Mit 2019 gibt es Änderungen am Formular USTVA 2019
Betrifft Erhaltene
Sonstige Leistungen aus dem Ausland (=Drittland) Reverse charge Fall (= Ausgabe des dt. Unternehmer)
Konto 3125 / 5925 Sonstige Leistungen nach § 13 b Abs 2 Nr. 1
Ab 2019 gilt Kennzahl 84 - bis Ende 2018 galt Kennziffer 52.
Die Kennziffer 52 entfällt!
Das alte Konto 3125 bebucht ab 2019 nichts mehr im Formular USTVA. Der Kontenplan wurde von BUHL in 2018 so belassen. Es heisst nun selber das Konto 3125 zu kopieren und dann in der Detailbearbeitung das Feld Position USTVA 52 auf 84 abzuändern.
Sonstige Leistungen sind z.B. Dienstleistungen, elektronische von einem Unternehmen ausserhalb der EU = Drittland, der eine Nettorechnung ausstellt. Die Steuerschuld geht über an den Unternehmer mit Sitz in Deutschland. Dieser gibt den Umsatz ab 2019 in der USTVA in Kennziffer 84 mit USt in 85 an und über die Automatik hebt die Vorsteuer in Kennziffer 67 die Steuerschuld wieder auf (Nullsumenspiel)
Hier die Änderungen im Bild sichtbar gemacht.
Wie gesagt ab 2019 liefert Konto 3125 falsche Werte. Es darf nicht mehr benutzt werden.