Hallo alle zusammen,
Ich habe Einkünfte aus Vermietung einer Wohnung im Ausland (EU) und bezahle dort schon die Steuer. In Anlage AUS habe ich die Einkünfte und die bezahlte Steuer eingetragen aber die werden in der Berechnung nicht berücksichtigt.
In Anlage V finde ich aber nicht wo ich die im Ausland bezahlte Steuer eintragen kann (die sollten eigentlich als Werbungskosten abgezogen werden sonst bezahle ich Steuer 2x). Weiß jemand, wo das hingehört?
Danke!