Abschreibung

  • Hallo zusammen,

    vorab: mit dem WISO Steuer-Sparbuch mache ich die EÜR.

    Im letzten Jahr hat innerhalb der Familie ein Inhaber- Wechsel stattgefunden.

    Zur Abschreibung der Wirtschaftsgüter bzw. der GWG folgende Frage:

    Sind die Werte auf die Monate umzurechnen und auf die EÜR der jeweiligen Inhaber anzurechnen (z.B: 7 Monate Inhaber 1 und 5 Monate Inhaber 2) oder sind dem aktuellen Inhaber die kompletten Jahreswerte der Abschreibung zuzurechnen ?

    • Offizieller Beitrag

    Sind die Werte auf die Monate umzurechnen und auf die EÜR der jeweiligen Inhaber anzurechnen (z.B: 7 Monate Inhaber 1 und 5 Monate Inhaber 2) oder sind dem aktuellen Inhaber die kompletten Jahreswerte der Abschreibung zuzurechnen ?

    Da kann ich meine Nachfrage aus einem Post vor wenigen Minuten wohl gleich mit Copy & Paste hier reinsetzen:

    Zitat

    Dann möchte ich einmal hoffen, dass Du Dich auch vorab von einem Steuerberater hast beraten lassen und bei der vertraglichen Gestaltung entsprechend fachlich begleitet wurdest. Ansonsten sehe ich da einen kleinen Bumerang bezüglich Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer auf Dich zukommen. Wenn ich das so lese, dann befürchte eher, dass kein Dritter involviert war.


    Das Forum darf übrigens aufgrund des Steuerberatungsgesetzes keine Steuerberatung leisten.

  • Danke erstmal für den Hinweis.

    Ein Steuerbüro wurde zum Wechsel konsultiert, aber nicht mit der Übernahme der steuerlichen Aufgaben beauftragt.

    Vom Finanzamt wurden wir schon aufgefordert, die UST Erklärung für den abgemeldeten Betrieb abzugeben (ist mittlerweile erledigt) und für den Nachfolgebetrieb monatlich die UST Vorauszahlungen zu leisten (was auch pktl. erledigt wird).

    Die Zahlen für beide EÜR's sind jetzt zusammmengetragen und da hat sich für mich eben die Frage ergeben, wie muß ich die Abschreibungswerte auf die beiden EÜR's aufteilen (oder nicht auftteilen).

  • Da zwei unterschiedliche Firmen vorliegen, müssen ja wohl die Anschaffungskosten der Ehefrau ermittelt werden. Es liegt hoffentlich ein belastbarer Übernahmevertrag vor.