Verlustvortag, Ausbildungskosten(Fahrtkosten), Programmversion, rückwirkende Steuererklärung

  • Hallo,


    ich habe da ein paar Fragen zu oben genannten Themen:


    Vorab: Ich war von 08/13 bis 01/17 in der Ausbildung. Lohnsteuer musste ich 2015 (ca 30 Euro) und 2016 (ca 140 Euro) zahlen. 2017 3 Tage ALG1 bekommen (keine Ahnung ob relevant)


    Ich habe vor meine Steuererklärungen für mindestens die Jahre 2016, 2017, 2018 zu machen wahrscheinlich auch für 2015 (Verlustvortrag) die erste Frage wie sieht es mit 2014 aus? Muss/sollte ich eine Erklärung abgeben "nur" für den Verlustvortrag, oder kann ich die Ausbildungskosten auch in der Erklärung von 2015 einbeziehen? Vermutlich nicht. Ist es überhaupt möglich (trotz 4 Jahres Frist) wegen dem Verlustvortrag für 2014 eine Erklärung abzugeben. Bei Ausbildungskosten scheint es wohl bis zu 7 Jahre rückwirkend zu gehen, wäre das einfach nur eine normale Steuererklärung oder muss man was beachten?


    Während der Ausbildung musste ich in den Betrieb (3-4 Tage) und zur Berufschule (1-2 Tage). Die Fahrten zum Betrieb habe ich bei den normalen Fahrtksoten (1 Tätigkeitsstätte) zur Berufschule unter Reisekosten (zusammengefasste Auswärtstätigkeiten). Gesamt etwa 147 Tage Betrieb á 73 km und 60 Tage Schule á 69 km (x2) macht also 3219,30 + 2484 = 5703,3 Euro Fahrtkosten. Diese Summe habe ich dann unter Ausbildungskosten (Art der Ausbildung: Berufsausbildung, dann unter Fahrtkosten) eingetragen. Stimmt das soweit? Und war es das bzgl. Verlustvortrag?


    Für die nächste Steuererkärung mache ich dann das gleiche, ohne irgendwelche Beträge aus den Vorjahren zu übernehmen, das macht das FA,, richtig?


    Und jetzt die Frage, welches Programm für mich am sinnvollsten ist. Ich bin ledig, Arbeitnehmer, keine Kinder, alleinstehend. Das einzige was bei mir relevant ist wäre Riester und Bausparen (es gibt zwar die Übersicht aber was davon würde auf mich zutreffen? Hat die Feststellungserklärung nicht was mit dem Verlustvortrag zu tun? Die gibt es ja nur in Steuersparbuch?


    Ich würde mir ungerne alle Versionen (2015, 2016, 2017, 2018, 2019) kaufen (gerade 2015 und 2016 und ggf 2017, wegen der "paar" eingaben. Grundsätzlich ändert sich da ja nicht viel bei den Eingaben. bei 2018 und 2019 macht es Sinn, da mehrere Arbeitgeberwechsel, Ende der Ausbildung etc.) Die genannten Jahre würde ich dann normal per Elster machen, worauf müsste ich da achten?


    Habe aktuell die Versionen 2016 - 2019 installiert und soweit auch schon Eingaben getätigt (außer 2019), allerdings noch nicht gekauft. Sind die Daten zwischen Sparbuch und Steuer Start kompatibel (falls die kleine Version reicht)


    Vielen Dank für eure Hilfe


    Gruß

    • Offizieller Beitrag

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