Erstattung der Mwst. / Vorsteuer erfolgte im Folgejahr

  • Hallo,

    bin neu hier und habe folgende Frage :


    Im Dezemeber 2018 habe ich meine Photovoltaikanlage in Betrieb genommen und in der Umsatzsteuervoranmeldung ( Steuerpflichtig Kleinunternehmer ) angegeben.

    Die Buchung erfolgte auf den Konten 200 und 1200


    Die Erstattung erfolgte im Januar 2019. Wie verbuche ich diese Erstattung jetzt ?

    Desweiteren soll ich die Voraberstattung für den eigespeisten Strom zurückzahlen.

    Leider kann ich dazu nichts finden und kann auch da kein Konto finden.

    Die Vorabzahlungen habe ich auf die Konten 8400 und 1200 gebucht.


    Vielen Dank für die Hilfe.


    Gruß

    frabiesie

  • Also entweder bist du Kleinunternehmer nach § 19 UStG, dann ist weder Umsatzsteuer abzuführen noch Vorsteuer abziehbar, oder du hast eine Voranmeldung abgegeben und damit bekundet, dass du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest.

    Dann gilt aber: die gezahlten Umsatzsteuern des Energieunternehmens sind für dich Einnahmen und müssen als abzuführende Umsatzsteuer in der UStVA auch aufgezeigt werden (gerechnet anhand der Zahlungen, die du in dem Jahr/Quartal/Monat vom E-Werk erhalten hast). Die in Rechnungen nach § 14 UStG ausgewiesene und von dir gezahlte Vorsteuer ist dann Aufwand und wird in der UStVA/UStE entsprechend abgezogen.


    Mit welchem Programm hast du das Ganze denn erledigt? Bei 8400 wird eigentlich automatisch die abzuführende Umsatzsteuer ermittelt.

  • Ja, ich habe eine Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember mit Wiso Steuersparbuch auf dem Mac gemacht. Diese Voranmeldung galt für Dezember 2018. Hier habe ich sowohl die Vorauszahlungen als auch die Anschaffung der Anlage angegeben.Die Erstattung erfolgte im Januar 2019.

    Auf welches Konto buche ich die Erstattung ?


    Die Vorauszahlung des Netzbetreibers habe wie ich oben angegebenen verbucht. Die Steuer wurde auch automatisch ermittelt.

    Nun soll ich diese aber, aufgrund nicht erreichter Einspeisemenge, zurückzahlen. Dafür finde ich das Konto nicht wo ich dieses buchen kann ?

    das eine Konto wäre 1200 und das andere ?


    Gruß

    frabiesie

  • Wenn du diese wirklich zunächst auf 200 gebucht hast (statt auf 1776), hast du ein Problem. Du musst nämlich die Anschaffungskosten dann wieder kürzen und die Abschreibung für das Jahr 2018 ändern, da die Anschaffungskosten ja niedriger sind.

    In der Regel werden gezahlte und erhaltene Umsatzsteuern an das/vom Finanzamt aufgrund der Voranmeldungen auf 1780 - und gehen als Einnahmen/Ausgaben des Zahljahres in die Einnahmenüberschussrechnung ein.

  • hallo nesciens,


    ich habe die Anschaffung der Anlage im Jahr 2018 auf das Konto 200 als Bruttobetrag eingegeben Gegenkonto 1200. So in der EÜR eingegeben, für Dezember 2018.

    Als Anlage ein Screenshot der Buchung.

    Hätte ich dort eine Netto Buchung machen müssen ? Und die Steuer auf 1776 separat buchen müssen ?


    Die Steuer wurde mir jetzt im Januar erstattet. Diese buche ich auf 1780 als Erlös richtig?


    Danke für die Hilfe


    frabiesie

  • Ihre Buchungen sind richtig, die erstattete USt aus der Anschaffung ist Einnahme - Konto 1780 - die Ausgabe der Vorsteuer ist Aufwand 2018 - Sie müssen noch die AfA 2018 buchen, bevor Sie EÜR, AVEÜR und GewSt- und USt-Erklärungen abgeben.


    Lia

  • hallo lialia,


    die afa buchung steht doch schon da, war automatisch nach anlegen der Anlage und eingäbe der Buchung da.

    Habe ja nur den November ( Inbetriebnahme 30.11 ) und den Dezember da.

    Sollte ich erst einen Jahresabschluss machen für 2018 ? Sind dann, nach Datenübernahme, alle Daten 2018 in die EÜR 2019 übersehbar ?

    Ist dann damit der Anlagenwert automatisch in der 2019 Version richtig ?

    Als Anlage nochmals ein Screenshot .




    Sorry für die vielen Fragen, aber mache das alles zum ersten Mal :(


    grüß

    frabiesie

  • HAllo,

    ich habe jetzt alles gebucht.

    Datenübernahme aus der EÜR 2018 vorher gemacht.

    Sieht aus wie auf dem Screenshot.

    Ist das dann so richtig ?

    Die 3919,16 € sind die Erstattung aus dem Dezember ( Anschaffung der Anlage )


    Danach würde ich ja Gewinn haben im Januar. Muss der dann versteuert werden? der ergibt sich ja nur aus Vorsteuer Rückzahlung.

    Nach dem Jahresabschluss habe ich jetzt auf dem Konto 9000 in der EÜR 2019 einen Betrag von 4080,80 stehen.

    Muss ich damit noch irgendwas buchen ?



    Danke und Gruß


    frabiesie

  • Ja - der Gewinn wird versteuert. Die Umsatzsteuer ist dabei nur wirksam, weil der Gegenpart (die Vorsteuerausgabe) verteilt wird über die Jahre mittels der AfA.

    Da scheint aber bei der Buchung der Umsatzerlöse etwas falsch gelaufen zu sein. Du weist positive (also eingenommene) Umsatzsteuer aus, aber einen negativen (also gezahlte) Umsätze aus! Das kann nicht stimmen. Du solltest die Buchungen auf dem Konto 8400 prüfen.