Geld als Investitionsbetrag §7g EstG

  • Kurz: Ich habe von meinem Umsatz Geld beiseite gelegt, weil ich es in 2019 für die Redesign meiner Website brauche. Wenn ich §7g verstanden habe, kann ich das auf 9970 verbuchen. Stimmt das? Oder ist das nicht möglich, weil ich das Geld für eine Dienstleistung zurückgelegt habe?


    Wenn ich das Geld zurück buche, muss ich dann die 9971 verwenden? Danke.



  • Das geht nicht. § 7g Abs.1 S. 1 EStG spricht eindeutig von "abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens", dazu gehört das Design deiner Webseite garantiert nicht.

  • Wie könnte ich die Summe dann verbuchen?


    Ich habe im Netz gelesen, dass wenn man die Website designen lässt, wird das unter Konto 27 verbucht - also als abnutzbare Anlage. Ich finde das komisch, denn ich hatte zuerst gedacht, das so etwas unter Fremdleistung oder Werbekosten fallen.


    http://www.gartendatenbank.de/…ung-buchen-skr03-t-1317-1

    https://www.zervant.com/de/blo…e-homepage-website-skr04/

  • Auch die Domain ist kein bewegliches Anlagevermögen, sondern ein immaterielles Gut!

    Du buchst bei Anfall in den Aufwand und/oder Anlagevermögen, denn auch eine Webseite kann ein Anlagegut sein (Höhe der Kosten beachten).

  • In meinem Fall geht es darum, dass ich eine Webdesignerin beauftragt habe, meine Website neu aufzusetzen, denn meine Wordpress-Site, die ich bisher selbst aufgebaut habe und führte, viele Code-Fehler enthielt. Und natürlich, sollen meine Illustrationen mit einem funktionierendem Websitedesign attraktiver erscheinen.


    Das Geld habe ich auf mein Tagesgeldkonto geschoben, weil ich die 2. Teilrechnung erwarte. Es ist nicht um die Domaine zu sichern noch zu bezahlen, sondern ausschließlich für das Design und Coding. Die Gesamtrechnung liegt über 2000€. Die Domäne liegt seit 2008 in meinem 'Besitz'. Ich habe sie immer bisher über Werbekosten abgerechnet, nicht als Anlagegut.


    Wenn ich euch richtig verstanden habe, dann kann ich

    • die Summe, die ich für die 2. Teilrechnung benötige, nicht als Investitionsbetrag buchen.
    • Ich kann angeben, dass das Geld auf mein Geldmarktkonto liegt. Ist das richtig? (Geldtransit Bank1 auf Bank2) Dann wird diese Summe meinem Gewinn doch zugeordnet. Ist das auch richtig?
    • Die Kosten, die ich an Strato für die Domäne/Website bezahlte sind entweder Anlagekosten (Immaterielle Wirtschaftsgut) oder Werbekosten - das ist mir nicht klar. Ich war der Meinung, dass Strato Rechnungen waren für die Bereitstellung der Server, nicht für die Domäneregistrierung und daher kosten des laufenden Betriebes.


    Ich habe einen Screenshot, wie ich die bereits bezahlte Teilrechnung meiner Webdesignerin zur Zeit als Anlagevermögen stehen habe, beigefügt




  • Ich kann angeben, dass das Geld auf mein Geldmarktkonto liegt. Ist das richtig? (Geldtransit Bank1 auf Bank2) Dann wird diese Summe meinem Gewinn doch zugeordnet. Ist das auch richtig?

    Nein! Geldkonten sind weder Einnahmen noch Ausgaben. Also ergebnisneutral. Du kannst es auch ganz aussen vor lassen - ist alles deine private "Kasse". Die Zinsen willst du doch auch nicht über die EÜR versteuern, oder?

    Die Kosten, die ich an Strato für die Domäne/Website bezahlte sind entweder Anlagekosten (Immaterielle Wirtschaftsgut) oder Werbekosten - das ist mir nicht klar. Ich war der Meinung, dass Strato Rechnungen waren für die Bereitstellung der Server, nicht für die Domäneregistrierung und daher kosten des laufenden Betriebes.

    Dann solltest du dir die Rechnungen noch einmal genauere ansehen. Diese können aus mehreren Komponenten bestehen und müssen dann auch unter Umständen gesplittet gebucht werden. Ausserdem solltest du dich vor weiteren Buchungen schlau machen zum Thema "Domainkauf", laufende Internetkosten und Aufbau von Internetseiten.


    Es ist nicht alles Aufwand und eine Webseite ist ein immaterielles Wirtschaftsgut, für das die Regelungen über GWG analog angewendet werden können. Die Gestaltung einer Webseite ist kein laufender Aufwand - daher ist zu prüfen, ob aktiviert werden muss oder nicht.

  • dass ich eine Webdesignerin beauftragt habe, meine Website neu aufzusetzen,

    das sind Aufwendungen welche als WG ins Anlageverzeichnis kommen und dann über 3 Jahre abgeschrieben werden.

    Weitere Kosten welche zwecks betreuung und umgestaltung anfallen sind Wartungskosten Hard & Software 4806

    also auch diese:

    dass Strato Rechnungen waren für die Bereitstellung der Server, ....... und daher kosten des laufenden Betriebes.

    Die Domäne liegt seit 2008 in meinem 'Besitz'. Ich habe sie immer bisher über Werbekosten abgerechnet, nicht als Anlagegut.

    Die Domain hätte 2008 als imm.-Anlagegut aktiviert werden müssen keine AfA.

    Die Jährlichen Kosten sind Wartungskosten H&S 4806

    die Summe, die ich für die 2. Teilrechnung benötige, nicht als Investitionsbetrag buchen.

    so ist es.

    Weil die Vorraussetzung nicht gegeben ist:

    Begünstigt sind abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.


    Und eine Website ist nicht abnutzbar. Sie veraltet vllt.