Leistung gegen Leistung - Welches Geld- und Sachkonto

  • Im 2018 habe ich für meine Virtuelle Assistentin Illustrationen erstellt. Sie hat für mich im Tausch VA-Schreibarbeiten übernommen, es ist kein Geld geflossen, nur Leistung gegen Leistung

    Ich bin mir nicht sicher, wie ich das korrekt eintrage. Mwst. (7%) habe ich auf Ihre Rechnung geschrieben, sie verwendet die Kleinunternehmenregelung. Trage ich meine Leistung/Rechnung unter das Geldkonto 1370 Verrechnungskonto §4/3 ein?

  • Auch für einen 4/3-Rechner gilt das Saldierungsverbot! Ausserdem lässt du bei deiner Betrachtung die Umsatzsteuer ganz aussen vor!


    Du hast eine Leistung erbracht, also hast du auch Umsatz, den du in der EÜR zeigen musst und für den Umsatzsteuer abzuführen ist. Du kannst über das Verrechnungskonto gehen, aber Umsatz musst du zeigen.

    Nur wenn du von deiner virtuellen Assistentin auch eine Rechnung erhalten hast mit Umsatzsteuerausweis und allen notwendigen Bestandteilen einer Rechnung i.S.d. Umsatzsteuergesetzes, kannst du dann aus der erhaltenen Rechnung auch Vorsteuer ziehen. Sonst hast du Aufwand (Fremdleistungen). Der Ausgleich erfolgt über das Verrechnungskonto.

  • Hallo Babuschka,


    also zusammengefasst: Ich soll ganz normal die Rechnung als und nicht unter 1370 verbuchen? So habe ich es jetzt. Ist das falsch? Der Umsatz sowie die Umsatzsteuer sind ausgewiesen.


    Oder wäre es einfach besser über "Bank" zu buchen?

    Danke.