Verbuchung Jahreslizenz Microsoft Office 365

    • Offizieller Beitrag

    Kommt darauf an:

    Microsoft Irland?

    Erhälst Du eine Nettorechnung mit Ausweisung Deiner Umsatzsteuer ID und der UST ID von microsoft?

    Dann liegt ein Reverse charge Fall vor 3123 Sonstige Leistungen eines im anderen EG-Land ansässigen Unternehmer 19 % V St 19 U St Kennziffer 46


    Oder Brutto und ohne Deine UST ID?

  • Das ist doch nur eine Erklärung, dass die Lizenz rechtmäßig in der EU erworben wurde - keinerlei Aussage zur Umsatzsteuer. Lizenzfuchs ist ein in Deutschland ansässiges Unternehmen - also gelten ganz klar die innerdeutschen Regelungen. Der Betrag geht netto auf das Konto "Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten (Lizenzen, Konzessionen)"

    • Offizieller Beitrag

    Das ist doch nur eine Erklärung, dass die Lizenz rechtmäßig in der EU erworben wurde - keinerlei Aussage zur Umsatzsteuer.

    Scheint ja auch nur ein Teil der vorliegenden Rechnung zu sein. ;)


    Rechnung weißt eine Summe von 49,99 EUR auf (42,01 ohne MwSt zzgl. 19% MwSt 7,98)

    Rechnung beinhaltet folgenden Hinweis (siehe Anhang).

  • Hallo Zusammen,


    danke. Also das Konto 4964 ("Aufwendung für die zeitliche befristete Überlassung von Rechten" find ich nicht bzw. kann es auch nicht über die "Erweiterte Suchliste" Sichtbar machen.


    Die Jahreslizenz für Wiso Mein Büro verbuche ich immer auf Konto 4806 ("Wartungskosten für Hard-/und Software"), wäre das falsch, dass Ganze auch so zu verbuchen?


    Grüße


    Sascha

  • Also das Konto 4964 ("Aufwendung für die zeitliche befristete Überlassung von Rechten" find ich nicht bzw. kann es auch nicht über die "Erweiterte Suchliste" Sichtbar machen.

    hallo,

    das "Problem" wurde auch schon hier erörtert.

    .... Konto 4806 ("Wartungskosten für Hard-/und Software"), wäre das falsch, dass Ganze auch so zu verbuchen?

    Jaein....mit Wartungskosten sind Upgrades zu einer bereits (Kto 0027) aktivierten EDV-Software gemeint.

    Das MS-Office Lizenz-Paket müsste auf 0027 gebucht (aktiviert) und als GwG 4855 sofort abgeschrieben werden. (Natürlich könnte auch über 3 Jahre abgeschrieben werden)

  • Mache ich das so, bekomme ich folgende Fehlermeldung:


    “Die Kombination aus der Art des Anlagegutes und der Kategorie der Abschreibung ist für die Ausgabe im Anlagenverzeichnis der EÜR nicht geeignet.


    Wollen Sie dennoch speichern?”


    Was tun?


    Grusse

  • Office 365 ist ein Mietmodell. Seit wann werden denn Abonnements aktiviert? Noch dazu unter 250€? Das entspricht doch in keinstem Sinne einem GwG... Korrigiert mich wenn ich falsch liege.


    Bzgl. Konto 4964 - Aufwendung für die zeitliche befristete Überlassung von Rechten: Softwaremiete wird ja erst ab Summen von mehr als 100.000€ jährlich für die Gewerbesteuer relevant. Das ist sehr wahrscheinlich auch der Grund warum das Konto in MB nicht vorhanden ist. Details dazu findest du in dem von Bautroika verlinkten Thread in dem Beitrag von häschen

  • Nein!


    Definitiv nein! Mal ganz davon abgesehen, dass du kein Anlagengut erworben hast, sondern Miete für die Software bezahlst (zeitlich befristete Überlassung von Rechten bzw. Lizenzen). Um als GwG ins Anlageverzeichnis aufgenommen oder über die Poolabschreibung abgeschrieben werden zu können, muss der Wert des Anlagenguts 250€ überschreiten. Weiteres dazu hier.


    Da es das Konto 4964 in MB nicht gibt, würde ich auf 4900 - "sonstige betriebliche Aufwendungen" buchen, Steuersatz auf 19%. Fertig. So mache ich es auch mit meinem Office 365 Abo.

  • Die "richtige" Wahl wäre nach meinem Verständnis 4964. Dazu müsstest du das Konto aber selbst anlegen (siehe Diskussion im oben verlinkten Thread).


    Ich habe mich (der Einfachheit halber) aber dafür entschieden Softwaremieten (Office 365, WISO MB 365) auf 4900 zu buchen und Absolution dafür von meinem "Steuerberater" (ein vor zwei Jahren berenteter Steuerfachangestellter) erhalten. Ich glaube nicht, dass ein Steuerprüfer das ankreiden wird. Wenn du aber wirklich sicher gehen willst, frage bitte einen Steuerberater wie du vorgehen sollst. Das gilt (meiner Meinung nach) im übrigen für alles was du hier im Forum liest. Im Endeffekt kannst du bei keiner Antwort validieren, ob sie wirklich korrekt ist. Ich beanspruche für mich nicht, dass meine Vorgehensweise zu 100% korrekt ist. Ich beschreibe lediglich die Buchungsvariante für die ich mich entschieden habe und die ich im Falle einer Prüfung plausibel erklären und rechtfertigen kann. Wenn es nicht korrekt ist, werde ich mit den Konsequenzen leben (können).


    Außerdem vermeide bitte Doppelpostings. Dafür kann man seine Beiträge ja bearbeiten.

  • Das ist doch nur eine Erklärung, dass die Lizenz rechtmäßig in der EU erworben wurde - keinerlei Aussage zur Umsatzsteuer. Lizenzfuchs ist ein in Deutschland ansässiges Unternehmen - also gelten ganz klar die innerdeutschen Regelungen. Der Betrag geht netto auf das Konto "Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten (Lizenzen, Konzessionen)"

    Blöd nur, dass im vereinfachten Kontenrahmen von SKR3, zumindest bei wiso steuer 2020 mac, dieses Konto 4964 nicht in der Kontenverwaltung freischaltbar ist. M.E. leider nicht zeitgemäß, denn es existieren heutzutage fast nur noch Jahreslizenzen für Programme die oft aus der Cloud bezogen werden und laufend aktualisiert werden und daher nicht mehr als Programm einmalig erworben werden. Habe diesen Hinweis auch an Buhl gegeben.