Kleinreparaturen

  • Hallo liebe Gemeinde,

    ich streite mich mit dem Mieterbund rum.Ich habe in Deutschland eine Eigentumswohnung, die ich seit 4 Jahren an eine Frau vermietet habe.In der NK habe ich die Reparatur eines Kühlschrankes angegeben, da wir im Mietvertrag so ausgemacht haben,alle Reparaturen unter 250€ bezahlt der Mieter und alles darüber bezahle ich. Nun war der Kühlschrank kaputt und wurde für 110,€ repariert. Diese kosten habe ich in der NK aufgelistet und dieser wurde nun vom Mieterbund annulliert.

    Nun meine frage,wie wird das nun gehand habt Hat der Mieterbund recht oder ich?

    Ich würde mich auf eine Antwort von Euch freuen

    Liebe Grüße

    Oliver

  • Hat der Mieterbund recht oder ich

    Leider hat der Mieterbund RECHT, was aber kein Problem an der Abwicklung hat.


    Kleinreparaturen gehören nicht zu den 16 Betriebskostenarten, daher dürfen diese NICHT in die Nebenkosten eingerechnet werden. Das ist das eine, das andere ist, dass du diesen Betrag mit dem Umlageschlüssel Betrag kennzeichnest und bei der Maske Abrechnung erstellen bei Rechnung separat ausdrucken einen Haken machst.

    Dann werden keine Kosten in die Nebenkosten gebucht sondern es wird zu den Neben- und Heizkosten auch eine Rechnung für die Reparatur ausgedruckt.

    Dann ist es richtig, was du gemacht hast ist nicht erlaubt.

  • Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg hielt im Jahr 2017 einen Betrag von 120 Euro für zulässig

    Hier geht es nicht um ein Urteil eines Gerichtes, sondern der Tatsache, dass in den Nebenkosten keine Position reingehört, die nicht in der Betriebskosten-Verordnung steht.

    Du bekommst doch dein Geld, wenn du diese Position, wie ich oben beschrieben habe, berechnest.

  • Danke Erjot, also muss ich diese Kosten,selber tragen, egal wo ich sie hinein setze oder. Auch wenn das im Mietvertrag steht,das Kleinreparaturen der Mieter zutragen hat.

    Nein - im Vertrag habt Ihr ja geregelt, dass die Mieterin die Kosten trägt. Nur darfst du dies nicht mit der Nebenkostenabrechnung "in einen Topf" werfen. Du musst ihr eine separate Rechnung stellen über den Betrag. Besser wäre natürlich, sie hätte die Rechnung direkt bekommen (und den Handwerker auch beauftragt).

  • Dann ist es richtig, was du gemacht hast ist nicht erlaubt.

    So ist es völlig missverständlich, daher habe ich es noch einmal im "Klartext" geschrieben. M. M. n. völlig berechtigt zur Klarstellung eines missverständlichen Satzes.