Kurz: Ich habe von meinem Umsatz Geld beiseite gelegt, weil ich es in 2019 für die Redesign meiner Website brauche. Wenn ich §7g verstanden habe, kann ich das auf 9970 verbuchen. Stimmt das? Oder ist das nicht möglich, weil ich das Geld für eine Dienstleistung zurückgelegt habe?
Wenn ich das Geld zurück buche, muss ich dann die 9971 verwenden? Danke.