Im EU-Ausland bezahlte Steuer (Vermietung)

  • Hallo alle zusammen,


    Ich habe Einkünfte aus Vermietung einer Wohnung im Ausland (EU) und bezahle dort schon die Steuer. In Anlage AUS habe ich die Einkünfte und die bezahlte Steuer eingetragen aber die werden in der Berechnung nicht berücksichtigt.


    In Anlage V finde ich aber nicht wo ich die im Ausland bezahlte Steuer eintragen kann (die sollten eigentlich als Werbungskosten abgezogen werden sonst bezahle ich Steuer 2x). Weiß jemand, wo das hingehört?


    Danke!

  • Warum zahlst du doppelt Steuer? Sieh dir einmal das Doppelbesteuerungsabkommen an, das für dein "Ausland" gilt - in der Regel (gemäß Musterabkommen) werden Mieteinkünfte in dem Land besteuert, in dem die Immobilien belegen ist, also bei dir im Ausland. Die Angaben in der Steuererklärung Deutschland dienen lediglich zur Ermittlung des erhöhten Steuersatzes, weil du durch die Einkünfte im Ausland leistungsfähiger bist als jemand, der diese nicht hat. Die Steuern sind nie Werbungskosten (auch nicht Betriebsausgaben).