Gebühren für Baugenehmigung bei Leistungen im Auftrag

  • Hallo zusammen,

    welches Konto spreche ich für Gebühren von Bauamt, Stadtkasse etc. an, wenn es sich um keine eigenen Bautätigkeiten handelt.

    Also es wird ein Gebäude nur geplant und die Baugenehmigung erwirkt => das Ganze dann veräußert

    (Veräußerung ohne Grundstück,Gebäuden, Bautätigkeit etc, also nur die Planungsleistung inkl. Baugenehmigung.).

    Im Prinzip sind es doch "Hilfsmitelkosten" SKR03 4010 bzw. "Fremdleistung" SKR03 4909 zur vergleichen.


    Danke.

    • Offizieller Beitrag

    Also es wird ein Gebäude nur geplant und die Baugenehmigung erwirkt => das Ganze dann veräußert

    Müsste man dafür nicht erst einmal insgesamt das Tätigkeitsbild kennen?


    Für mich hört sich das nach gewerblichem Grundstückshandel an. Ansonsten würde ich mal dringendst einen Gang zu einem Steuerberater anraten.

  • Ich würde hier ganz grob auf einen Bestandteil der Herstellungskosten tippen - aber wie miwe4 schreibt - ohne genauere Informationen nur ein grober Tipp.

  • Danke,


    aus dem Grund habe ich geschrieben, das es KEINE Veräußerung von Grundstücken und/oder Gebäuden gibt!

    Ein reines Planungsbüro für die Projektierung eines Gebäudes, welches dann auf was für einem Grundstück auch immer baureif ist.


    Ich "kaufe" ein:

    +Architektenleistung

    +Bodengutachten

    +Vermessungsleistungen

    +Baugenehmigung


    Ich verkaufe im "Paket":

    +komplett GEPLANTES Gebäude

    +Baugenehmigung

    +Teilungserklärung falls erforderlich

    +Werkvertrag eine Bauunternehmens falls gewünscht