Buchhaltung von Ausgaben über Freelancer-Plattform "Upwork"

  • Hallo zusammen,


    als Freiberufler in Deutschland kaufe ich über die Online-Platform upwork.com Dienstleistungen ein. Upwork hat seinen Firmensitz in Kalifornien. Die von mir beauftragen Freelancer, die für mich via Upwork arbeiten sind auf der ganzen Welt verstreut. Hier ein Beispiel:

    Ich beauftrage einen russischen Designer eine Änderung an einem Logo vorzunehmen. Dafür erhält er 50 Dollar. Dieses Geld zahle ich über mein Paypal-Konto an Upwork. Nachdem die Arbeit abgeschlossen ist, zahlt Upwork das Geld an den Freelancer aus. In meinem Kundenkonto bei upwork befinden sich danach vier verschiedene Dokumente. Es handelt sich um ein und die selbe Dienstleistung! Jedes Dokument hat eine eigene „Rechnungsnummer“. Diese vier Dokumente habe ich als Dateianhang siehe unten aufgeführt.


    Hier meine Fragen:


    1. Da auf diesen vier Dokumenten keine 19% Umsatzsteuer ausgewiesen ist, habe ich bislang für diese Rechnungen auch nie Vorsteuer angemeldet. Ist das korrekt?

    2. Welches dieser vier Dokumente ginge überhaupt als gültige Rechnung auf dem Deutschen Markt durch? Was sollte quasi abgeheftet und jederzeit griffbereit sein?

    3. Nun bei der Buchhaltung frage ich mich, wie und ob ich diese Dienstleistungen als Ausgaben verbuchen kann. Welches Sachkonto kommt in Frage?


    Ich bin selbst Freelancer. EKR03


    Ich danke allen herzlich für die Unterstützung!

  • Da solltest du vielleicht steuerlichen Rat einholen - hier kommen mehrere Dinge zusammen (teilweise innergemeinschaftlicher Erwerb, teilweise elektronische Dienstleistungen etc.). Je nachdem, welcher Paragraph bzw. Absatz von § 13b UStG hier zum Tragen kommt, ist unterschiedlich zu buchen. Es gibt hier eine Menge Konten, die in Frage kommen könnten.

    Was du als Rechnung (mit dem Recht auf eventuellen Vorsteuerabzug) nehmen kannst, steht in § 14 UStG.