl: Wie mache ich die USt-Voranmeldung mit eurer Software für März so, dass sie vom Finanzamt anerkannt wird?


    Ich bitte um konkrete Anweisungen, die vom Finanzamt anerkannt werden!


    Danke

  • 06.02.2019

    Das Update kommt aller Voraussicht nach nicht mehr vor dem 10.02.

    14.03.2019

    das Update auf die Version 19 ist gerade im Test.


    Ist schon doof, wie lange sowas dauert und der Kunde dann im Regen stehen gelassen wird, bzw. sich manuelle Mehrarbeit zumuten muß.

    Was wäre denn, wenn der Kunde seine Buhl-Rechnung mal mit 60% bezahlt und die restlichen 40% im Rahmen eines Zahlungsupdates innerhalb von 3 Monaten zahlt? Da wäre man bei Buhl sicher nicht so gelassen.


  • Hat von euch irgendjemand - ohne vorher nachfragen zu müssen - in den letzten 3 Monaten hier von Buhl einen Hinweis bekommen, dass es nicht funktioniert? Oder müssen alle ins offene Messer laufen? Was mich dabei wirklich wundert, ist, dass es nur eine Handvoll User gibt, die sich zu diesem Thread hier äußern. Sind die anderen alle nicht betroffen oder benutzen wirklich nur noch so wenig Leute diese Software?


    Dieses "Im Regen stehen gelassen werden" ist nicht das erste Mal. Ich erinnere mich an Mitte 2018, wo Paypal eine Änderung vorgenommen hatte. Diese war bereits 2 Jahre vorher im Jahr 2016 angekündigt worden.... Und in Wiso Mein Büro funktionierte zum Stichtag nichts. Wochenlang funktionierte die Abfrage von Paypal-Umsätzen nicht, teilweise konnte man sogar nicht mal mehr auf das Paypal-Guthaben zugreifen.


    In den Jahren davor war es auch nicht viel besser... da graute mir jedes Mal, wenn es hieß: Update vorhanden.... nach jedem 2. Update funktionierte die Software gar nicht mehr.... bis zum nächsten Update...


    Trotzdem bin ich der Software treu geblieben, weil ich gut mir ihr umgehen kann. Aber der Update-Service ist manchmal wirklich eine Katastrophe, ebenso die Tatsache, dass man als User nicht darauf hingewiesen wird, wenn ein Teil der Software temporär nicht funktioniert und dafür kein konkretes Workaround zur Lösung angeboten wird.


    Ich lass mich überraschen bzgl. des Updates...


    Jetzt habe ich mich erstmal an den Hinweis von Mausko gehalten und die geänderten USt-Voranmeldungen via Elster Online Portal abgegeben. Herzlichen Dank Mausko für den Hinweis.

  • Es rächt sich halt, wenn man von einer anderen Firma (Deltra) abhängig ist und nicht selber entwickelt. Da werden Fehler nicht selber behoben sondern nur weitergegeben.


    Ich glaube das dieses Jahr mein letztes bei Buhl ist. Ich werde wohl zu Orgamax wechseln, damit wir nicht komplett wechseln müssen.


    Zum Thema User: es betrifft halt nur User die aus Drittländer einkaufen, und die USVA über MB machen.


    Aber auch mir geht der Kopf-in-Sand von Buhl auch auf den Sack.

  • Hat von euch irgendjemand - ohne vorher nachfragen zu müssen - in den letzten 3 Monaten hier von Buhl einen Hinweis bekommen, dass es nicht funktioniert? Oder müssen alle ins offene Messer laufen? Was mich dabei wirklich wundert, ist, dass es nur eine Handvoll User gibt, die sich zu diesem Thread hier äußern. Sind die anderen alle nicht betroffen oder benutzen wirklich nur noch so wenig Leute diese Software?

    Es sind sicher viele Benutzer ; Aber eher wenige in diesem konkreten Fall; Wobei "Viel" und "Wenig" natürlich relative Begriffe sind.

    Und nicht jeder der diese Fälle hat und die Software nutzt, schickt dann auch noch die Formulare in der Software per Elster weg; "Einige" haben dafür sicher einen Steuerberater in der Verantwortung.


    Mit dem Rest kann ich Dir vollumfänglich recht geben - Willkommen im Preis-Leistungs-Club :)


    Und immer schön Tickets erstellen nicht vergessen...

  • Es rächt sich halt, wenn man von einer anderen Firma (Deltra) abhängig ist und nicht selber entwickelt. Da werden Fehler nicht selber behoben sondern nur weitergegeben.


    Ich glaube das dieses Jahr mein letztes bei Buhl ist. Ich werde wohl zu Orgamax wechseln, damit wir nicht komplett wechseln müssen.


    Da tust mir jetzt schon leid...